Soweit mir bekannt, dürfte es da keine Probleme geben. Du wechselst ja "nur" das Studienfach. Wenn Du es aber ganz genau wissen möchtest, dann erfrage es doch bei der Stelle, die auf deinem Rentenbescheid steht. Bzw. bei der Zuständigen, denn die Adresse auf dem Bescheid ist nur die Zahlstelle.
Beiträge von BineNRW
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Er könnte in dem Fall (bei nicht bestehen der 9.Kl. auf Real) auf die Hauptschule wechseln und dort 9.Kl. wiederholen und im Anschluß 10. Klasse machen, sofern die Leistungen es zulassen. Evtl. gibt es da auch sowas wie bei meiner Tochter, die BuS Klasse.
So hat es mir meine Tochter eben erklärt und mich berichtigt, Sie ist jetzt im 11. Schuljahr (BuS-Kl.) ist und erreicht dann den Hauptschulabschluß. -
"manni67" das ist so nicht ganz richtig. Meine Tochter ist derzeit in einer BuS (Beruf und Schule) Klasse an ihrer Hauptschule und sie besucht inzwischen das 10.Schuljahr. Hiernach ist dann Schluß. Da bei den Haupschulen ja die Möglichkeit besteht, den Abschluß 10a zu machen, bei EIgnung. Deine Exfrau sollte sich evtl. Hilfe für Ihren Sohn beiholen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Sie wahrnehmen kann.Nur man müßte eben dazu bereit sein. Ebenso sollte er sich dann sowieso beim Amt melden, als Ausbildungssuchend. Die werden Ihn dann schon in die Schranken weisen.
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Was ich mich jetzt frage. Bist du bei deiner Mutter eingezogen?
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Du kannst doch versuchen Vorstellungsgespräche auf Do+Fr zu legen, somit kannst du es bei der ARGE beantragen. Dann kannst du Bewerbungskosten geltend machen, solltest allerdings einen Nachweis von der Firma im nachhinein vorlegen können, ebenso die Fahrkarte. Wenn Du Glück hast, bekommst sogar Übernachtung dazu, als Pauschalbetrag.
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Hier hast du noch einen direkten Link für´s WOHNGELD, da ist alles beschrieben.
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Sie will aber doch in ihre Heimat zurück, also brauch sie eine Wohnung, da daheim kein Platz ist. Ich glaube schon, das ihr eine Wohnung genehmigt wird. Vl hat sie ja auch die Chance auf eine Arbeit in der Heimat, dann wäre es ja noch einfacher.
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Ich kann mir auch nicht vorstellen, das die ARGE verlangen wird, die Nichte auf die Straße zu setzen, um dem Kind das Zimmer zu geben. Heißt es nicht allgemein auch so, das die Eltern hauptsächlich wärend der Ausbildung zur Verantwortung gezogen werden können?! Sie hat doch nun schon lange nicht mehr im Elternhaus gewohnt und ihr Wohnraum steht nun einmal nicht mehr zur Verfügung, also muß eine andere Lösung her.
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Was dir evtl. noch an anderen Leistungen zustehen könnte, kannst Du anhand der Rechner meiner Signatur erfahren.
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Du kannst ja mal die einzelnen Rechner versuchen. Habe einige in meiner Signatur. Die spucken aber nur in etwa Beträge aus.
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Hast du im laufe der Sperre, Gutscheine erhalten bzw. abholen können?
Wenn ja, dann müßtest du ja noch im System sein und die Leistung einfach weiter laufen.
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Da solltest evtl. deinen SB fragen.
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Evtl. könntest Ihr Kinderzuschlag versuchen, ein Rechner hierfür ist auch in meiner Signatur vorhanden.
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Habt ihr denn nicht so ein Kaufhaus, was mit dem Amt zusammen arbeitet? Da kann man meist auch sehr gute Dinge erhalten. Schau Dich doch erst enmal um. Stimmt ja, Gutschein, Du hast ja garkein Geld. Dann würd ich echt ersmal in erfahrung bringen, wo der Gutschein überall angenommen wird.
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Hast Du ein gesamtes Schriftstück, wo man erlesen kann, was für welches gedacht ist? Wenn ja, dann kannst du dir selber Gedanken machen und legst am Ende sämtliche Belege vor. Das eine oder andere bekommt man schon in der Zeitung doer anderweitig günstiger. Nur ebend ALLLE BELEGE vorlegen. Natürlich bei den neuen Gegenständen nur die Kopie, wegen Garantie.
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Dann mach doch die Änderungsmeldung und leg gleich das Formular mit bei wegen HG. Die bei der Hotline sind eh nie so darauf bedacht, alles richtig zu sagen.
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Hier nochmal was für dich zum nachlesen : Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft
Was ich Dir zum Einstiegsgeld schrieb, behält trotzallem seine Richtigkeit. Es ist sowieso ein anderer SB.
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Ich denke das hier das Amt "Selbstverschuldet im Hartz IV Bezug" annehmen wird. Da wird es nicht sehr einfach. Nachvollziehen kann ich es natürlich auch nicht, wie man einen VZ Job aufgibt. Das eine Kind ist 11 und das andere 16. Halloooho, wo liegt hier das Problem, mit Absicht abrutschen zu wollen.
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Um es erst einmal klar zustellen, ihr beide werdet euch trennen/scheiden lassen?
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Kein Problem. Viel Glück und such dir entsprechende Angebote aus den Blättern raus und lege die bei. Evtl. noch die Kosten für einen Transport, versuchen kann man es ja.