Beiträge von Zerafina

    Du kannst von den 180 Euro 116 behalten. der Rest wird beim ALGII angerechnet und abgezogen.
    100 Euro ist Freibetrag und von den 80 kannst du 20% behalten. Macht 116 Euro.

    Hi Chief;-)


    hab mir das mal alles durchgelesen. Hast du denn jetzt Strom oder nicht? Wieso wollen die denn Stromzähler ausbauen? grübel..is ja n Ding.


    Es gibt da eigentlich noch ne Möglichkeit, weiß aber nicht wie die Teile heißen. Jedenfalls bekommt man einen Kasten eingebaut für Strom vom Anbieter wo man den Strom vorrauszahlen muß monatlich. Also so ähnlich wie Handy aufladen:-) Wenn ds Guthaben alle is, is auch der Strom weg:


    Aber ich habe den Eindruck du stehst mit deinem Anbieter schon so auf Kriegsfuß das der das vielleicht gar nicht mehr macht:-).

    advokat hat schon Recht, wenns zur Gerichtsverhandlung kommt braucht man Prozesskostenhilfe! Und ein Anwalt leistet Beratung für den Beratungsschein und schreibt Briefe - erscheint aber nicht bei einer Gerichtsverhandlung!
    Also: erst Beratungschein beim AG holen, dann zum Anwalt.
    Kommt es zu keiner Einigung und zum Gerichtstermin dann: Antrag auf Prozesskostenbeihilfe beim AG.

    Hallo Leute,


    gestern bekam ich zum ersten mal seit 15 Monaten einen Brief von meinem Fallmanger!


    Normalerweise sollte es so sein, das ALG2 Antragsteller umgehend nach Arbeitslosmeldung einen Termin bekommen, damit ihnen entweder ein 1 Euro Job, ne Weiterbildung, EGV oder sonstwas aufgedrückt wird. Arbeit haben die ja keine!


    Aber um mich hat sich nie einer gekümmert wie ja bereits in anderen Beiträgen erwähnt. Nun war ich ja letzte Woche dort weil ICH mir einen Termin geholt habe um meine Eigeninitiative vorzutragen und die dafür nötige Förderung meiner beruflichen Weiterbildung zu beantragen.


    Wie auch schon erwähnt hat der Fallmanager das abgelehnt mit der Begründung schulische Ausbildungen fördern wir grundsätzlich nicht und nach meinem Protest: Mir fällt ihr Auftreten hier nicht und sie können ja mit ihrem Leben machen was sie wollen aber nicht erwarten das der Landkreis ihnen ihre Ausbildung finanziert!


    Der schriftliche Bescheid steht immer noch aus.


    Ich sagte ich werde diese Ausbildung beginnen und will vorher ein Praktikum in einer Behinderteneinrichtung absolvieren, ob ich das machen kann.


    Dem stimmte er mündlich zu und meinte ich bräuchte dazu einen Erhebungsbogen. Den solle ich beim Arbeitgeber abgeben sobald ich einen gefunden habe und ausfüllen lassen. Es ginge nur darum Schwarzarbeit vorzubegen und den Versicherungsschutz zu gewährleisten.


    Das Schreiben gestern liest sich aber ganz anders!


    Als erstes - ich will mir ein Praktikumsplatz suchen um schon Erfahrung zu sammeln bevor ich die Ausbildung beginne.


    Amts-Schreiben: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit - Trainingsmaßnahme!


    was wie wo? Trainingsmaßnahme? Wieso Trainingsmaßnahme?


    Bitte lassen Sie den Erhebungsbogen vom Arbeitgeber ausfüllen und senden mir diesen zurück:
    Beachten Sie bitte, dass die Trainingsmaßnahme erst nach Vorliegen des ausgefüllten Erhebungsbogen UND meiner Zustimmung begonnen werden darf.


    Ein Bogen ist ein Bogen, aber das sind mal vier Seiten zum ausfüllen. Kein Wunder das Arbeitgeber keine Arbeitslosen einstellen wollen oder geringfügig beschäftigen oder als Praktikantin haben wollen. Wer hat denn Zeit für soviel Bürokratie?


