Beiträge von KlausM

    hm ...


    Die Feststellung der Minderung ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig. lt. § 31b Abs. 1


    Also wenn kein Alg1 Anspruch besteht, dann kann wie o.g. eine erste Pflichtverletzung lt. § 31a Abs. 1 mit 30% für 3 Monate verhängt werden. Findet die Behörde also heraus, dass eine Pflichtverletzung in Form von § 31 Abs. 1 Nr. 2 innerhalb der letzten 6 Monate stattfand, dann Gnade Dir Gott ;)


    Zitat

    Im Normalfall wird eine Sanktion aber auch schnellstmöglich umgesetzt.


    nö, s. VwVfG :cool:

    Zitat

    Wenn du aber keinen Anspruch auf Alg 1 hast, wird es eine Sanktion nach § 31 Abs. 2 Nr. 4.


    soll heißen, du bekommst nicht sofort für 3 Monate alles gestrichen, sondern wir haben 6 Monate Zeit und entscheiden aus dem Bauch raus, wann wir dir 30% vom Regelsatz abziehen ... ?


    Zitat

    Und da gilt die normale Sanktionsregelung, das JC hat 6 Monate Zeit, den Verwaltungsakt zur Absenkung zu erlassen.


    was heißt das genau? welche normale Sanktionsregelung? Ein Verwaltungsakt wird doch erlassen, wenn nichts anderes gefruchtet hat, bzw. der normale Behördenweg gegangen wurde (Anhörung, etc.) oder nicht?

    Hallo,


    ein Angestelltenverhältnis wird vom Arbeitnehmer selber fristgerecht gekündigt.


    Würde der Arbeitnehmer unmittelbar danach einen Antrag auf Alg2 stellen, bekäme
    die Person als Strafe sofort für 3 Monate eine 30%ige Sanktion auf seinen Regelsatz [und 20 Stockhiebe ;)].


    Würde die Person den Antrag erst 3 Monate nach der eigenen Kündigung stellen,
    bliebe die Sanktion für den Fall aus.


    Was ist, wenn die Person den Antrag 2 Monate danach stellen würde?
    Würde dann auch 3 Monate sanktioniert werden oder nur (rein rechnerisch) einen Monat?


    Vielen Dank.

    Hallo,


    ich bin zu 80% schwerbehindert. Nun möchte meine zuständige Sachbearbeiterin eine Begutachtung durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit durchführen lassen.


    Ich meine mir fehlt nach einem Unfall vor 12 Jahren ein Bein, die Milz und mein linker Arm ist nur zu 60% einsetzbar, was soll da begutachtet werden? Mein Bein wächst (noch) nicht nach :rolleyes:
    Ist das Schikane? Sämtliche Unterlagen liegen beim Versorgungsamt.


    Ich möchte den ganzen Zirkus des JobCenters in diesem Bezug abwürgen und auf das Versorgungsamt, bzw. meinen Schwerbehindertenausweis verweisen.


    Steht mir das zu? Können Nachteile entstehen, also wenn mich der Dienst begutachtet? Wozu habe ich einen Schwerbehindertenausweis? Vielen Dank.

    Hallo,


    ich hab da einfach mal ne Frage. Vor ein paar Tagen habe ich meinen Antrag auf ALG II vollständig abgegeben und erhielt sofort ein zweiwöchiges Sofortangebot in Form einer Zuweisung zu einer Maßnahme, die näher nicht beschrieben ist und wahrscheinlich ein Bewerbungstraining sein soll. Ok.


    Das Ding habe ich leider sofort unterschrieben, was sicherlich falsch war (ich Depp). Ich bin zu 80% schwerbehindert und Bauingenieur von Beruf, also ein Studierter ;) Ich meine über den Sinn dieser Maßnahme muss ich mich, glaube ich, nicht weiter äußern. Gerne bin ich bereit an Maßnahmen teilzunehmen, aber dann doch bitte welche, die nach vorheriger Absprache ausgesucht sein sollen und meinen Fähigkeiten entsprechen.


    Kann ich mich im Nachhinein wehren, also die Maßnahme ohne Einbußen ablehnen? Trotz meiner Unterschrift? Zweiwöchiges Rückgaberecht oder so ;) ? Oder sollte ich am besten morgen erstmal im Jobcenter aufschlagen und eine Kopie meiner geleisteten Unterschrift anfordern und das ganze etwas dezidierter von vorne starten? Also das werde ich ganz sicherlich machen, aber ich vermute, dass mein Antrag dann erstmal auf Eis gelegt wird. (Ich bin echt zu blauäugig!)


    Danke für die Antworten.

