Beiträge von brabakbw

    Hallo Birgit63,


    das Haus ist schon groß - eigentlich ein Zwei-Familienhaus. Allerdings alles offen, d.h. keine abgeschlossenen Wohnungen. Es müsste erstmal alles umgebaut werden, um z.B. einen Mieter hineinzusetzen. Früher lebten meine Großeltern sowie meine Großtante im Erdgeschoss und wir oben. Großteltern wie Tante sind seit Jahren verstorben. Ich habe derzeit meine gesamte Habe dort verstaut, seitdem ich in Asien lebe. Es ist allerdings alt. Ich schätze es auf circa 300 000 Euro. Nicht mehr. Es ist auf dem Land, mit Grundstück knapp 1400m². Meine Mutter hatte noch Land (Wald, Wiese), aber bereits verkauft.


    Meine Eltern leben wirklich schlimm. Als ich sie 2010 besucht habe, war ich sehr entsetzt. Ich selber verdiene zwar in Asien mehr als in Deutschland, aber ich kann es mir nciht leisten, sie zu unterstützen.


    Meine Mutter hat wohl Wohngeld oder Hartz IV-Aufstockung beantragt. Sorry, ich muss das weitergeben, was ich durchs Telefon so erfahre.

    Ich würde gerne einmal um Rat fragen. Es geht um Frührente.
    Die Sache ist kompliziert, entstanden aus Dummheit.
    Es geht um meinen Vater, der gerade 60 geworden ist. Er ist seit sieben Jahren arbeitsunfähig, darf aber nicht in Frührente gehen.


    ER BEKOMMT KEINERLEI GELDER!
    Sprich: Seit insgesamt neun Jahren lebt er einzig und allein von dem Geld auf seinem Konto. Meine Eltern haben früher beide sehr gut verdient. Mein Vater hatte ein Haus, meine Mutter hat ein Haus. Mein Vater hat seines vor ein paar Jahren verkauft.


    Vorbemerkung
    Ich wohne seit 20 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern. Ich wohne 10 000 km von Deutschland weg, so dass ich nicht alle Details kenne. Ich schreibe deswegen etwas ausführlicher.


    Vorgeschichte
    Anfang 2000 begann sich mein Vater zu verändern. Er wurde aggressiv (nicht gewaltätig, aber mehr so grummelig). Zog sich oft in sein eigenes Zimmer zurück, saß stundenlang auf der Toilette etc. 2005 kündigte er von heute auf morgen seinen Job. Seitdem ist er arbeitslos, er hatte sich zwar immer wieder beworben, wurde aber nicht angenommen. Hartz IV bekam er damals nicht, weil er zuviel Geld besaß, dazu das Haus...Meine Mutter verdiente da auch noch sehr gut. 2008 kam er ins Krankenhaus, wo festgestellt wurde, dass er Krebs hat. Unheilbar. Er wurde dann arbeitsunfähig geschrieben. In der Folge versuchten meine Eltern, Frührente zu beantragen. Wurde natürlich abgelehnt. Er solle es mit 60 versuchen. Also lebte mein Vater von seinem Geld.


    Meine Mutter verlor ihre Arbeit auch. Sie arbeitet zwar wieder, hat aber nun ein Gehalt, das dem entspricht, das sie vor 40 Jahren als Azubi hatte. Damit kann sie kaum sich selbst, geschweige denn 2 Personen.


    Nun ist mein Vater 60 geworden. Sie haben wieder versucht, den Antrag zu stellen. Der Rentenantrag wird aber nicht einmal angenommen! Es fehlen 4 Jahre Beitrag laut Rentenkasse. Er kann 4000 Euro nachzahlen und Frührente bekommen, oder er solle 5 weitere Jahre warten. Das ist doch lächerlich!


    Er bekommt KEIN Hartz IV, keine Sozialhilfe, hat kein Einkommen.
    Mittlerweile ist das gesamte Vermögen aufgebraucht. Meine Eltern besitzen nur noch das Haus (meiner Mutter). Meine Mutter hat nun ein Netto-Einkommen von um die 800 Euro.


    Es kann doch nicht sein, dass mein Vater überhaupt keinen Ansprcuh auf irgendwas hat? Die Arge hat meinem Vater lediglich geraten, dass meine Mutter das Haus verkaufen soll. Das ist doch auch keine Lösung. Es ist ja kein Palast oder eine Villa. Das Geld dürfte bei 2 Personen und Mietwohnung, bescheiden leben (mein Vater kann wegen Krankheit eh das Haus gar nicht mehr verlassen) gerade 3-5 Jahre reichen.


