Beiträge von Brigitte

    Hallo, ich bin allein erziehend mit 4 Kindern im Alter von 12, 15, 17 und 21. Ich gehe einer Teilzeittätigkeit nach und beziehe ALG II zur Aufstockung. Mein Ältester möchte einen Job annehmen. Frage: Wird dieses Geld dann komplett meinem Einkommen hinzu gerechnet oder kann er zumindest einen Teil des Geldes behalten ohne dass es der Bedarfsgemeinschaft hinzugefügt wird?

    Hallo,
    ich könnte eine Wohnung bekommen, die von der Miethöhe her eher den Vorstellungen der ARGE entspricht als meine derzeitige Wohnung. Allerdings wird dort per Nachtstrom geheizt. Ich weiß, dass normalerweise bei den Heizkosten eine Pauschale gezahlt wird, wie sieht das aus bei Nachtstrom? Ich befürchte, dass da Kosten auf mich zukommen, die in die Höhe schnellen, denn Strom ist nicht der günstigste Energielieferant (jaaa, ich weiß die Preise für Gas und Öl steigen auch ständig, aber ich denke bzw. befürchte Strom ist da immer noch einen Kick teurer). Zahlt die ARGE bei Nachtstrom einen höheren Anteil?
    LG Brigitte