Beiträge von ivonne751

    Hallo ihr


    Hatte schon mal eine frage gestellt zwecks eigenheim.kann mir bitte nochmal jemand weiter helfen.
    Gibt es noch diese eigenheimzulage und das sogenannte baukindergeld.wieviel und wo muss ich das beantragen.Habe gehört das man das bei einer gebraucht immobilie nicht bekommt stimmt das.
    Habe 3 kinder.


    Vielen dank für eure rückmeldungen


    Viele grüsse ivonne

    Hallo


    Wenn dein Freund und du in getrennten Wohnungen lebt,bekommst du wenn dein kind da ist Kindesunterhalt von ihm.Verdient er viel muss er zusätzlich für dich einen sogenannten betreuungsunterhalt zahlen. Aber erst hat immer der Kindesunterhalt vorrang.Du musst das vom Jugendamt ausrechnen lassen.Es wird wenn du vom Amt Leistungen beziehst angerechnet.
    Zumindest war es bei mir so.
    Hoffe ich konnte dir weiter helfen.


    Gruss Ivonne

    Hallo Lirafe


    Mein Mann hat Einkommen.Zum Lebensunterhalt bekommen wir nichts aber das Amt meinte das wir fürs Haus was beantragen könnten.Ich bekomme 576.-Euro+ 375,- euro Elterngeld und mein Mann 1200,-Euro.Meine Kinder sind 14jh. , 1jh., 5 mon..


    Gruss Ivonne

    Wer kann mir weiter helfen?
    Was bekomme ich an zuschuss beim Eigenheim.Unser Haus hat 95qm Wohnfläche.Wir wohnen zu 5Personen darin.3 Kinder plus mein Mann und ich.Da ich jetzt ein Baby bekommen habe, erhalte ich das sogenannte Elterngeld von 300 euro.Jetzt beantrage ich ALG2.Was wird übernommen.



    Vielen Dank für eure Antworten
    Gruss Ivonne

    Das könnte sein.Kenne mich mit den Gesetzen nicht so aus.Ich weiss von einer Bekannten das es das gab.Bei Ihr wurde der Freund voriges Jahr im Oktober nicht angerechnet für ein Jahr. Darauf hin habe ich nach gefragt beim Amt und bekam die Auskunft das dass nur eine Übergangszeit war wo es das gab.Ich kann mir aber nicht vorstellen das sich das in ein paar Monaten wo das her ist so ändert.

    Hallo


    wer kann mir weiter helfen.Bin neu in diesem Forum.


    Meine Frage: Gibt es noch das Gesetz,das der Partner mit dem man zusammen ziehen möchte das 1.Jahr nicht angerechnet werden darf mit seinem Einkommen auf mein ALG 2 ?????


    Über eine Antwort wurde ich mich freuen



    mit freundlichen Grüssen ivonne751