    Wäre für einige Ratschläge wirklich dankbar. Wäre es sinnvoll, einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, dagegen anzugehen? Aber Klagen dauern auch ewig.


    Wenn aber Frührente abgelehnt wird, kann er dann nicht Sozialhilfe beantragen? Er ist doch berufsunfähig - Hartz IV also nicht zuständig. Es kann doch nicht sein, dass alles abgelehnt wird. Krankenversicherung trägt meine Mutter, sie kommt auch für alle anderen Ausgaben auf.


    Vielen Dank für das Lesen!

    Warum solltest du Bedenken haben? Deutschland ist ein freies Land mit freier Meinungsäußerung, auch wenn der eine oder andere sich einbildet, dass dem nicht so wäre.


    Ich finde es natürlich schade, dass du bei den JC so schlechte Erfahrungen gemacht hast. Ich hatte niemals schlechte Erfahrungen gemacht. Missstände müssen natürlich aufgedeckt werden. Allerdings ist die Frage, ob das Fernsehen dafür geeignet ist? Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, gibt es genug Instrumente, um zu deinem Recht zu kommen.


    Die Mitarbeiter in einem JC interessieren sich wirklich nicht so sehr für dich. Die machen ihre Arbeit, die in bestimmten Regeln und Gesetzen vorgegeben ist. Niemand wird Rache dafür ausüben, was du sagst. Ich nehme ja auch an, dass du für das, was du aussagen möchtest, auch Belege hast. Über Sozialhilfe, Hartz IV und JC kannst du deine Meinung frei ausdrücken; was Personen angeht nicht. Die sind durch das Persönlichkeitsrecht geschützt, genauso wie du auch. Kein Mitarbeiter des JC darf sich ins Fernsehen setzen und sagen: Der Herr X oder Frau Y....


    Bei deinem Interview wünsche ich dir alles Gute.

    Ich kann das nicht nachvollziehen und beantworten, da du keinerlei relevante Daten gibst. Fürstlich wirst du wohl in der Drogerie nicht verdienen. Warum bei 160 Euro Urlaubsgeld 40 Euro abgezogen werden sollen, entzieht sich mir. Da scheinen ja noch andere Dinge eine Rolle zu spielen. Um welche Gesamtsumme geht es hier? Wie lange sollen denn 40 bzw. 80 Euro abgezogen werden? Da du ja nicht monatlich hohe Einkünfte hast, kannst du dies doch belegen.

    Zitat

    ..m Rahmen der betrieblichen Erfordernisse
    eine Anstellung auf 450€ Basis, einen Arbeitsplatz anbieten kann.
    Die Tätigkeit kann bei erfolgreicher Ausübung in ein Sozialpflichtigen
    Arbeitsplatz umgewandelt werden.


    Hier wird doch ersichtlich, dass du gar keine versicherungspflichtige Stelle angeboten bekommst. Kann heißt ja nicht müssen. Du kannst ja deinen Taxischein machen, das heißt aber lange nicht, dass du eine versicherungspflichtige Stellung erhälst. Also, ich kann die Reserviertheit hier nachvollziehen.


    Das Jobcenter hat dir ja nicht verboten umzuziehen. Es hat lediglich die Übernahme der Kosten abgelehnt. Umziehen kannst du wohin du willst, das ist dein Problem. Die Übernahme der Kosten ist abhängig davon, ob der Umzug notwendig ist. Irgendwohin umzuziehen, weil man dort ja arbeiten könne, ist kein aussagekräftiger Grund. Wenn du einen Arbeitsvertrag vorweisen könntest, wäre das z.B. etwas anderes.

    Macht sich ja auch ganz gut im Lebenslauf. Im Übrigen, warum hast du denn den Job überhaupt gekündigt. Hartz IV heißt ja nicht, dass du gar nicht arbeiten DARFST, sondern SOLLST. Nach meiner Erfahrung ist es ja sehr gerne gesehen, wenn man einen Nebenjob hat, das wird ja gerne als "arbeitswillig" angesehen.


    Zitat

    Ich habe diesen doch nur gekündigt, damit ich mich voll und ganz auf die neue Arbeit (bzw. die Suche) danach konzentrieren kann.
    Ich habe den Minijob außerdem gekündigt bevor ich auf dem Amt war. Hätte man mir dies gesagt so, so hätte ich dies sicherlich nicht gemacht.


