Wirklich? Oh.
Aber es wird wohl nichts passieren, so wie ich das verstanden habe.
Beiträge von Veronika
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Ok. hatte nämlich mit der Buchhaltung diese Verinbarung getroffen – daher meine Frage. Vielen Dank!
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Ja schon, aber die Frage ist ja, ob die mir oder meinem Arbeitgeber nachher Betrug unterstellen wollen. Oder machen die sich die Mühe nicht, sehen den Kontoauszug, dass es erst am 1. drauf war und haken die Sache ab? Die haben doch bestimmt genug zu tun, oder?
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Hallo,
danke für die Antwort. Meinst du echt, die beim Jobcenter machen sich die Mühe und werden meinen Arbeitgeber diesbezüglich kontaktieren? Der kann ja nichts dafür, dass meine Bank so langsam ist.
LG
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Hallo zusammen,
habe am 03.09. einen Job angefangen und am 01.10. meinen ersten Lohn erhalten. Im Arbeitsvertrag steht aber, dass das Gehalt immer am Monatsende ausgezahlt wird. Habe brav dem Amt den Kontoauszug und den Vertrag geschickt.
Ich hoffe das Amt dreht mir da keinen Strick draus und behauptet nachher, die Zahlung wurde absichtlich verzögert, um das ALG2 vom Monat September nicht zurückzahlen zu müssen.Was könnte also passieren?
LG Veronika
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Sicher? Ich dachte immer, dass das Geld in dem Monat angerechnet wird, an dem es zugeflossen ist. Also im August, da das Geld dann auf mein Konto eingezahlt wurde. Oder ist das in dem Fall nicht so?
Im Betreff auf dem Kontoauszug steht auch nicht, wann der Scheck ausgestellt wurde. Sondern nur die Schecknummer.
Ich hoffe einfach mal, dass ich bin zum nächsten Datenabgleich wieder einen Job habe ...
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Hallo zusammen,
habe im März einen Verrechnungsscheck von der Techniker Krankenkasse von 130€ bekommen. Einen Monats später habe ich leider meinen Job verloren. Beziehe also seit April ALG 1 und aufstockend ALG 2.
Da ich diesen Monat seeehr sehr starke finanzielle Probleme habe, habe ich den Scheck heute eingelöst.Bekomme ich Schwierigkeiten wenn ich das den Ämtern nicht melde? Kriegen die das raus? Zb durch automatisierten Datenabgleich oder so?
Bitte nur Antworten von Leuten die es wirklich 100% wissen und keine Mutmaßungen, danke
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Hallo,
ich bin 22 Jahre alt, lebe in einer eigenen Wohnung und besuche die 13. Klasse. Meinen Lebensunterhalt bestreite ich mit Bafög, Kindergeld und Halbwisenrente. Leider habe ich überhaupt keinen guten Draht zu meiner Mutter, genauer gesagt, ich leide sehr unter ihr. Ich habe eigendlich nur Kontakt zu ihr, wenn es um irgendwelche Unterschriften wie zum Besipiel von Anträgen geht. Das ist immer ein riesiges Drama und führt zu nenen Konflikten zwischen ihr und mir. Ich möchte den Kontakt gerne komplett abbrechen, aber leider bin ich andauernd auf ihre Unterschrift angewiesen. Gibt es nicht eine Möglichkeit, zukünftig auf ihre Unterschrift verzichten zu können oder einen "Vormund für Volljährige" zu bekommen, der die Sachen unterschreibt?
Vielen Dank im Vorraus!
Veronika -
Hallo,
mein letzter Beitrag ist zwar schon was her, aber vielleicht hilft es ja jemanden weiter, falls er irgendwann das selbe Problem hat. Also, ich habe durchgehend, also auch über die Sommerferien über, Bafög ausgezahlt bekommen! das ging, weil zwischen den beiden Schulausbildungen nur ein Kalendermonat lag. Siehe $15b Abs. 2 (auf der bafögseite).
