Beiträge von Koetrainer

    Hallo ihr beiden,also habt beide das gleiche Problem. Grundsätzlich braucht ihr keine Angst zu haben, auf der Strasse zu landen. Es gibt bei eurem zuständigen Amt (hier in Berlin ist es das Bezirksamt) die sogenannte Sozialstelle, die kümmern sich um solche Sachen. Es könnte durchaus sein, dass ihr eine Einweisung in einem Wohnheim bekommt - das ist so eine Art Obdachlosenheim - allerdings gar nicht mal so schlecht eingerichtet. Auf jeden Fall hättet ihr dann eine Bleibe und könnt euch in Ruhe um eure Angelegenheiten kümmern. Wenn ihr nachweist,dass es zuhause zu handfesten Konflikten gekommen ist - ein "normaler"Streit mit den Eltern als Grund reicht leider nicht - ist es möglich ALG II zu beantragen. Ihr seid dann sogenannte "Nestflüchter". (Mal reinschauen ins SGB II !) Nach Ermessen des zuständigen Fallmanagers der ARGE dürft ihr dann eine Wohnung beziehen, selbst die Erstaustattung für diese Wohung kann dann als Einmalsonderleistung von der ARGE übernommen werden.
    Also,immer schön ruhig und gelassen,aber hartnäckig sein, es ist völlig egal,aus welcher sozialen Situation man auch immer Hartz IV beantragen muß - oder will. Wichtig ist, dass ihr für eure Existenzabsicherung sorgt,wenn ihr unabhängig von euren Eltern bleiben wollt.
    Ich hoffe,diese kleinen Tipps helfen euch weiter.
    LG
    koetrainer

    hallo,also Deine Eltern können verpflichtet werden, Dich bis zum Ende der Ausbildung ( max.bis 25.Lebensjahr) zu hause zu dulden. Nur der Streit mit den Eltern allein reicht nicht als Begründung für eine sogenannte "Nestflucht" aus.
    Wenn es schwerwiegende familiäre Probleme gibt, sollte man sich an die zuständige Sozialstelle wenden, die schreiben dann ein Gutachten und empfehlen der ARGE entsprechende Maßnahmen, z.B. eigene ,angemessene kleine Wohnung etc.Auch kann dann ein Antrag auf Erstausstattung für diese Wohnung - als Einmalsonderleistung - gestellt werden.
    Gruß
    der koetrainer

    Hallo Anna86,
    um das ganze Thema unkompliziert zu machen und jeglichen Ärger zu vermeiden, einfach schriftlich dem zuständigen Träger mitteilen, dass man in Urlaub geht, auch mit dem Hinweis auf das Ausland.
    Problematisch wirds dann nur, wenn man erklären soll, woher die finanziellen Mittel kommen, für diesen Urlaub.......
    lg
    koetrainer

    bitten prüfen Sie, ob der Antrag auf "Sozialgeld" erfolgreich sein könnte - beim zuständigen Landratsamt o.ä., oder Sie versuchen sich als freiberuflich tätiger in einem Verwaltungs-oder Bürojob. Welche Behinderungen haben Sie denn und welche Art von Tätigkeit könnten Sie ausüben?

    Hallo buhai, also grundsätzlich solltest Du das Wort "muß" vergessen, es ist alles eine Ermessensfrage.
    Aber immer der Reihe nach: Du bekommst Rente und bist automatisch wieder krankenversichert. Deine Frau ist arbeitssuchend, sie sollte dann auch ALG II (Hartz IV) beantragen - ihr bildet dann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Hier wird genau errechnet, was Euch (mit Kind) zusteht und auch die Kosten für die Unterkunft und Heizung (Warmmiete) wird berücksichtigt. Was Deinen Gesundheitszustand anbelangt, so lass Dir von Deinem Arzt eine dementsprechende Bescheinigung ausstellen. Schritt für Schritt kommt ihr dann einer Problemlösung näher - und immer schön hartnäckig bleiben, nicht polemisieren, sondern nur mit harten Fakten arbeiten !
    Gruß

