Normalerweise liegt die Bearbeitungszeit bei der Familienkasse bei zirka 6 Wochen. Da liegt ihr nun deutlich drüber. Das JC müsste hier erst mal einspringen und die Zahlung dann mit der Familienkasse verrechnen.
Beiträge von Kitty121
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Bevor du dir Schwierigkeiten einhandelst, solltest du erst mal klären warum du noch keinen Bescheid hast.
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6 Wochen können lang sein. Warum willst du da auf deine Leistungen verzichten. Deine Mutter wird dich doch kaum ausreichend bezahlen können und deine Kosten bleiben in den Wochen die gleichen. Ich denke so etwas kann man auch in einem Gespräch mit dem Vermittler regeln.
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Warum sollte man dir das Geld kürzen, nur weil du krank geschrieben bist. Wenn du deinen Verpflichtungen nachkommst, gibt es dafür eigentlich keinen Grund.
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Wenn du ein Attest vom Arzt hast könntest du bei deiner Krankenkasse spezielle Bettbezüge etc. beantragen. Ansonsten hast du auch die Möglichkeit, den Boden nach und nach auszuwechseln. Laminat ist auch nicht teurer als Teppich.
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Bei dem Einkommen müßtet ihr aus dem Bezug raus sein und würdet eventuell noch Wohngeld beantragen können.
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Ich denke so langsam solltest du mal etwas tun und auch deine Eltern entlasten die dich schon die ganzen Jahre durchfüttern.Allerdings kllingt deine neue Arbeit auch nicht nach etwas dauerhaften.Wenn du Leistungen in Anspruch nimmst solltest du auch klare Vorstellungen haben was im punkto Einkommen bei dir werden soll denn bewerben wirst du dich auch müssen,was bei dir etwas schwierig wird weil du ja gar keine Ausbildung hast.
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Die Wohngeldrechner sind eigentlich recht zuverlässig und wenn du alles ordentlich eingegeben hast dann solltest du schon einen Antrag stellen.Auch wenn weniger dabei rumkommt ist es besser als nichts.
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Deine Stieftochter könnte BAB beatragen und müßte sich natürlich an den monatlichen Kosten beteiligen.
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Normalerweise würde ich sagen nein denn für einen Abbruch kann es ja verschiedene Gründe geben. Also andere Formulierung des Vetrages.
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Solltest du schnellstens mit deinem Berater sprechen geht ja auch telefonisch ob du diese Wohnung nehmen kannst
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Ich würde erstmal versuchen die ganze Sache mit der SB zu klären und notfalls verlangst du ihren Vorgesetzten.In der Zeit wo du gar keine Leistungen bekommen hast müßtest du auch nichts einreichen und außerdem ist ja dein Freund wieder ausgezogen also hast du doch gar keine Zugriff mehr auf seine Sachen.
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Das kannst du ewig hin und her diskutieren.Es gibt nun mal kein Recht, auf das du dich bezüglich deiner Tochter da berufen könntest.Sicher kannst du in deiner Firma, mit deinen Kollegen und deinem Chef abklären, ob du eben nur noch in einer Schicht tätig sein kannst.Vielleicht gibt es da eine Möglichkeit.Ansonsten ist deine Tochter erwachsen und viele Alleinerziehende Mütter oder Väter, müssen mit ihrer Situation klarkommen und diese haben manchmal auch mehr als ein Kind.Ich denke mal, es geht bei dir auch nicht darum, das das Kind eine männliche Bezugsperson braucht, denn wie Birgit schon anmerkte ist es oft in Familien so, das der Vater nur am Wochenende zur Verfügung steht, wegen Arbeit, sondern darum das deine Tochter mit dem Kind nicht klar kommt.Dafür gibt es aber, eben die Möglichkeit Hilfe vom Jugendamt in Anspruch zu nehmen.Außerdem frage ich mich, was ist mit deiner Frau.Wieso kann sie deiner Tochter mit dem Kind nicht helfen, wenn du arbeitest.Das hat doch nichts mit Männlein oder Weiblein zu tun.
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Ich habe das damals so gelassen. Mein Söhnchen hatte doch dadurch mehr als wenn er mit in die Berechnung reingekommen wäre. Für seinen Mietanteil hatte er ja Wohngeld.
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In der Kommune müßtest du dich an das dortige Sozialamt wenden.
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Sicher wird sie auch ihren Teil vom Haus bekommen denn bei einer Scheidung kann ja nicht einer alles behalten und der andere geht leer aus.Wenn sie ein Gemeinschaftskonto haben dann hat sie doch auch Zugriff darauf.Worauf wartet sie denn dann noch.Soll sie halt soviel wie es geht abheben.Für alles andere braucht sie einen Anwalt.
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Was ist denn mit deiner Frau.An den Tagen wo du Spätschicht arbeitest könnte doch sie der Tochter helfen.Davon mal abgesehen geht das Kind doch sicher zur Schule und anschließend vielleicht noch in die Betreuung.Wenn deine Tochter dann nicht mal die paar Stunden mit dem Kind auf die Reihe kommt wäre eine Familienhilfe vom Jugendamt kein schlechter Gedanke.
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Sie wollen ja nicht heiraten sondern nur zusammen ziehen. Da ihr mit Kindern zusammen ziehen wollt wird das Amt eine BG annehmen.Ihr könntet zwar das Probejahr annehmen aber ob ihr dies einfach so bekommt weiß ich nicht. Insofern würde euer Einkommen zusammen gerechnet.
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Wenn du Leistungen beziehst und noch nie eine Erstausstattung bekommen hast solltest du auf alle Fälle einen Antrag stellen.
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Sicher gehören deine Söhne, praktisch bis zum 25 Jahr zu deiner BG, solange sie bei dir mit wohnen.Allerdings sobald sie genügend Geld verdienen, um ihren Unterhalt zu decken, fallen sie aus der BG raus und müssen mit ihrem Einkommen, auch nicht für dich aufkommen.Ihr würdet dann eine HG bilden.Solltest du unbedingt, notfalls mit Anwalt prüfen lassen, denn bei meinem Sohn war es auch so, das er bei uns rausfiel als er gelernt hat und Wohngeld bekommen hat und er bekam weniger Ausbildungsgeld als deine Kinder.