Nochmal zum Verständnis: ich habe diesen Sommer eine SCHULAUSBILDUNG abgeschlossen (d.h. Ausbildung, aber in der Schule, nicht im Betrieb), nun mache ich reine SCHULE, um genauer zu sein mein Abitur. Deshalb steht mir auch Bafög zu, denn normalerweise wird Bafög ja nur für die Erstausbildung gezahlt. Da es sich bei mir aber NICHT um eine zweite Ausbildung handelt, bekomme ich es.
Dann gibt es noch eine Sache, die ich rausgefunden habe: Ich habe schoneinmal Wohngeld beantragt, und es wurde abgelehnt. Wenn man Bafög bekommt, bekommt man KEIN Wohngeld. Man kann aber alternativ dazu einen Mietzuschuss beantragen bei der ARGE. Hart4 oder ALG2 bekommt man auch nicht, zumindest wenn man in der Ausbildung ist.
Ach ja, falls das hier jemand liest, der in einer ähnlichen Situation ist wie ich und noch neben dem Bafög Kindergeld bekommt: Solange man eine Ausbildung hat oder zumindest Arbeits-/Ausbildungssuchend ist, bekommt man Kindergeld. Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, bekommt man trotzdem noch weiterhin 4 Monate danach Kindergeld ausgezahlt!MfG
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Ich finde es halt nur total ungerecht, das manche Menschen einfach irgendwas behaupten müssen, oder meinen irgendwie Ahnung zu diesem Thema zu haben. Das hat sich nach einem halben Jahr, so alt wie dieser Beitrag ist, auch nicht geändert. Naja egal. Inzwischen sind meine Mutter, mein Stiefvater und co. in ein großes Haus mit Garten gezogen. Sie HABEN geug Geld, keine Frage... Ich finde es moralisch nicht gerecht, dass sie sich nen Dreck darum schert, wies mir geht. Jeden Tag habe ich Menschen um mich herum, die alles in den Allerwertesten gedeut bekommen. Von wegen heile Familie und so... Jaja, alle haben sich ja soooo lieb! Und das Wort "Eltern" kann ich schon gar nicht mehr hören! Ich hasse es! Ich brauche keine Familie!!! Keinen Staat, niemanden!!! Hauptsache ich mache meine scheiß Schule weiter und dann bin ich endlich unabhängig und habe meine Ruhe!!
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Hallo lirafe,
vielen Dank für deine Antwort.
Also, eine schulische Ausbildung bedeutet, dass diese Ausbildung nicht im Betrieb stattfindet, sondern rein schulisch ist. Am Ende dieser Ausbildung machst du dann 2 Abschlussprüfungen: Bei der einen erlangst du die Fachhochschulreife und bei der anderen die normale Abschlussprüfung um dann den Titel "staattlich anerkannter gestaltungstechnischer Assistent" erhalten zu können.
Nach Bestehen der Prüfungen hat man bei uns auf der Schule die Möglichkeit, weiter zu machen und die Fachoberschule für Gestaltung - also Abitur zu machen. Aber eigentlich sind das ja zwei verschiedene Paar Schuhe! :-/Wegen des Formblattes: Kann die Schule das denn vor Anfang des Schuljahres ausfüllen? Ich habe die Frau im Sekreteriat gefragt, und sie meinte, ich sollte einfach solange den Aufnahmebescheid beifügen. Weil man kann ja kaum vorraussagen, ob ich die Prüfungen auch wirklich schaffe (ich geh einfach mal davon aus ) und sie würden den erst dann ausfüllen, wenn das neue Schuljahr begonnen hat... Vielleicht kann man das Formblatt ja auch nachreichen??
Wegen des Wohngeldes werde ich mich auch nochmal genauer informieren, danke!
LG, Veronika
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Ach ja, ich bekomme z.Z. auch noch Halbwaisenrente und Kindergeld. Wie sieht das da aus?
