Hallo!
bin neu hier..und das thema als solches ist auch neu für mich!
Ich habe ein sparbuch für meine nichte eingerichtet.Kontoinhaber bin ich, Verfügungsberechtigt ist allerdings auch meine Schwester/Mutter meiner nichte.
nun wird ihre mutter sozialleistungen beantragen müssen.
Schadet eine Verfügungsberechtigung der Mutter über das Sparbuch meiner nichte?? muss das dann als eigenens Vermögen angerechnet werden?
oder sollte ich die Verfügungsberechtigung lieber beenden?
gruß
sophie7