Beiträge von firedragon70

    Danke fürs Daumen drücken! ich hab einen Gesetzestext gefunden, der glaube ich für mich zutreffen könnte:

    Arbeitslosengeld II darf bei Studenten nach jahrelanger Zahlung nicht einfach eingestellt werden
    Zum wiederholten Mal hatte sich das Sozialgericht Aachen mit § 7 Abs. 5 S.1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zu befassen. Nach dieser Vorschrift hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II, sog. „Hartz-IV-Leistungen“), wer eine Ausbildung macht, die grundsätzlich BaföG-förderungsfähig ist, auch wenn er selbst aus persönlichen Gründen (z.B. wegen Alters) kein Baf46;G bekommen kann (vgl. Pressemitteilung vom 15.2.2007). Nur in besonderen Härtefällen kann dann Alg II als Darlehen gewährt werden.


    In einem jetzt vor der 8. Kammer des Gerichts (Vorsitz: Vizepräsident des Sozialgerichts Dr. Martin Kühl) anhängigen Eilverfahren ging es um eine Studentin, die ein Fachhochschuldiplom in Oecotrophologie anstrebt. Die Regelstudiendauer beträgt 8 Semester. Die Studentin ist seit dem 1.9.2002 eingeschrieben, BaföG-F46;rderung wurde abgelehnt.


    SG Aachen S 8 AS 25/07 ER vom 30.03.2007


    Ein Härtefall kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss (unverschuldet) an Mittellosigkeit zu scheitern droht (Hessisches LSG a. a. O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2007 - L 7 AS 925/07 ER-B).


    Unterhaltsvorschuss bekomme ich nur noch für den "Kleinen", die anderen beiden sind zu "alt".

    Hallo!
    Ich bin in zweiter Ehe verheiratet, habe 3 Kinder im Alter von 10 und 12 (aus erster Ehe) und 15 Jahren (vorehelich). Im November hat mein Mann die Scheidung eingereicht.
    Momentan bin ich noch bei meiner Schwiegermutter in der Firma angestellt, aber aufgrund der Trennung von meinem Mann, habe ich die Kündigung bekommen. Ich habe dort 60 Stunden im Monat gearbeitet.
    Zusätzlich mache ich seit einem Jahr eine Two-in-one Ausbildung (Fachhochschulreife plus Abschluss Bürokauffrau), welche noch 2 Jahre dauert. Im kommenden Schuljahr habe ich 5 Tage Schule, das letzte Jahr dann 4 Tage Praktikum und einen Tag Schule.
    Nun habe ich eine Wohnung angemietet mit Wissen und Zustimmung der ARGE. Mietkaution wird übernommen, zur weiteren Berechnung sollte ich mich nochmal melden.
    Heute war ich nun bei der ARGE und bekam direkt nen Tritt in den Hintern. Es würde nun berechnet, was mir zustünde. Und es würde wohl so ausschaun, dass lediglich meine Kinder einen Anspruch auf Unterstützung hätten! Und auch nur für sie würde anteilig die Miete bezahlt:confused: Das hätte damit zu tun, dass ich in einer Ausbildung bin (die ich nicht bezahlt bekomme sondern bezahlen muss mit 170 € im Monat!!!) und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde.
    Ich bin total geschockt und weiß nun nicht, wie ich überleben soll:( Ich bekomme 462 € Kindergeld und an Unterhalt für die Kids zusammen nur 260 € (Der Vater der Großen zahlt seit 11 Jahren nimmer und der Vater der beiden Kleinen kann nur 260 € insgesamt zahlen) Damit kann ich doch nicht überleben!!!:eek:


    Wisst ihr vielleicht Rat???????????????