Bin noch Neu in diesem Forum und wollte gern Eure Meinung erfahren zu meinem Problem. dabei geht es um folgendes. Durch eine vorangegangene Trennung von meiner Frau im vorigen Jahr nahm ich meinen Sohn (23 Jahre) damals noch ALGI Empfänger in meine sehr kleine 1 Raum Wohnung (27m²) auf, da es nur vorrübergehend sein sollte.
Ich stand damals in einem Beschäftigungsverhältnis wo ich meinem Lebensunterhal einigermaßen finanzieren konnte. Leider blieb das nicht beim vorrübergehend wohnent er hatte sich zu unserem Pech bisher erfolglos beworben und bekam auch bis jetzt kein ALGII da ich ja Arbeit hatte. Er konnte ja nicht mal ausziehen da ich für die andere Wohnung die Miete hätte bezahlen müssen ,was ich finanziell nicht konnte. Wir waren gefangen und sehen jetzt ein Licht da ich arbeitslos wurde und da das ALGI bei mir so niedrig ist bekommen wir als BG ALGII.
Auf Grund der menschenunwürdigen Wohnverh. stellt mein Sohn ein Antrag auf Umzug verbunden in ein anderes Bundesland da er vor Ort sich ein schnelleres Einsteigen in die Arbeitswelt erhoft. Meine Frage :
bekommt er den Umzug nach Baden-Würtemberg genehmigt auch wenn er bei der Arge noch keinen festen Arbeitsvertrag vorlegen kann. Das nächte Problem ist für mich ja das ich zur Zeit keinen Job annehmen kann denn dann steht uns ja wieder kein ALGII zu da wir dann nicht mehr bedürftig sind auch wenn ich nur wie schon gehabt bei 10 Euro drüber liege.