    Hallo, kann mir jemand sagen, wie ein Jobcenter seine Bankanweisungen tätigt? Also wird der Betrag an den ALG 2 Empfänger überwiesen oder z.B. der Krankenkassenbeitrag direkt an die Krankenkasse, Miete direkt an den Vermieter, Nebenkostenabrechnung auch nur mit dem Vermieter? DAnke

    Danke für Deine Antwort. Na flasches Forum, weil ich im BAfög Forum gelandet bin und nicht im ALG II Forum ... egal. Noch eine Frage bitte: Ich hatte mich bei meiner Arbeitsagentur zunächst arbeitssuchend OHNE Leistungsbezug (der mir eh nicht zusteht) gemeldet, da ich der Meinung war, das man dieses zunächst tun muss, bevor man sich ans Jobcenter wendet. War das falsch oder richtig, bzw. ändert das irgendetwas an meiner Situation, wenn ich beim Jobcenter aufschlage? Ich meine ich arbeite weiterhin als Freiberufler und erhalte dafür ein paar Piepen. Übrigens die Dame, bei der ich einen Termin bei der Agentur hatte, meinte ich solle mich doch selbstständig machen. Genau, ich arbeite seit 9 Jahren freiberuflich und soll mich dann selbstständig machen :( . Was für ein Volk sitzt da in den Ämtern?

    Hallo, ich bin Freiberufler mit mittlerweile äußerst geringen Einkünften. Den Status wollte ich natürlich beibehalten. Nun meine Frage: ist es möglich, eine Aufstockung oder Zuschuss zu beantragen? beim Jobcenter? ohne sofort komplett einen Antrag auf ALG II stellen zu müssen? Oder wie läufts? Vielen Dank für die Antworten.



    Edit: falsches Forum ... kann man mich ins ALG II Forum verschieben?

    Kann ja sein, dass du zu viel Vermögen hast und leer ausgehst!:D


    Wie kommst Du dadrauf? :) ... gut, wenn also meine SGB II - Pflicht erst ab Antragstellung gilt, ist es egal wann ich da aufschlage. Würde es denn irgendwie von Vorteil sein, den Datensatz zurückzukopieren um vielleicht doch an irgendeinen Festjob als Schwerbehinderter zu gelangen? Mein AV hat das nur auf eine Bemerkung nebenbei von mir hin gemacht? Und mir dann mitgeteilt. Gut ich kann ihn auch selber fragen, der ist aber so gut wie nie zu erreichen ...

    Hallo, ich hab mal ne Frage. Ich habe mich bei meiner BA arbeitssuchend ohne Leistungsbezug gemeldet. Mein zuständiger Arbeitsvermittler kann mir aber in Punkto (Fest)Arbeit auch keinen Vorschlag machen und schlug mir vor, ALG II zu beantragen.


    Da ich freiberuflich tätig bin versuche ich so lange wie möglich kein ALG II zu beantragen. Mein Arbeitsvermittler hat mittlerweile meinen Datensatz an mein zuständiges Jobcenter kopiert (jetzt die Frage): Gehe ich daduch irgendwelche Verpflichtungen ein? Bzw. kann es mir zum Nachteil gereichen, wenn ich z.B. erst in zwei Monaten dort aufschlage?


    Ab wann würde dann mein Antrag gelten? Ab dem Zeitpunkt des kopierens meines Datensatzes oder wenn ich dort wirklich vorstellig werden sollte? Kann ich das Jobcenter (oder die BA?) anweisen, meinen Datensatz zurückzukopieren, solange ich dort nicht auflaufe um weiterhin als arbeitssuchend bei der BA gelistet zu sein? Danke.

    Hallo,


    ich weiß jetzt nicht, ob ich meine Frage hier richtig eingeordnet habe, aber ich frage einfach mal:


    Kann mir jemand bitte erklären, wie und wo sich die Begriffe ALG I, ALG II, Sozialhife, Hartz IV in den u.g. Gesetzestexten wiederspiegelt? Also was ist wo Bestandteil, ich bin da noch verwirrt oder hat da jemand ein einleuchtendes Organigramm? Bzw. was ist der entscheidende Unterschied zwischen den beiden SGB? ... Vielen Dank!


    SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
    SGB III Arbeitsförderung

    Hallo,


    viellicht kann mir hier jemand helfen. Bis vor kurzem habe ich freiberuflich gearbeitet, leider wurde diese Stelle wegrationalisiert und nun stehe ich davor zum ersten Mal Hartz IV/ALG II zu beantragen, was mir schwer fällt, da ich natürlich lieber arbeiten würde. Ich bin zu 80% schwerbehindert und darum ist es schwerer Arbeit zu finden zumal sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat, was aber momentan nur ich weiss und was ärztlich noch nicht festgehalten wurde.
    Kann mir jemand in wenigen Sätzen erklären (wie einem dreijährigen ;), wie ich am besten vorgehe, damit ich nicht sofort in irgendeinem schwachsinnigen Bewerbungstraining lande oder mir sämtliche Leistungen verweigert werden? Auf was darf ich mich einstellen, also in Punkto Zuvorkommenheit meines Beraters? Man liest ja immer wieder Horrorgeschichten über völlige Schikanen usw. Sollte ich am besten ausschließlich über einen Anwalt meine Beantragung durchführen? Meine finanziellen Mittel liegen gerade unter dem maxial zulässigen Wert. Tausend Dank.