Beiträge von Trantor

    Erstmal einen Wunderschönen guten Tag von mir.


    Ich habe leider nichts konkretes in diesem Forum zu meiner gleich gestellten Frage gefunden.


    Ich bin 25 Jahre und beziehe ALG II. Also etwas mehr wie 180 € von der ARGE der Rest kommt durch die Erwerbsminderungsrente. So dass ich auf 417€ im Monat komme.


    Ich möchte aus dem Elternhaus Ausziehen und habe seit Gestern eine Wohnung gefunden. 36m² Kosten 280€ Kaltmiete + 90€ Nebenkosten in welche die Heizkosten inbegriffen sind. Also insgesamt 370€ Warmmiete.


    Aufgrund Familiärer Probleme und der dadurch entstanden Psychischen Probleme, habe ich einen Grund um Auszuziehen.


    Die ARGE gab mir aber eine KdU Tabelle. Darin steht. 36m² = 240,48€ bei der Kaltmiete. zuzüglich nebenkosten 101,25€ und Heizkosten angemessene Forderung 54€.


    So hier meine 1.Frage.


    Der Differenz Betrag von Kaltmiete 39,52€, kann ich diesen Betrag von meinem Regelbedarf abziehen lassen?
    Der Vermieter hat mir deutlich gemacht, dass er die volle Miete von der ARGE wünscht, also keine 2 Mietverträge bzw. teil, oder Vollzahlungen meinerseits, solange ich Hartz4 Empfänger bin. Kann im Falle der zustimmung der ARGE es so veranlasst werden?


    Ich möchte halt nicht von der ARGE abgewiesen werden, wenn ich mit der Mietbescheinigung aufkreuze.
    Der Einzug wäre ende des Monats, also nicht mehr viel Zeit das alles zu regeln und zu klären, da alles sehr kurzfristig kam. Ich bitte Euch um eine schnelle Antwort, vielen Dank,