    Grundsätzlich ist es jedem gestattet, sich im Nebenberuf selbständig zu machen, entweder als Freiberufler oder eben gewerblich, das gilt natürlich auch für ALG II Empfänger. Erstens hat man die Möglichkeit, auf legalem Wege ein Nebeneinkommen zu erzielen und zweitens kriegt man den Fuß wieder schneller auf dem ersten Arbeitsmarkt. Dieser legale Nebenjob ist genauso struktuiert, wie ein Kleinunternehmen - entweder mit oder ohne Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer), man hat also Einnahmen und Ausgaben und kann diese in einer monatlichen Einnahme-Überschussrechnung genau definieren, so auch die Privatentnahmen aus den Umsätzen. Maximal können dann diese Privatentnahmen auf den Regelsatz angerechnet werden.Wird das allerdings zu viel, dann muß man nachweisen,dass die erlangten Umsätze für eine zukünftige Existenzsicherung ausreichen oder nicht. Das bedeutet, man sollte sich unbedingt auch mit den Grundlagen der Buchhaltung beschäftigen. Aus dieser Tätigkeit heraus, ist es möglich, nach Vorlage eines von Gutachtern bewerteten Businessplanes, das sogeannte Einstiegsgeld zu beantragen, welches dann für einen gewissen Zeitraum ( meistens ein halbes Jahr bis ein Jahr) auf die ALG II Leistung draufgezahlt wird.
    Eine gute Möglichkeit, sich als Selbständiger auszuprobieren, denn sollte etwas schiefgehen, kann man ohne Probleme in die ALG II Leistung zurückgehen, ohne das Einstiegsgeld zurückzahlen zu müssen.

    Hallo Hardy01, im Prinzip wollen die nur ableuchten, ob ihr ein eheähnliches Verhältnis habt.
    Wenn jeder sein eigenes Konto hat, jeder sein eigenes Zimmer ( ist in einer WG ja sogar üblich) also "getrennte Betten" sozusagen, kann man Euch nicht als eine "Bedarfsgemeinschaft" einstufen.
    Keine Angst vor dieser Anhörung ! Ist ja schließlich nicht die Kripo und wenn es Euch zu viel wird, ruhig mal etwas deutlicher antworten.
    Lieben Gruß

    Guten Tag, Luckybear !


    Wir sollten uns doch lieber mit Sach-Fakten beschäftigen und uns vor allem kompetent kundig machen.
    Alle moralischen Wertungen bringen überhaupt nichts ! Es interessiert niemandem in den Ämtern, ob wir über irgendetwas sauer sind und wie wir unser Leben gestalten. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du mit Deinem Wohungspartner kein eheähnliches Verhältnis führst - und das ist relativ unkompliziert möglich - dann kommst Du auch schnell aus dieser "Bedarfsgemeinschaft" raus. Günstig wäre es natürlich,wenn ihr untereinander einen Untermietvertrag gestaltet.
    Lieben Gruß

    Hallo, also immer mit der Ruhe ! Keine Hektik machen,am besten ist,Du holst Dir von Deinem zuständigen Finanzamt eine Steuernummer als Freiberufler. Dort gibts Du an, einen kleinen Büroservice nebenberuflich zu betreiben - als keinen Gewerbeschein ! - Zusätzlich zum ALG II kannst Du also auf völlig legalem Wege Umsatz machen und vor allem Rechnungen stellen,das ist für viele Auftraggeber wichtig. Deinem Arbeitsamt teilst Du das mit, gleichzeitig weist Du aber darauf hin, dass diese Tätigkeit zur Existenzsicherung nicht ausreichen würde,weil man unterschiedliche Einnahmen hat. Außerdem verfügst Du ja buchhalterisch nicht über den gesamten Umsatz, sondern nur über die von Dir definierten Privatentnahmen (z.B.200.-€), und nur diese werden dann angerechnet. Denk daran: Du hast ja nicht nur Einnahmen,sondern auch Ausgaben ! -Zusätzlich bleibst Du dann auch kranken-u.rentenversichert. Irgendwann wird man Dich fragen,ob diese freiberufliche Tätigkeit nun doch nicht endlich zur Existenzsicherung reicht, ja gut, dann stellst Du einen Antrag auf das sogenannte "Einstiegsgeld", das ist eine zusätzliche Leistung zum ALG II, wenn man selbständig werden will. Allerdings ist dieses "Einstiegsgeld" eine Ermessensangelegenheit Deines Fallmanagers. Die Erarbeitung eines Businessplanes wird dann notwendig,auch dafür gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Berlin die Möglichkeit, sich kostenlos eine hochwertige Software zu bestellen. Dieser Businessplan muß dann von Gutachtern geprüft werden,erst dann kann man das "Einstiegsgeld" erhalten, so ca. für ein halbes Jahr oder auch bis 1 Jahr. Dann solltest Du aber fit sein für eine selbständige Tätigkeit. Es gibt noch sehr viel mehr zu diesem Thema zu sagen,ich hoffe, es kam alles verständlich rüber, alles Gute !

    Hallo, also ALG II muß grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden,wenn alles seine "rechtlichen Gänge" geht,darum erwähne bitte auch nicht, dass Du Dir "was beiseite" gelegt hast !!!