    Veröffentliche das doch bitte bei der nächsten Ausgabe der Grimms Märchen. Der Nebenjob lässt dir also Zeit, dein Studium zu absolvieren, aber nicht so viel Zeit, um dir eine Arbeit zu suchen? Bei Bewerbungsgesprächen gibt es so etwas, wie "Urlaub". Man kann auch versuchen, mit Kollegen die Schicht zu tauschen, nachzuarbeiten etc. Weiß ja nicht, was du als Nebenjob getan hast. Sklavin wird es wohl kaum gewesen sein.


    Sum up: Um die Sanktion wirst du nicht herumkommen.

    Ehrlich gesagt kann ich dein Problem jetzt nicht so nachvollziehen. Du hast mehrere Geldeingänge gehabt, die dir nicht zustehen. Hier auf Treu und Glauben zu plädieren, ist doch wirklich abstrus.


    1. Ein ominöser Geldeingang über 672€ seitens des Jobcenters. Da muss es ja irgendein Schreiben zu geben. Sollte es dieses Schreiben nicht geben, ist es ein Fehler des Jobcenters. Deine Pflicht wäre es dann gewesen nachzufragen, warum eine zweite Zahlung über 672€ bei dir eingegangen ist.


    2. Rückforderung dieser 672€. Warum fragt die Berliner Sparkasse an? Wenn das Jobcenter dieses Geld zurückfordert, muss dies doch ebenfalls durch ein Schreiben an dich angezeigt worden sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ja auch erst einmal nichts zurückgebucht werden. Und warum sollte die Berliner Sparkasse da was abbuchen? Wer fordert denn das Geld, die 672€ und mit welcher Begründung? Das ist irgendwie für mich nicht nachvollziehbar. Hat die Bank aus Versehen zweimal den gleichen Posten gebucht? Drei Monate sind auch keine lange Zeit. Die Verjährungsfristen für solche Fälle sind erheblich länger.


    3. Halbweisenrente: Auch hier kommst du um die Zahlung kaum herum, denn mit spätestens Ablauf des Sommersemesters 2013, frühestens seit deiner Exmatrikulation, ist die Voraussetzung deines Bezuges (Studium) weggefallen. Du wirst wohl hier kaum darauf plädieren können, dass du nicht wusstest, dass dir dieses Geld nur zusteht, weil du studierst. Das dürfte dir ja mindestens seit Beantragung und Bewilligung zugegangen sein.


    4. Du hast also gesehen, dass die fleißig weiter auf dein Konto Geld buchen, und hast dir gedacht: Supertoll! Du hast keinen Schlag getan, um mal nachzufragen, ob das so sein kann. Es ist deine Pflicht als Antragsteller, Sorgfalt dafür zu tragen, dass du dich über das informierst, was du beantragst. Es ist auch nicht die Pflicht der Sachbearbeiter, dies zu tun. Gerichte haben dies bislang auch nicht anders gesehen und auch immer deutlich darauf hingewiesen. Es hat halt drei Monate gedauert, bis die das gemerkt haben. Wahrscheinlich, weil keine Studienbescheinigung mehr vorgelegt wurde.


    5. Geld, das dir zu Unrecht ausgezahlt wurde, muss natürlich zurückgezahlt werden. Unbeschadet steht es dir frei, dagegen Einspruch zu erheben. Ich sehe hier aber, zumindest aus dem von dir oben beschriebenem Sachverhalt, keine Position dafür.


    6. Was du nun tun kannst: Bevor die K....ganz am Dampfen ist: Anrufen und Klären. Mit dem Jobcenter am besten persönlich klären. Da du das Geld nicht zurückzahlen kannst, musst du auf Teilrückzahlungen bestehen. Zumindest die Jobcenter sind da oft sehr entgegenkommend. Da würde ich aber erst einmal klären, wer überhaupt Forderungen stellt (siehe Punkt 1).

    Normalerweise verwirken sich Kinder bei schludrigem Verhalten den Unterhalt.


    Du scheinst aber normal studiert zu haben, aber deine Prüfung hast du dann in den Sand gesetzt. Eine erneut nicht bestandene Prüfüng führt dazu, dass du dieses Fach an keiner Universität in Deutschland mehr studieren darfst. Deswegen der Fachrichtungswechsel (für diejenigen oben, die fragten, warum...).