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Hallo,
ich bin 21 Jahre alt, lebe in einer eigenen Wohnung in Köln und werde im Juli vorraussichtlich meine schulische Ausbildung beenden. Somit fällt ab dann natürlicherweise die Bafög- Auszahlung weg. Danach möchte ich aber auf der gleichen Schule mein Abitur machen(1 Jahr).
1. Ist es möglich, zwischen diesen 2 Schulrichtungen (also in den Sommerferien) Bafög zu erhalten?
Ich muss natürlich auch in den Sommerferien meine Miete u.s.w. zahlen können.2. Muss ich einen Folgeantrag zur Verlänerung oder einen komplett neuen Antrag stellen?
3. Kann ich bei der Antragsstellung einfach statt des Formblattes, was die Schule ausfüllen muss, einfach die Bestätigung beifügen, dass ich für die neue Schulrichtung angenommen worden bin? Weil meine Schule füllt dann erst dann das Formblatt aus, wenn das neue Schuljahr begonnen hat.
4. Falls es so eine Art Übergangsbafög gar nicht gibt, hat jemand einen Tipp, wie ich die Zeit überstehen kann, bzw. ob ich Sozialhilfe beantragen kann? Weil kürz vor den Prüfungen kann ich es mir nicht erlauben, noch arbeiten zu gehen.Vielleicht könnt ihr ja wenigstens eine meiner Fragen beantworten, ich wäre euch jedenfalls sehr sehr dankbar!!
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hallo,
erstmal mein beileid...
ich weiß nicht obs dir weiterhilft, aber ich bekomme eine monatliche halbwaisenrente von ca 140 euro.
mein vater war auch ständig arbeitslos und hat zwischendrin doch mal wieder gearbeitet.
ich habe auch höchstens 6 wochen gewartet, bis der antrag bewilligt wurde.grüße,
veronika -
danke für deine antwort.
das heißt ja, dass ich eigentlich zu wenig kindergeld bekomme, stimmts?
also ich wohne in meiner eignen wohung, und bekomme das kindergeld von der familienkasse immer direkt auf mein eigenes konto überwiesen. ansonsten wäre meine mutter die berechtigte, da mein vater letztes jahr gestorben ist.
kann ich das was mir zusteht, noch zurückfordern?vielen dank und freundliche grüße,
veronika -
Hallo allerseits!
Ich habe gehört, dass das 4. Kind mehr Kindergeld bekommt. Stimmt das?
Ich bin zufälligerweise das 4te von 6 kindern, allerdings haben wir zwar alle die selbe mutter, aber von 3 verschiedenen vätern...ich hoffe, mir kann jemand bei dieser etwas komplizierten geschichte weiterhelfen
Mfg, Veronika
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Also, ich habe da gerade mal angerufen.
Die Frau vom Bafög Amt meinte, ich würde noch weiterhin Bafög bekommen, wenn ich noch ein Jahr Schule mache, um mein Abi auf dem Berufskolleg bzw Fachschule zu machen (sollte sich das Gestz nicht im nächsten Jahr schlagartig ändern).
Ob es allerdings noch bei 436 euro bleibt, konnte sie nicht sagen. -
Ach ja, und hätte ich denn nicht Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög?
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Was kann ich denn dann beantragen? Muss ja auch irgendwie meine Wohnung bezahlen und leben können. Die Warscheinlichkeit, dass ich mit meiner momentanen Ausbildung in einer Werbeagentur einen festen Job bekomme, ist gering. Deshalb möchte ich ja Abi machen.
Alleine ein 400 Euro Job bringt mir ja nicht viel, davon könnt ich gerade noch so meine Fixkosten begleichen und hätte dann noch knapp 60 euro zu leben. Also ganz ohne staatliche Unterstützung klappt es nicht!
Hat einer vielleicht nen Tip?? -
Nein, es handelt sich ja nicht um eine weitere Ausbildung, sondern es geht darum, dass ich noch ein Jahr SCHULE mache, um mein Abi zu machen, auf der selben Schule, wo ich jetzt bin.