    Auch die Haustiere spielen keine Rolle bei der Berechnung des ALG II - Satzes. Und wenn Du alleine lebst,kannst Du mit ca. 360.- Euro (Warmmiete) als Kosten für die Unterkunft und Heizung rechnen. Sollte die Miete, wie gesagt, deutlich höher liegen,kann man aufgefordert werden,eine kleinere Wohnung zu beziehen,bzw. dadurch eine Mietminderung zu erreichen.
    Also,ganz normal den Antrag auf ALG II stellen und mit dem zuständigen Fallmanager alles besprechen.


    Lieben Gruß

    Hallo, also grundsätzlich brauch man sich nicht zu schämen,wenn man aus irgendeiner sozialen Situation heraus dieses ALG II beantragen muß, schon ,um seine Existenz abzusichern ! Wir können zufrieden sein,dass das in diesem Land überhaupt möglich ist.
    Die Beantragung des ALG II ist zwar etwas nervig, aber dennoch kein Riesenproblem. Als alleinstehende/r werden für die Kosten der Unterkunft und Heizung (also die Warmmiete) maximal ca. 360,- € berechnet,auch wenn die Wohnung 55 m² hat, sollte die Miete deutlich höher liegen, so hat man Zeit - ungefähr ein halbes Jahr - sich um eine preiswertere Wohung zu kümmern, oder es gibt dann noch einen "Untermieter...).
    Der Regelsatz für ALG II beträgt zurzeit - jedenfalls in den alten Bundesländern,einschl.Ostberlin, 351,- € und man ist natürlich auch kranken-u.rentenversichert. Das alles wird in einem Bewilligungsbescheid mitgeteilt, zusätzlich kann man sich von den sogeannten "GEZ-Gebühren" befreien lassen,wenn man nicht noch einen kleinen Zuschlag auf den Regelsatz erhält,selbst ein Euro mehr auf den Regelsatz bedeutet keine GEZ-Befreiung!
    Ansonsten kann ich nur empfehlen, sich in einer Bibliothek mal das SGB II und III auszuleihen (Sozialgesetzbuch), dort wird alles genau und mit Paragrafen erläutert.

    Hallo, grundsätzlich darf ( und soll..) auch ein ALG II - Empfänger- entweder auf der Grundlage eines Gewerbescheines oder als Freiberufler, nebenberuflich selbständig tätig werden,denn das ist ein Weg,um auf dem ersten Arbeitsamrkt wieder Fuß zu fassen. Wenn diese selbständige Tätigkeit nicht ausreicht, um seine Existenz (zunächst) abzusichern,kann man entsprechend ALG II beziehen. Das ist auch wichtig wegen der Kranken-u.Rentenversicherung !
    Monatlich müssen dann das Job Center (oder Arbeitsamt) eine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) und (oder) eine Einnahme-Überschussrechnung (Einnahmen-Ausgaben) erhalten. Aus diesen Auswertungen müssen eindeutig die sogenannten Privatentnahmen ( das ist ein buchhalterisches Konto !) definiert werden, d.h.: selbst wenn man z.B. 800.- Euro Umsatz oder Honorar monatlich hat, können die Privatentnahmen sich auf 200.-Euro beschränken - und nur das wird für den Regelsatz bei ALG II angerechnet !
    Also, man sollte sich unbedingt auch mit den Grundlagen der Buchhaltung beschäftigen, es gibt da gute Online-Trainer (kostenlos) z.B. von "lexware.de" o.ä.
    Zusätzlich ist es auch möglich, das sogenannte "Einstiegsgeld" für eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit zu beantragen,nach Vorlage eines von Gutachtern bewerteten Businessplanes.
    Dieses Geld können nur ALG II - Empfängerbeantragen und die Bewilligung liegt im Ermessen des jeweiligen Fallmanagers. Das Einstiegsgeld wird dann zusätzlich auf die ALG II - Leistungen gezahlt, für die Dauer eines halben Jahres oder auch bis zu einem Jahr.
    Für die Erstellung eines Businessplanes kann man sich kostenlos vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine hochwertige Software zuschicken lassen.
    Ich hoffe, diese Auskünfte reichen zunächst, alles Gute .

    Hallo, macht Euch erstmal keine Sorgen,wenn ihr zu Dritt wohnen möchtet, der Antragsteller für ALG II muß einen Untermietvertrag (zwischen den Mietern) vorlegen, aus dem hervorgeht,welchen Mietanteil er zahlen soll, und das ist für einen alleinstehenden z.B. 360.- € warm - max.