Beiträge von BineNRW

    Guten morgen,


    du kannst dir auch Angebote im internet suchen und dann ausdrucken. Hauptsache es steht alles drinne, wie Datum, km, Zeitraum und Mietunternehmen, achja und Preis. Soweit ich weis, gibt es da derzeit auch eine pauschale i.H.v. 199,00€. Also wie Berthold schon schrieb, diese besorgen, ein kurzes formloses Anschreiben für Übernahme des Fahrzeuges inkl. Tankgebühr und Zuschlag für 2-4 Helfer aufsetzen und ab zur ARGE. Wenn du Glück hast bekommst 10€ á Helfer.


    LG Bine NRW

    Ja ist schon richtig. Aber es ist nicht von vornherein üblich das die Miete vom Amt gleich an den Vermieter überwiesen wird. Dafür muß es Gründe geben. Steht in dem Bescheid denn ein Betrag für die Unterkunftskosten bei? Bist Du im Bescheid mir Aufgeführt?.. Habt Ihr andere Einnahmen, wie Lohn, Kindergeld, Unterhalt usw.?

    Es könnte natürlich auch sein, das die Kinder, die UV erhalten ausgerechnet werden. Denn mit KG und UV fallen die meisten aus dem Bezug und für diese könnte Sie dann Wohngeld beantragen. Aber auf jeden Fall würde ich ihr raten, wie o.g. alle fehlenden Unterlagen nachzureichen, damit Ihr nicht noch mehr Nachteile entstehen.

    Sind die 321,50€ der Rest, nach abzug der Miete? Da du schreibst, wird vom Amt übernommen.
    Versuch doch mal den Rechner in meiner Signatur, dann hast DU einen "in etwa" Vergleich.

    Am besten heute noch einen formosen Antrag auf Einstiegsgeld abgeben/per Mail senden. Denn dieser muß VOR Arbeitsaufnahme beim Arbeitsvermittler vorliegen. Ich denke Sie wird 50% Ihres Regelbedarfes plus 2x 10% für Ihre Kinder bekommen. Dieses Geld ist für SIe anrechnungsfrei, also keine Sorge. Am besten einen Arbeitsvertrag in Kopie mit Anhängen.

    Hallooooooooooooooooooo, gehts noch...
    angezickt wird sich draußen, nech..jeder hat die Möglichkeit sich hier zu äußern..wer keine Kritik ertragen kann, sich beim "pups" gleich uffregt, der is wohl fehl am Platz hier..also, laßt gut sein und bleibt beim Thema Mädels und Jungs..Bitte
    und killababe
    wenn Du auf Glitzer und Pink und wie auch immer stehst, is das Dein Prob. Jedoch wird hier niemand mit Tusse und sonstiges blöde angemacht. Soviel zeit muß sein.
    Wenn Du dein EQJ nun machen kannst, dann Glückwunsch. Mach was draus. Und feil die Nägel trotzallem etwas kürzer.. *g

    Dieses Formular würde ich an Deiner Stelle nicht nutzen. Es ist nicht sicher genug und DU hast keinerlei Nachweis, das Du eine Beschwerde eingereicht hast. Es ist auch nicht für solche Dinge vorgesehen. Würde Dir ein Einschreiben empfehlen. Man kann es nicht verstehen, warum Du einem Gespräch mit dem Amt aus dem Wege gehen möchtest, was vieles Klären und auch beschleunigen würde?!

    Du kannst ALG II Aufstockung beantragen, da Du ja Einkommen hast, welches jedoch nicht ausreichend ist. Dann hast Du aber kein Anspruch mehr auf Wohngeld. Denn eins geht nur. Wenn Du ALG II erhälst, dann wärest Du auch wieder versichert. Versuch doch mal einen der Rechner, meiner Signatur, da erhälst du in etwa Beträge. Aber ich denke, Du wirst wohl eine MItteilung bekommen, das die Wohnung zu teuer ist. HIER mal ein paar Eckdaten, vl findest ja deine Stadt.

    Zitat:
    [..]Ich hätte halt gerne einen Tipp gehabt, was ich tun kann, damit der Antrag endlich bearbeitet wird.[..]


    Du wirst dort persönlich erscheinen müssen. Vorallem Klartext mit der SB reden und nicht ohne irgendetwas aus der Türe, Notfalls den Vorgesetzten verlangen und/oder Vorschuß. Denn Anspruch werden Ihr bestimmt haben. Nur SO wird diese Warterei ein Ende haben. Wenn du niemand organisieren kannst, dann nimm deine Mitbewohnerin mit. Oder Du mußt da ebend allein durch. Gib Dir einen Ruck und los gehts. Immerhin möchtet Ihr ja etwas, was Euch zusteht.

    Meiner Meinung nach läuft da was falsch. Sie erhält den Alleinerzieherzuschlag zu Unrecht. Wenn Sie NICHT getrennt sind und seit 5 Jahren nix gegen diese falsche Berechnung unternommen haben, sollten sie das schleunigst tun. Es könnte sonst eine gewaltige Rückforderung auf sie zukommen.

    Na wenn du den Vorschlag mit dem Termin und der Caritas nicht als HIlfe ansiehst, dann frage ich mich was für Vorschläge du erwartest. Hmz. Du wirst dort wohl persönlich aufschlagen müssen, um dem ganzen ein Ende zu machen.

    Um da endlich "Klar Schiff" zu bekommen, solltest in sauren Apfel beissen und hingehen, nimm jemanden mit, wenn Du dich alleine nicht in der Lage fühlst. Man weis nie, für was dieser Mensch noch notwendig ist. Wenn Du niemanden haben solltest, dann erkundige Dich mal bei der Caritas, in BW war die eigentlich immer sehr hilfsbereit.
    Öhm, wieso ist dein ALG I denn gekürzt? Das KG deines Sohnes hat doch mit deinem Anspruch nix zu tun, soweit ich weis.
    Was ich ander ganzen Sache aber jedoch nicht verstehe. Wieso hast denn nicht DU den ALG II Antrag gestellt, wenn er sowieso mit dir zusammen wohnt und Ihr (wie du schreibst) eine BG bildet? Dann stehst du ja eh mit im Bescheid.

    Wenn Du am Montag dahin gehst, nimm am besten alle Daten für "deine" Wohnung mit. Lege diese dann gleich mit vor. Wenn sie Dir in irgendetwas zustimmen, laß es Dir unbedingt schriftlich bestätigen. Evtl. erstellst Du dir im Vorfeld ein kleines Schreiben, damit die gute Dame nur noch ihren Seegen geben brauch.