Das mit der Elterngeldanrechnung ist schon richtig,
es ist eine Nachzahlung und solche werden als Einkommen
angerechnet. Vielen Dank für Deine Antworten!
Beiträge von Katharina
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Ich dachte bei einem Einkommen über 100 € fällt die Pauschale weg,
wie auch das Programm meines Sachbearbeiters sagt...Ich habe 14 Monate Elterngeld von 300 € bezogen, und hab eben
vor einigen Wochen mitgeteilt gekriegt, daß 405 etwa (hab die Zahl nicht
mehr im Kopf) nachbezahlt werden,
dieses wird von der Arge 4 Monate mit 101,40 € als sonstiges Ein-
kommen angerechnet. Da kann man nix machen glaub ich. Obwohl
es ja nach wie vor "Erziehungsgeld" ist und dieses nicht als Einkommen
zählt, nach § sowieso und ich im Bezugsmonat kein weiteres
Elterngeld bekam, da die 14 Monate ja schon um waren. Somit sollte
ich ja noch 300 € frei haben... Nach meiner Rechnung.Vielen Dank, ich hoffe auf weitere Antworten, vielleicht findet sich ja
ein Lösungsansatz. -
Hallo, wollte mein Thema vom letzten Jahr vervollständigen!
Das zu Unrecht als Einkommen angerechnete UVG wird mir zurückgezahlt!
Eine sehr nette Sachbearbeiterin der Unterhaltsstelle hat mir geholfen,
Sie meinte Recht hin oder her, das war falsch berechnet und somit hätte ich
ein Anrecht darauf!Also, seid hartnäckig!!! Man will ja nur Gerechtigkeit,
liebe Grüße Katharina -
Hallo,
ich habe eine wichtige Frage und hoffe hier Antwort zu finden!Ich habe einen 400 € Job und lag im Juni unter 100 € (75 €),
zudem wird mir für diesen Monat ein sonstiges Einkommen
von 101,40 € (Elterngeldrückzahlung) angerechnet.Die Versicherungspauschale von 30 € fällt weg. Mein Sachbearbeiter
berief sich auf das Programm, das wird das schon richtig ausgrechnet
haben, das tut es nämlich immer, meinte er!Wird Erwerbseinkommen und sonstiges Einkommen zusammen gerechnet,
womit ich über 100 € komme und die Versicherungspauschale wegfällt?Vielen Dank
Katharina -
Jetzt weiß ich auch nicht. Mir stehts bis oben hin... Mein Konto ist kein Dauerlutscher...
Ich glaub, ich geh zum Anwalt, hab da kostenlose Beziehungen. Das hätte ich viel früher
machen sollen, rein wegen der Auskunft - aber - ich bin Mama zum ersten Mal, die machen
einen wirklich zu einem Hilfsbedürftigen. Ich hoffe ich komm so weiter!Ich danke für Eure Antworten!!!
Schönen Abend
Katharina Stöger -
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wir die Unterhaltszahlung vom Vater als Einkommen gerechnet?
Auf meinem Berechnungsbogen steht nichts.Katharina
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen und meine Frage beantworten!
Ich erhalte seit etwa Oktober 2007 ALG II, Ende Dezember kam mein Sohn zur Welt
und ich habe über das Jugendamt meinen Kindesunterhalt vom Vater (da ich alleinerziehend
bin) geltend gemacht. Die ARGE hat mir UVG als Einkommen angerechnet, da der
Vater erst seit Anfang Mai den Unterhalt zahlt. Ich habe kein UVG beantragt, da ich
ja Geld vom Vater wollte. Es war ein Fehler von mir, da mir auch, im ganzen Babystress
nicht bewußt war, daß mir 125 € im Monat fehlen, die mir keiner - und nun meine Frage -
die ARGE zurückzahlt?! Ich hatte ja das Jugendamt, den Beistand damit beauftragt, den
Unterhalt einzutreiben.Vielen Dank!
Katharina