    Allerdings sehe ich ein Problem darin, dass so etwas ja nicht vom Himmel fällt. Eine nicht bestandene Prüfung kündigt sich schon an. Ein Zweitstudium, und darum handelt es sich hier, ist an sich keine unterhaltspflichtige Zeit mehr.

    Nach dem Lesen komme ich zu dem folgenden Schluss:


    - ALG II kommt hier nicht in Frage. Denn erstens bist du kindergelderechtigt, das hat Vorrang. Es ist dabei auch irrelevant, dass du es nicht beantragt hast. Das ist ja deine Schuld. Und zweitens sind deine Eltern (du redest hier immer von der Mutter, was ist mit dem Vater?) unterhaltspflichtig. Ich sehe bislang keine groben Verstöße deinerseits, die zum Verfall dieser Ansprüche geführt hätten. Dies wird das Jobcenter sicher als erstes feststellen. Ich weiß nicht, wie viel deine Mutter verdient, was der Partner der Mutter verdient und welche Ausgaben ihr habt.


    - Eigensinnige Aktionen wie Ausziehen und Zusammenziehen mit irgendjemanden und dann folgende ALG II-Anträgen sind immer wieder Brüller in diesem Forum. Natürlich fragt dich das Jobcenter wann und wie du ausgezogen bist. Das brauchen die noch nicht mal, denn im Melderegister steht es ja schwarz auf weiß. Solche Aktionen führen meist dazu, dass Anträge abgelehnt werden, es unsägliche Streitereien gibt etc etc


    - Du willst studieren. Wie sieht es eigentlich mit der Studienfinanzierung aus? Du wirst dann, solltest du ALG II beantragen, keineswegs mehr solches bekommen, da andere Finanzierungsverfahren vorrangig sind.

    Du hast diese Frage vor zwei Wochen doch schon in einem anderen Forum gestellt und dort ausreichend Antwort erhalten, die allerdings nicht deiner Erwartung entsprachen.


    Es steht dir jederzeit frei, dich zu beschweren oder Klage einzureichen. Natürlich kannst du auch klagen, weil du dein Grundrecht in Artikel GG 1,2,3 verletzt siehst. Ob dieser Klage stattgegeben wird, zweifle ich allerdings an.


    In deiner ganzen Aufstellung oben vermisse ich einfach Daten. Zu welchem Termin wurde die neue Wohnung gemietet, zu welchem Termin wird die alte abgegeben? Das Jobcenter wird sicherlich nicht zwei Mieten übernehmen. Ist denn die neue Wohnung bereits angemietet? Was spricht denn dann dagegen, dass die Post dorthin versendet wird? Auch wenn du dort noch nicht wohnen kannst, hast du erstens Mietpflichten und zweitens kann ja durchaus die ein oder andere Post dorthin versendet werden. Eine Übernahme von Umzugskosten ist nicht automatisch an die Genehmigung einer neuen Wohnung gebunden.


    Eine Beschwerde hat eh wenig Sinn, denn eine Postadresse ist nicht identisch mit der Meldeadresse bei einem Amt.

    bla :
    Meine Frage bezog sich aber auch nur darauf, ob mir nicht in dieser Situation auch ALGII zustehen würde bzw. der Mindestsatz.


    Warum druckst du die Formulare nicht aus und gehst damit zum Jobcenter?


    Wir haben hier keine Kristallkugel. Wie du deine Situation oben beschreibst, hast du sicher Anspruch. Aber letztendlich kann ich das nicht weiter beurteilen, da ich deine Situation ja nicht gesamt überblicken kann. Hatte denn niemals einer deiner zuständigen Bearbeiter dieses Thema mal angeschnitten?

    Es ist vom Gesetzgeber so angedacht, dass Jugendliche U25 in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zu verbleiben haben. Euer beider Vorhaben wäre somit nur durch euer eigenes Einkommen zu stemmen!


    Ich möchte dabei hinzufügen, dass dies natürlich nur ALG II- Empfänger betrifft. Die Richtlinie besagt nicht, dass es U 25 generell verboten ist, auszuziehen und sich eine Wohnung zu suchen. Das wird ja häufig irgendwie missverstanden. Allerdings sollte man dann auch über das entsprechende Einkommen verfügen.


