Beiträge von Oberchef

    Hallihallo,
    für zwei Personen dürfte die Wohnung noch größer sein.
    Ich würde erst mal Hartz IV beantragen. Die fordern Dich dann schon auf, Wohngeld, Kinderzuschlag, UVG ... zu beantragen und rechnen aus, was günstiger für Dich (und natürlich auch für sie) ist.


    Viele Grüße Holger

    Hallihallo,
    die letzte Aussage ist nicht richtig.
    Die Miete, die vom Amt übernommen wird, setzt sich aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen. Das Amt richtet sich aber nur nach dem Mietvertrag. Da die realen Heizkosten aber meistens höher sind, zahlt das Amt einen Teil oder sogar alles von der Nebenkostenabrechnung.
    Also so schnell wie möglich die Abrechnung einreichen und Erstattung fordern!!!!!!!!!


    Viele Grüße Holger

    Hallihallo,
    die Miete richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete.
    Am besten Du rufst mal in Darmstadt beim Arbeitsamt an, die sagen Dir das, auch wie groß die Wohnung sein darf.


    Gruß Holger

    Hallihallo,
    wenn die Wohnung auch nur einen Euro teurer ist als die ortsübliche Vergleichsmiete, wird der Umzug nicht bezahlt und auch nicht die Kaution.
    Die Kaution wird für beide Wohnungen als Darlehen übernommen, wenn die Miethöhe stimmt.


    Viele Grüße Holger

    Hallo Fans,
    vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    Ich muß ausziehen, weil meine Frau mich mit den Kindern verlassen hat und somit die Wohnung zu teuer und zu groß ist.
    Ich habe eine neue Wohnung und könnte sofort umziehen, ich darf aber vom Amt aus nicht, da die erst zum 01. Juli die Miete übernehmen. Des weiteren wollen die bloß 69 Euro für den Umzug bewilligen für einen Transporter. Dafür kriegt man aber hier keinen.
    Ist das rechtens?


    MfG Holger