    Ich hab schon gar keine Lust mehr ein Praktikumplatz zu suchen und einen Arbeitgeber damit zu belästigen. ICH will doch nur Erfahrungen sammeln.
    Aber was da in dem "Bogen" eher Antrag drin steht:


    Ziel betrieblicher Trainingsmaßnahemen ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kewnntnisse und Fertigkeiten sowie das Leistungsvermögen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen bzw. notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Betriebliche Trainingsmaßnahmen können nicht zur Verrichtung von Arbeiten eingesetzt werden, für die üblicherweise Arbeitskräfte beschäftigt werden. Sie dürfen nicht genutzt werden, um urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle oder betriebliche Spitzenbelastungen zu kompensieren.


    heißt doch eher soviel, das mich mein Fallmanager schickt um mein "Leistungsvermögen" festzustellen.


    Ich finde das eine Diskriminierung meiner Person. Immerhin will ich mit Behinderten Arbeiten die beaufsichtigt werden müssen, aber dem Schreiben könnte man fast entnehmen das ich selbst beaufsichtigt werden muß.


    Und wieso überhaupt Trainingsmaßnahme? Der Fallmanager hat 15 Monate NIX getan und nun schmückt er sich mit fremden Federn, nämlich mit meinen Federn! Man könnte hier fast denken ich wurde zu einer "Trainingsmaßnahme" verdonnert.


    Mich regt das sowas von auf, erstes das alles verdreht wird, zweitens das ich ohne den seine Zustimmung nicht mal ein Praktikum spontan machen kann..und drittens dieser peinliche Papierkram für den Arbeitgeber!
    Alles wird verdreht, nix wird beim Namen genannt. Trainingsmaßnahme statt Praktikum.
    "Leistungsfähigkeitsprüfung" statt Erfahrungsaustausch vor der Ausbildung.


    Die Krönung wäre noch, wenn der Fallmanager noch Lorbeeren erntet wenn ich ein Praktikum antrete äh Trainingsmaßnahme, das er nämlich noch seine "Pflicht" tat die er bereits 15 Monate versäumte!


    :mad: :mad: :mad:

    Hi steffi,


    SFE-Berlin sagt mir jetzt gar nix, aber warum veranstalten die denn einen Infotag erst im September??? Da fängt doch schon das Schuljahr an! Vielleicht solltest du doch noch andere Kollegs in Betracht ziehen wo du dich bewirbst um kurzfristig noch im September anzufangen.


    Das mit dem Kindergeld hatte ich ganz vergessen, das steht dir natürlich auch noch zu. Wenn du an einem Kolleg zur Schule gehts bekommst du meines Wissens nach erlternunabhängiges Bafög! Was allerdings stimmt ist, das die Bearbeitung wirklich ewigkeiten dauert!


    Für den Kindergeldantrag brauchst du glaube die Unterschrift deiner Eltern. Für den Bafögantrag brauchst du ne Unterschrift der Schule und eine Bestätigung der Krankenkasse das du freiwillig versichert bist. Diese kostet dich monatlich um die 50 euro.


    Wenn es zu Hause wirklich nicht mehr auszuhalten ist, würde ich einen formlosen Antrag ans Hartzamt schreiben und das ausreichend begründen. Am besten du gehst zu einer kostenlosen Rechtsberatung und holst dir Tips. Den Antrag lass dir dort wenn du ihn abgibst kopieren und mit Eingangsstempel und Unterschrift versehen. Der muß dann bearbeitet werden. Zur Not mußt du klagen wenn sie es ablehnen, aber das kann alles dauern. Behördenmühlen mahlen langsam. Bis dahin bist du vielleicht schon in Berlin;-)


    Wenn du nebenbei arbeitest glaube ich kaum das sie dir einen 1 euro job aufdrücken. zumindest wäre das unlogisch da du ja dann deine arbeit aufgeben müßtest und wohl auch weniger verdienen würdest mit einem 1 euro job.



    Weiterhin viel Glück!
    ;)

    ich bezweifle das dir das Amt unter 25 eine eigene Wohnung finanzieren wird ohne triftigen Grund. Du bist da leider in der "Beweispflicht" zu begründen warum es unzumutbar und nicht mehr länger möglich ist mit deinen Eltern zusammen zu leben.


    Wo hast du denn in Berlin gelebt? Hattest du eine eigene Wohnung? Warum bist du wieder zu deinen Eltern nach der Rückkehr gezogen?


    An deiner Stelle würde ich mich sofort an einer Schule in Berlin bewerben um das Abi zu machen. Außerdem nach einer Wohnmöglichkeit umsehen in der Nähe der Schule. Man kann in Berlin das Abi auch an einem Tageskolleg nachmachen und wird Bafög gefördert. Das ist so etwas wie ein Abendgymnasium, nur das es ebend am Tage ist der Unterricht. Eine gute Schule dafür ist das Viktor-Klemperer-Kolleg in Berlin Lichtenberg (da war ich;) ) In Berlin gibt es auch wirklich günstige Wohnungen. Zwar ohne Luxus dann, aber fürs erste reichts doch.