    Einfach mit 19 Jahren ausziehen und denken, der Staat zahlt das Ganze, ist nicht.


    zu 1. Ja, musst du angeben. Sie gehört zwar nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft, sondern ihr bildet eine Haushaltsgemeinschaft. Allerdings wird das Jobcenter sicher auch prüfen, inwiefern Unterhaltsansprüche verwirkt sind. Die Tatsache, dass du 25 bist, entbindet deine Mutter ja nicht automatisch vom Unterhalt. Ein abgebrochenes Studium dagegen könnte schon ein Grund sein.


    zu 2. Ja. Steht doch in den Formularen? Versteh nicht, was daran zu bezweifeln ist. Alles Vermögen und alle Einkunftsarten sind anzugeben. Es steht nicht dir an zu beurteilen, ob es gering ist oder nicht.


    zu 3. Wenn du ALG II erhälst, bist du über das Jobcenter versichert. Bis dahin besteht die Möglichkeit (Pflicht) der Freiwilligen Versicherung.


    zu 4. Siehe Nr. 2. Auch wenn du derzeit kein Einkommen daraus erzielst, so ist doch irgendwann Einkommen zu erwarten. Du wirst das Einkommen bei Abacus monatlich nachweisen müssen. Dazu schickst du monatlich eine Kopie deines Stundenzettels an deine Sachbearbeiter/in. By the way, hab da auch früher einmal gearbeitet. Reich wirst du da sicher nicht bei.


    zu 5. Auch das siehe Nr. 2...Da der ALG II-Antrag in der Regel auch eine Übernahme der Wohnkosten beinhaltet, wäre es sicher interessant für das Jobcenter zu wissen, ob du deine Miete durch anderweitige Quellen bezahlst. Natürlich musst du das angeben. Ist das Geld denn ausschließlich für die Miete? Insofern würde das Center sicher entsprechende Kürzungen vornehmen? Ist es auf Dauer? Wenn deine Mutter dir Geld für die Miete gäbe, und gleichzeitig du die Bezahlung durch das Amt beantragst, würde das nach konsequenter rechtlicher Auslegung einen Betrugsversuch darstellen können. Auch wenn es Geld nicht für die Miete wäre, müsstest du es im Rahmen der monatlichen Einkommen angeben. Die entsprechenden Richtlinien für Einkommensgrenzen und Freibeträge findest du ja im Netz bzw. in jeder Broschüre und sollten dir, da du ja zwei "Unternehmen" hast, bekannt sein.

    Was für brauchbare Antworten möchtest du denn noch?


    "186 Euro Kindergeld und 480 Euro"
    Mit diesem Einkommen hätte ich schon Angst, für ein paar Tage in eine andere Stadt zu gehen, geschweige denn in ein anderes Land.


    Also, mal zusammengefasst:
    1. Bafög gibbet nich.
    2. Eltern auch nicht.
    3. Kein Auslandsbafög beantragt.
    4. Keine Stipendien?
    5. Sozialhilfe, H4 steht dir nicht zu, da du nicht bedürftig bist.
    6. Arbeit? Möglicherweise kannst du dir im Ausland etwas durch Nachhilfe dazu verdienen.


    Dies sind brauchbare Antworten, Fazit ist halt, deine Finanzplanung ist in die Hose gegangen. Du solltest dann eben mit deinen Eltern sprechen, dass sie dir wenigstens das Geld überlassen, was du hast.

    Auslandsbafög ist elternunabhängig. Ob das nun immer noch so ist, weiß ich nicht. Aber mwit dem Stichwort kann die Fragestellerin ja weitestgehend recherchieren.


    Uhm...möchte jetzt nicht so frech fragen, aber deine beiden Eltern verdienen ja mehr, so dass du kein Bafög bekommst. Aber wie sieht es denn "emotional" aus? Kann dein Vater nicht mehr zahlen? Oder deine Mutter? Ich finde es immer schlimm, wenn Beziehungen zwischen Eltern und Kind finanziell auf die Minimalbasis gestellt sind. Meine Eltern würden mir auch heute noch aushelfen, obwohl ich bereits auf die 40 zugehe. Möglicherweise kann dir dein Vater Geld auf einer Art "Darlehensbasis" geben? Später, wenn du wieder in Deutschland bist, zahlst du es zurück.


    Stipendienprogramme wären möglicherweise auch eine Möglichkeit, aber auch hier...4 Wochen! Der Antrag für so ein Stipendium kann gut und gerne drei, vier Monate dauern....


    In welchem Land machst du ein Auslandssemester? Je nachdem, sind dort die Lebenshaltungskosten ja vielleicht geringer....