Beiträge von Biene67

    Also es hat kein Anspruch auf ein eigenes Zimmer, aber wenn es geboren ist genauso Anspruch auf die Quadratmeter wie jeder andere.... Außerdem ist Eure Wohnung von den Quadratmeter schon sehr klein für 3 Personen wo soll denn dann noch Platz für 4 Personen sein...? Lass Dich hier nicht in die Irre führen und stell nen Antrag und lege Widerspruch ein sobald eine Ablehnung kommt..


    3 Personen haben ein Anspruch auf 70-75qm
    4 Personen haben ein Anspruch auf 80-85qm


    Nur würde ich in Eurem Fall bis zur Geburt noch warten, dann stehen Euch nämlich diese 80-85qm zu


    Ende!!!



    Lieben Gruß und alles Gute, Sabine

    Hallo
    Verstehe einiges bei Dir nicht ganz...Bist Du vom Arbeitgeber gekündigt worden?
    Du kannst doch arbeiten gehen, da Dein Partner doch auch Alg2 bekommt... Oder zumindest kannst Du Dich doch arbeitssuchend melden... Sprich Du würdest dann Alg1 beantragen müssen...


    Mutterschaftsgeld wird angerechnet auch wenn Du kein Elterngeld bezogen hast in dieser Zeit


    Lieben Gruß, Sabine

    Falsch, Nesty1!!!


    Sicher vom logischen Denken richtig, aber leider ist es so nicht...


    Ich hatte es selbst mal erlebt, die Kindesmutter von meinem damaligen Stiefsohn hatte auch das Aufendhaltbestimmungsrecht und somit auch das alleinige Sorgerecht, da sie nie verheiratet waren, aber der Junge lebte mehr bei uns als bei Ihr, war aber dort gemeldet, wir konnten den Unterhalt behalten, da der Junge bei uns lebte und wir beweisen konnten, dass Er alles bei uns bekommen hat....


    Nur das Kindergeld kann Ihr keiner Streitig machen, da das Kind ja bei Ihr gemeldet ist...


    Also sollte die Tochter wirklich nicht bei Dir leben, egal wo sie zur Zeit auch lebt, steht demjenigen der Unterhalt zu wo das Kind sich aufhält...


    Jugendamt weiß aber sicher mehr Rat...


    Lieben Gruß, Sabine

    Wie alt bist Du denn????


    Ausbildung schulisch erfolgreich beendet, schätze ich mal so um die 20 Jahre????


    Wenn Du auf eigenen Füßen stehen möchtest solltest Du Dir Arbeit suchen, denn solange Du nicht 25 Jahre bist und kein Härtefall besteht, wirst Du wohl noch länger bei Deinen Eltern wohnen bleiben dürfen


    Lieben Gruß, Sabine

    Hallo, bitte geb mehr Angaben.... Verstehe nur nicht, dass Ihr gemeinsam in einer größeren Wohnung zieht wenn es eh schon fast aus ist....


    Wohnungsgröße und Miete sind schon erforderlich


    Lieben Gruß, Sabine

    Oweia, nun lach ich mal eben selbst über mich.... Du hast es richtig gelesen und ich habe wieder mal nicht aufgepasst....


    Sorry nochmal, aber heute ist wohl nicht mein Tag!!!

    Lach, Simone der war der gut.... Sorry, aber ich habe mal herzhaft lachen dürfen...


    Er meinte Geld soviel wie ich lesen und verstanden habe....


    Entschuldige bitte, aber es war einfach nur niedlich


    Lieben Gruß, Sabine

    Du wirst beim Alg 2 eine Mietbescheinung ausfüllen lassen müssen von Deinem Vermieter, dort dürfte der Vater natürlich nicht vorkommen.... Ich würde mir eine Zusatzbescheinung ausfüllen lassen vom Vermieter, wo Er klipp und klar reinschreibt, dass Dein Vater nur Bürge für Dich ist...


    Somit dürfte es kein Problem sein...


    Normalerweise hat Dein Vater nicht als Mieter im Mietvertrag drin zustehen sondern unter sonstige Vereinbarung..
    Dort sollte stehen, der Vater bürgt für seinen Sohn bei nicht Zahlung der Miete...


    Lieben Gruß, Sabine

    Frag bitte bei Jugendamt nach, wegen den Kosten der Unterbringung für den kleinen Wurm... Es gibt durchaus staatliche Hilfen, aber in welcher Höhe, kann ich so nicht sagen.... Nur wenn man mal ganz ehrlich ist, wo bekommt man heute mit einem kleinen Wurm arbeitet? Da heisst es, was wird dnn wenn der(die) Kleine krank wird, was denn dann??


    Tja, schon haste die A....Karte gezogen...


    LIeben Gruß, Sabine

    Hmmmm, hört sich bei Dir gerade so an, als würdest Du das Amt hintergehen wollen.... Du hast die Pflicht, dem Amt mitzuteilen, dass sich bei Dir etwas verändert hat.....


    Gruß