Beiträge von Biene67

    Soviel wie ich weiß, kommen alle in eine Bedarfsgemeinschaft die auch in Eurem Haushalt leben.... Vielleicht liege ich falsch, aber wenn ich einen Lebensgefährten hätte würde Er genauso in die Bedarfsgemeinschaft einberechnet werden obwohl Er nicht der Vater meiner Kinder ist und nicht mein Ehemann, oder liege ich damit falsch????

    Neeee, im Normalfall nicht.... Nur für Dich alleine ne Küche im Wert für 500 Euro zubekommen bezweifle ich.... Man bekommt Geld als Darlehen, wenn man etwas hat und dieses aber erneuern möchte, dann bekommst Du dieses als Darlehen gezahlt... Ansonsten was nicht vorhanden ist, gibt Dir das Amt einen Teil dazu, aber nicht alles.... Wenn die Ansprüche größer sind musst Du dafür selbst aufkommen, aber Vorsicht selbst da können Sie Dir dann nen Strick drauß drehen

    Kellnern, wäre das vielleicht etwas??? Da suchen sie doch meist am Wochenende jemand.... Weiß es da mein Sohn eine Ausbildung als Hotelfachmann macht....


    Ich hoffe es findet sich für Euer vorhaben eine Lösung, verstehe dich wirklich...

    Es ist leider so, aber vielleicht könnt einer von Euch noch nen 400Euro Job kurzzeitig annehmen??? Zumindest solang bis es besser aussieht.... Aber nun denk ich mal selbst diesen Job müsst Ihr dann auch noch angegeben bei der Leitungsbeziehung von Bafög..???

    Heißt es nicht Nachts ist es dunkler als draußen?


    Wenn Du Dich rechtzeitig abgemeldet hast verstehe ich nicht warum Du Miete zurückzahlen sollst.... Du hast doch sicher noch die Ummeldung, würde diese beim Amt einreichen...


    Ansonsten haben sie kein Recht Dir das Geld abzuverlangen, wenn kein Fehler vorliegt...

    Denke nicht, dass sie vom Amt so etwas gesagt haben.... Denke eher es ist, dass was Du gern gehört hättest... Leider, werdet Ihr auch dann keine Unterstützung bekommen, da in Eurem Fall wie Du selbst geschrieben hast kein Härtefall vorliegt... Also bleibt das Hotel Mama für Euch weiter bestehen, bis Ihr 25 Jahre seid...

    Ach und noch etwas, die Genehmigung musst Du Dir bei dem jetzigen zuständigen Amt holen und nicht erst wenn Du bereits umgezogen bist...


    Nimm den neuen Mietvertrag, wenn Er vom Amt genehmigt wird mit und mache nichts auf eigenen Füßen, kann Dir hinterher ganz schön zum schlechten ausgelegt werden....


    Alles was die neue Wohnung betrifft bei Deinem jetzigen zuständigen Amt einreichen!!!


    Lieben Gruß und Viel Glück!!!!;)

    Hallo, klar wird in diesem Fall der Umzug bezahlt, aber glaub mir, dass was das Amt zahlt wird Dir sicher nicht viel bringen.... Sie haben ein pauschal Betrag und der ist echt lachhaft....


    Mir wollten Sie damals auch die Kosten bezahlen, habe aber dankend abgelehnt, da es wirklich nicht viel ist... Habe dann doch lieber vorgezogen meinen Umzug komplett mit Freunden zumachen, da kommst Du am Ende günstiger bei weg....


    Lieben Gruß

    Hi,


    Ihr lebt in einem eheähnlichen Verhältnis und somit ist es rechtens.....
    Ihr solltet es mal mit Mietbeihilfe versuchen, da springt bestimmt was bei raus....
    Vielleicht sollte Sie sich arbeitsuchend melden evt. klappt es dann mit der Krankenversicherung???


    Gruß

    Hi die Limo,


    sicher kannst Du umziehen, aber wenn Du ohne Arbeitsvertrag in der Tasche ziehst, wirst Du kein Umzugsberechtigungsschein bekommen.....
    War nämlich heute selbst deswegen auf der Arge.....


    Gruß