Das Mitglied der Bedarfsgenmeinschaft MUSS für den anderen finanziell aufkommen wenn ER/SIE beabsichtigt dies ein Leben lang zu tun .... WER soll feststellen das dies wirklich derr Fall ist ... im Zweifel die Sozialgerichte bemühen ... dieses Mädchen ist 25 Jahre alt + ich gehe davon aus das Ihr Freund auch nicht viel älter ist .. die Statistik spircht dagegen das die beiden ein LEBEN LANG zusammen bleiben also ist KEINER dem anderen verpflichtet irgend welche Zahlungen zu leisten + somit sind sie KEINE Bedarfsgemeinschaft ... ( wird immer wieder zum Vorteil der Argen FALSCH interpretiert + schadet einem der Wohngemeinschaftsmitglieder ! LG FUGOL
Beiträge von FUGOL
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Du solltest SOFORT nochmal zur Arge gehen + Dir einen Antrag mitgeben bzw. SOFORT dort ausfüllen + einreichen denn Geld bekommt man erst ab Antragsstellung ... das heißt wenn Du jetzt 2 Wochen wartest bekommst Du auch für die 2 Wochen KEIN Geld !! Du mußt dort sagen das es DRINGLICH ist das Du SOFORT einen Antrag ausfüllst !!! LG FUGOL
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Melde ein Gewerbe an ... nach den neuen Gesetzen bist Du nicht nur Arbeitloser sondern auch Sozialhilfeempfänger ... wenn Du also mit einem Gewerbe 100 Euro verdienst ( Einkommen hast ) dann ist das der Freibetrag den jeder hat ... leider bist Du mit einem eigenen Gewerbe aber nicht mehr Arbeitloser + stehst dem Arbeitsmarkt ( Trainingsmaßnahmen ) nicht zur Verfügung !! Keine Sanktionen ... keine Maßnahme ... kein Ärger .. LG FUGOL