    Du wärst von deinen Eltern weg, kriegst Bafög, und bist die Schikanen des Hartzamtes los.


    Viel Glück!

    U]tja das kann ich noch toppen: [/U]


    ich, seit 15 Monaten Hartz4 Empfänger ,bislang ohne Einladung vom Amt und ohne Stellenangebot habe mich darum gekümmert langfristig wieder in Arbeit zu kommen.


    Mit meiner Bewerbung an einer beruflichen Schule für Heilerziehungspflege, habe ich die Vorrausetzungen geschaffen mich beruflich zu verändern, einen Beruf mit Zukunft und Aussicht auf Arbeit zu erlernen.


    am 1.9. fange ich meine Ausbildung an zur Heilerzieherin, die schriftliche Zusage der Schule liegt vor!


    Da ich leider schon über 30 bin bekomme ich kein Bafög mehr.


    Meine Hoffnung - das Hartzamt! nach dem Grundsatz fordern und fördern..habe ich einen Antrag zur Förderung meiner beruflichen Weiterbildung gestellt beim Fallmanager- da ich in meinem erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann (mit ärztlichem Gutachen bewiesen), bei mir nix zu fordern gibt - da ich mich selbst um ein berufliches weiterkommen erfolgreich bemüht habe - will ich nun gefördert werden.


    Auskunft des Fallmanagers: abgelehnt - schulische Ausbildungen werden grundsätzlich nicht vom Hartz4 amt (Landkreis) gefördert.. nennen sie mir doch eine Alternative was sie stattdessen machen wollen - vielleicht finden wie eine andere "Maßnahme" in der wir sie "fördern" können. ????


    Der schriftliche Bescheid zu meinem Antrag steht noch aus. Ich muß dafür Verständnis haben, das dieser aber mindestens eine Bearbeitungszeit von vier Wochen oder länger bedarf. (Obwohl mündlich schon abgelehnt wurde :confused: :confused: :confused:


    Faszit: beginne ich am 1.9.2008 meine Ausbildung werden mir vorraussichtlich ALLE Leistungen gestrichen. Weder das Bafögamt noch das Hartz4amt sieht sich als zuständig. Bleibe ich aber brav weiter zu Hause und tue gar nix außer jeden Tag ausschlafen - bekomme ich mein Hartzgeld weiter. Wahrscheinlich bis zur Rente...:confused:


    "Sie können nicht verlangen das der Landkreis ihnen ihre Ausbildung finanziert!"
    Aber anscheinend kann der Landkreis vom Steuerzahler verlangen mich bis zur Rente auf Staatskosten mit Hartz4 zu versorgen.


    Anmerkung: Die Ausbildung werde ich auf jeden Fall antreten. Wovon ich meinen Lebensunterhalt dann bestreite und das Schulgeld und die Fahrtkosten zahle, bleibt dann allerdings auch mein Problem.

    naja "Alle" haben die Hartz4 Reformen im Bundestag nicht abgesegnet. Ich habe damals jeden Montag an den Demonstrationen der PDS (heut Linke) gegen Hartz4 teilgenommen! Zusätzlich habe ich ALLEN Arbeitslosen die ich kenne versucht zu überzeugen wählen zu gehen! Auch dazu zu bewegen auf die Straße zu gehen und an den Demonstrationen teilzunehmen. Aber die bittere Wahrheit ist leider, das sie nicht daran glaubten damit etwas zu verändern.... das sie zwar den ganzen Tag jammern wie schlecht es ihnen geht und wie schlecht sie behandelt werden, aber keine Motivation mehr haben etwas zu tun sondern es als aussichtslos ansehen...


