Hallo,
das hat mit Unkenntnis doch nichts zu tun, Fakt ist, dass Studenten im Allgemeinen kein ALG II bekommen. Und Förderungen für den Abschluss gibt es an den Unis doch genug. Dass es da natürlich auch Leute gibt, die weder das Eine, noch das Andere erhalten, ist klar.
Abgesehen davon: ich bin kein Anwalt und betreibe hier auch keine Rechtsberatung, das sollte auch eher an anderer Stelle geschehen. Ich war so ziemlich in der gleichen Situation: die Arge hat mich gezwungen, mich zu exmatrikulieren. Ich habe aber zum Glück einen akademischen Grad, so dass es nicht so problematisch ist wie die hier geschilderte Situation, nur dass ich leider für meinen berufsqualifizierenden Abschluss den Dr. brauche, also momentan auch ohne berufliche Ausbildung dastehe (ja, so ist das in Deutschland...Bildung, aber wer sich bildet, steht meist doof da).
Und ganz ehrlich: wenn man mittlerweile so weit unten ist, dass man zur Arge kriechen musste, nachdem man ein erstklassiges Studium durchgezogen hat und nur keine Förderung erhält, diskutiert nicht ewig über Paragrafen. Dazu fehlte mir nämlich in dem Augenblick Zeit und Geld, und den meisten geht das genauso.
Fakt ist: einfach mal bei der Uni nachfragen. Und ich denke, einen Abschlusskredit für sein Studium wird derjenige erhalten, der in den nächsten zwei Semestern fertig sein kann, inklusive aller Prüfungsleistungen.
Der Gang als Akademiker zur Arge stellt ein großes Problem dar: erstens ist das ganze System ja für Langzeitarbeitslose und weniger Qualifizierte gedacht, und zweitens sind die bei Akademikern total überfordert. Wenn es nach den Medien ginge, verdiente ich ja Millionen im Jahr - habe ja studiert. Die Realität sieht da ganz anders aus.
Das Beste, was mein Fallmanager mir bislang anbieten konnte, war eine Umschulung zum Call Center Agent. Und das war und ist nichts für mich - das entsprechende Call Center hat das auch nach einer Probezeit von einer Woche erkannt. Aus diesem Grund auch die Alternativen. Ich denke, es ist besser, einen Studienkredit bei der Kfw zu nehmen, wo man 20 Jahre lang abzahlt, als sein Studium wegzuwerfen. Und ob der Fall hier wirklich unter den von Dir genannten Paragrafen läuft, lieber advokat, bleibt abzuwarten...