Beiträge von BineNRW

    Soweit ich das überblicken kann, hast du dich von deiner Freundin getrennt. Sie will das du ausziehst?!
    Wenn Du bei ihr wonen bleiben würdest, bekämst keine Leistungen.
    Wenn Du bei Mama einziehen würdest, bekämst meiner Meinung nach auch kein Kindergeld mehr, da Du ja schon eine Ausbildung beendet hast. Zusätzliche Leistungen wären da evtl. nur Wohngeld, was ich aber fast nciht glaube, aufgrund eures gemeinsamen EInkommens.
    Übers Amt bzw. Hartz IV, hmz, evtl. wenn du in einer angemessenen Wohnung wohnst Aufstockung. AAAber du stehst dem Arbeitsmarkt wärend der Ausbildung ja nicht zur Verfügung, also wirds da wohl auch keine Aufstockung geben. Vl wiederum Wohngeld.
    Ist echt eine verzwickte Sache. Aber vl hat ja noch wer anderes hier Vorschläge für Dich.

    Antrag zum Erwerb einer Waschmaschine



    Hiermit beantrage ich eine Waschmaschine als notwendigen Bedarf. Falls dieser Bedarf abgelehnt wird beantrage ich hiermit, gleichzeitig die Waschmine hilfsweise als Darlehen zu gewähren.
    Derzeitige regionale Angebote werde ich diesem Antrag beifügen. Bitte bei der gewährung eine Transportmöglichkeit mitbewilligen.


    M.f.G.
    XXXXXXX

    Die Frage ist dabei. Ist deine WaMa kaputt oder hast DU keine?
    Wenn diese kaputt ist kann man den Außendienst beauftragen danach zu sehen und es wird eine Reparatur übernommen. Ist Sie kaputt wird dir die neue genehmigt, meist als Darlehen.

    Auch ich kann mich da nur den vorschreibern anschließen. Wenn Du nicht wirklich eine Ausgefallenes, überzeugendes Konzept auf dem Amt vorlegen kannst, wirst Du echt leer ausgehen. Auch Referenzen wären bei dem Vorhaben von Vorteil.
    Da wirst wohl auf ein Nebengewerbe umsteigen müssen, leider ohne Zuschüsse.

    Im Kindergeldbezug müßtest du ja noch sein, sofern du Arbeits-/ausbildungssuchend gemeldet bist.
    Versucht doch mal einen Rechner aus meiner Signatur, dann wißt ihr, ob ihr evtl. Leistungen als BG beantragen könntet. Ansonsten lege dir doch wenigstens einen 400€ job zu, dann hast etwas mehr wie Taschengeld.

    Ich würde es mal bei der Grundsicherung (Sozialhilfe) versuchen, da du nicht mehr arbeitsfähig bist (so wie ich es lese). Evtl. wäre ja Wohngeld noch machbar. Einfach mal einen Rechner in meiner Signatur versuchen. Wenn alles nichts hilft, dann mit dem Arzt reden, ob einen EU Rente möglich ist.

    Das Einstiegsgeld ist eine KANN Leistung, wird aber in den meisten Fällen auch bewilligt. Vorraussetzung: Du stellst VOR Arbeitsantritt einen formlosen Antrag hierauf. Deine wöchentliche Mindestarbeitszeit muß 15 Stunden betragen und darf nicht unter dem Mindestlohn liegen. Das ESG wird die zusätzlich gewährt. Also noch schnell etwas aufsetzen, mit Kopie vom Arbeitsvertrag abgeben oder einschicken. In den meisten Fällen lohn sich das ESG mehr, wie die Fahrtkosten (Mobilitätsbeihilfe). Ja, Leistung fällt weg oder wird aufgestockt in dem Monat wo Du den Lohneingang auf dem Konto hast.

    Guten Morgen,


    also ich finde den Tip, sich scheiden zu lassen, nur wegen nem Anspruch nicht gerade schön. Da gibt es bestimmt noch bessere Möglichkeiten, als sowas.

    Ich wüßte nicht, das er verpflichtet ist, irgendwem zu belegen, was er mit seinem Lohn macht. Frag ihn doch ob er dir etwas von deinem Kindergeld gibt, damit du dir Sachen kaufen kannst. Ich denke mal es ist schon was notwendiges, sich mal neue Sachen zu kaufen, macht er doch bestimmt auch. Und wie du selber schreibst, legst du ihm ja die Kassenzettel vor.

    Ist Sie berufstätig, wenn ja wird ihr Einkommen mit angerechnet und Ihr bekommst Aufstockende Leistungen. HIER kannsd DU die notwendigen Formulare für euren Hartz IV Antrag downloaden. Versuch doch mal einen Rechner, dann hast du "inetwa" Beträge.
    HIER kannst Du mal nachsehen was Euch zusteht an Wohnungskosten.

    Dann beantrage doch jetz schon Einstiegsgeld, wenn du mindestens 15 Std. die Woche arbeitest. Die Veränderungsmitteilung kannst Du Dir HIER downloaden.
    Einstiegsgeld:
    ..Hiermit beantrage ich formlos, vorsorglich Einstiegsgeld ab 01.11.2010. Arbeitsaufnahme bei FA. XXX, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden und einem Stunendelohn von XXX Brutto/Netto. ..
    Arbeitsvertrag in Kopie beilegen, fertig. Es kann allerdings auch sein, das es abgelehnt wird, da Du ja da einen befristeten AV bekommst. Im Normalfall sollte die Befristung bei 6 Monaten liegen. Aber Beantrage lieber mal, kostet ja nüschd.
    Du kannst ja einen Rechner versuchen, dann weist Du in etwa, ob Ihr schon eine HG sein werdet oder noch BG bleibt.

    Wenn Du einen VZ Job annimmst fällst Du aus der BG raus und Ihr bildet eine HG. Demnach bekommt deine Mum nur noch 50% der Miete als Anteil. Die anderen 50% mußt Du zur Miete beisteuern. Dein Lohn wird bei ihr nicht angerechnet. Gebt die Änderung mit Änderungsbescheid rechtzeitig bekannt. Gib DU auch an, wann Du deinen ersten Lohn erhälst. Wenn erst im Dezember, steht Euch für November noch der volle Betrag zu. Denke auch daran, evtl. Einstiegsgeld für DIch zu beantragen VOR Arbeitsaufnahme. Dann hast Du noch ein paar Euros. Dieses beantragst Du ganz formlos, dann bekomst Du einen Termin oder die Formulare zugeschickt. Dieses ausfüllen, mit Arbeitsvertrag abgeben, fertig.