Hallo, ich bin allein erziehend mit 4 Kindern im Alter von 12, 15, 17 und 21. Ich gehe einer Teilzeittätigkeit nach und beziehe ALG II zur Aufstockung. Mein Ältester möchte einen Job annehmen. Frage: Wird dieses Geld dann komplett meinem Einkommen hinzu gerechnet oder kann er zumindest einen Teil des Geldes behalten ohne dass es der Bedarfsgemeinschaft hinzugefügt wird?