Moin,
zum erdmännchen: nicht alle persönlichen Erfahrungen sind übertragbar, rechtlich korrekt und auch auf jeden anderen zutreffend. Kenntnis des SGB II kann da wirklich weiterhelfen ...
Ihr seid beide 25 und wohnt bei den Eltern, damit ist schon mal klar, dass ihr nicht mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildet (soweit § 7 SGB II), es gibt allerdings noch eine sogenannte Unterhaltsvermutung, wenn man mit Personen in einem Haushalt lebt, mit denen man verwandt oder veerschwägert ist. Das soll eigentlich verhindern, dass gut betuchte Leute ihrer Kinder Lebensunterhalt auf den Staat, d. h. auf die Steuerzahler abwälzen. Kann man aber auch andersrum argumentieren: wer zahlt denn die meisten Steuern? Die die auch gut verdienen - Logig lässt sich da nicht unbedingt anwenden ...
Da ihr zusammenziehen wollt, ist die Kiste aber recht einfach:
Zum Antrag, was da so umständlich ist, das ist der Antrag, na ja eher das Buch, das der Antrag inzwischen ist ...
Aber schnell geschaltet und erstmal die Leistungen beantragen, denn wenn ihr zusammenzieht, dann fallen auch Umzugskosten an, dazu zählen dann auch die Kosten für die Anmietung, Transport der mitzunehmenden Möbel etc., der Begriff Umzugskosten wird dabei von der Rechtsprechung und der Kommentierung zum § 22 SGB II recht weit gefasst.
Erkundigt euch bei der ARGE in deren Zuständigkeitsbereich ihr euren zukünftigen Wohnsitz nehmen wollt, wie hoch die Miete sein darf, beantragt die Zustimmung zur Anmietung bei uerer ARGE und dann zieht ihr, wenn alles geregelt ist, zusammen.
Eine Mietsicherheit kann darlehensweise von der ARGE nach § 22 SGB II gestellt werden, wird dann durch eine Aufrechnung mit den Leistungen nach SGB II mit einem monatlichen Betrag i.H.v. X Euro getilgt.
Eine Beihilfe gibt es nach § 23 SGB II auch, wenn ihr erstmalig eine eigene Wohnung bezieht, das scheint bei euch ja der Fall zu sein.
Zum wohnhaft melden: das ist ein freies Land (dafür danke!) und du kannst jederzeit deinen gewöhnlichen Aufenthalt dort nehmen, wo du willst, soweit das Grundgesetz der Bundesrepublik. Frage ist nur wer die Kosten trägt, was dich zurück zur ARGE bringt.
Ergo: man kann sich am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes anmelden, auch ohne festen Wohnsitz. Ist in eurem Falle aber nicht so wichtig. Meldet euch bei eurer jeweiligen ARGE, beantragt ALG II und teilt denen mit, dass ihr zusammenziehen wollt, das macht mindestens eine der ARGEn glücklich, denn die ist dich oder deinen Freund, wenn ihr nicht auch noch woanders hinzieht euch beide los, das gibt (fast) immer ein fröhliches Gesicht bei dem zuständigen Sachbearbeiter.
Übrigens kannst du dich jederzeit bei deiner ARGE auch beraten lassen ohne gleich einen Antrag zu stellen.
Na alles klar soweit? Dann mal los, am besten gleich morgen.