    Ich kann mir vorstellen warum es Arbeitslose gibt die immer noch CDU und SPD wählen. Weil meiner Meinung nach z.B. die Linke von den großen nur niedergemacht wird, als Stasiparty diskriminiert wird, als regierungsunfähig dargestellt wird. Die CDU macht die SPD nieder, weil diese evtl. mit der Linke auf Bundesebene eine Koalition bilden könnte. Wobei die CDU nach Kriegsende doch selbst "fragwürdige" Mitglieder aufnahm mit der Begründung diese zu rehabilitieren und an die Demokratie heranzuführen ect;-). Und bei unserer Bundeskanzlerin aus den CDU Reihen, wurde wohl auch vergessen welche Position sie in der DDR genoss. Ich kann mir kaum vorstellen das man Pionierleiterin wird ohne in der DDR der Partei anzugehören.
    Welche Partei sollen die Arbeitslosen dann noch wählen?
    Letztendlich tun sie das was sie immer getan haben: sie wählen das was sie schon immer wählten oder wählen eben gar nicht.
    Es wird Zeit das das Volk wieder auf die Straße geht um die demokratie (volksherrschaft) wieder herzustellen... Die Kluft zwischen arm und reich wird immer größer und selbst bei den Arbeitslosen wird von oben eine "zweiklassengesellschft" eingeführt. Solange sich alle gegenseitig bekämpfen und gegeneinander aufgebracht werden wird zielsrebig ein zusammenhalt im volk verhindert.
    und die da oben machen weiter was sie wollen...

    Du solltest dich schnellstens um eine Wohnung bemühen!!! Das mit deiner Oma ist ja auch keine Lösung. Wenn du mindestens 25 Jahre alt bist sehe ich da keine Probleme das du Leistungen in Form von Hartz4 bekommst. geh am besten sofort zum Hartzamt und hole dir einen Antrag und sprich dort vor! Erkäre die Lage mit der Trennung und das du eine Wohnung brauchst!. Die Mietübernahme musst du nämlich vorher beantragen bevor du den Mietsvertrag unterschreibst. Sobald du eineWohnung hast, lass es dir schriftlich geben das die Miete übernommen wird! Wie hoch die Miete sein darf erfährst du beim Hartzamt, das ist unterschiedlich je nach Bundesland. Du brauchst dann auch keine Krankenversicherung mehr zu zahlen, das übernimmt das Amt. Von deinem 400 Euro kannst du 100 Euro behalten,plus 347 Euro hartz4 plus Miete+Heizkosten.


    Von den restlichen 300 Euro darfst du etwa 20 Prozent behalten, der Rest wird bei deinem hartzanspruch angerechnet und abgezogen. Am besten gehst du morgen gleich zum Amt!! Wenn ihr jetzt getrennt seid würde ich für die Zeit die ihr noch zusammen wohnen müsst bis du eine Wohnung hast versuchen Leistungen zu beantragen. Du müßtest dann genausoviel bekommen als wenn du alleine wohnst, hier allerdings nur die halbe Miete. Du mußt sagen das es die Bedarfsgemeinschaft nicht mehr gibt und ihr euch getrennt habt und ihr nicht mehr finaziell füreinander aufkommt. (logisch nach ner Trennung).


    Viel Glück

    Wenn das Amt den Fehler gemacht hat würde ich Widerspruch einlegen gegen die Rückforderung. Zur Not zur kostenlosen Rechtsberatung gehen, sowas gibt es für Arbeitslose. Wenns sein muß auch klagen, je nachdem was der Anwalt bei der Beratung sagt.
    Einfach mal googlen ob es sowas in deiner Nähe gibt.

    Ich bin 31 und seit 2007 auf Hartz4. Nun habe ich mich für die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger beworben an einer Fachschule und wurde angenommen.
    Das Problem ist, das ich kein Bafög mehr bekomme da ich über 30 bin.
    Beim Vorstellungsgespräch wurde mir geraten Hartz4 als Förderung für die Ausbildung (3 Jahre) weiter zu beantragen.


    Das will ich jetzt tun, hab aber bedenken da die ämter ja nie was zahlen wollen.


    Hat damit hier jemand Erfahrung oder ist vielleicht selbst gerade in einer Ausbildung wo er Hartz4 und evtl. Fahrgeld bekommt? Freu mich über jeden Tip und Erfahrungsbericht!


    LG Zerafina

    Wenn ihr erst seit Januar zusammen wohnt, zählt ihr nicht als Bedarfsgemeinschaft. Deine Freundin muß zum Amt gehen und Geld beantragen wenn sie kein Einkommen hat. Da sie nicht alleine wohnt wird man ihr eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen. Da muß sie dann einfach sagen, das es erst eine Bedarfsgemeinschaft ist ab nächstes Jahr Januar wenn das Jahr um ist. Solange bekommt sie den vollen Satz Hartz4 und die halbe Miete vom Amt! Wenn das Amt zicken macht, Widerspruch einlegen!


    Nach dem Jahr wird es dann als Bedarfsgemeinschaft gerechnet und dein Einkommen wird angerechnet. Es kann dann passieren das sie dann nix mehr bekommt vom Amt.