Beiträge von BineNRW

    In manchen Banken dauert die Absendung auch sehr lange. Somit hat man manchmal echt nur den Weg zum AG.
    Nungut, ohne Bescheid zu sagen. Ich sage mal so, jeder hat schon einmal ne Rechnung hinausgeschoben, da wird man aber irgendwann auf eine evtl. Kontopfändung hingewiesen. Also unwissenheit schützt hier leider nicht vor dem Ende. Es ist kein Vorwurf, ich weis selber wie sowas ist.

    Dann kannsd du nur versuchen, am Montag auf die Bank zu gehen udn zu fragen, ob du an das Geld noch kommst. Ansonsten AUfs zuständige Amtsgericht und erfragen, ob man da was machen kann. Ich würde Dir trotzallem eine Umwandlung empfehlen.

    Bei unsere Bank habe ich innerhalb 6 werktagen (inkl. Eingangstag) gehabt um abzuheben.
    Auch ich habe davon gebrauch gemacht, mein Guthabenkonto in ein P-Konto umzuwandeln. Du bekommst auf deiner Bank notwendige Formulare, die Du dann beim Amt vorlgen mußt, bezüglich der Gelder die aufs Konto gehen. Es ist eigentlich nciht viel anders wie vorher, nur das ich nun nicht mehr dauernd an den Schalter muß zum Geld holen, alles am Automaten. Meine Überweisungen kann ich wieder Online tätigen. Und wenn was von dem Geldeingang übrig ist, kann man es in den nächsten Monat mit übernehmen. Eigentlich ne feine Sache. Eins wird sich ejdoch für Euch ändern. Einer wird von dem Konto zurücktreten müssen. Wir hatten es auch zusammen (nicht verheiratet). Somit wird am ende jeder sein eigenes P-Konto haben können/müssen.

    Wie oben schon getippt worden ist, geh am Montag gleich auf dein Amt und laß dich nicht abwimmeln. Du kannst ja am Wochenende schon einmal bissle in der Zeitung schaun, vl findest ja was entsprechendes. Dann schreib es dir auf oder nimm die Anzeige da mit hin. Viel Glück und halt uns vl auf dem laufenden.

    ich würde die umwandlung in den 30 Std. job nehmen und vor Beginn noch das Einstiegsgeld dazu beantragen, das wird nicht auf die Leistungen anegrechnet. Hast du denn keinen Anspruch auf UVG oder ist das schon ausgelaufen? Den Zuschlag für Alleinerziehende wirst ja auch bekommen.

    Du kannst ganz normal einen Antrag auf Hartz IV stellen, da du ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst/wirst. Da is nix mit vorläufig. Den Termin solltest du aber schnellstmöglich machen, denn Leistung gibt es erst ab Antragstellung.

    Den formlosen Antrag stellt man deshalb vorher, damit die Frist gewahrt wird. Selbstverständlich gibts da nen spezielles Formular. :-D Na wenigstens hat das ja schon einmal geklappt, feine Sache.
    Was meinst du mit Veränderungsbescheid? Meinst du das Formular für Veränderungsmitteilung oder den geänderten Bescheid der laufenden Leistungen für deine Mum?

    Hast du denn schon einmal versucht irgend einen rechner zu benutzen, um evtl. Anspruchsbeträge für dich zu erfahren? Wenn nein, ich habe den ein oder anderen in meiner Signatur. Wenn du die Beträge hast (es sind nur in etwa Beträge) mache dir eine kleine Liste von allem, schreibe auf, wo beantragt, wo abgelehnt usw.; so wirst Du erst einmal einen kleinen Überblick finden.
    Also Wohngeld für das Kind denke ich, ist schon mal nicht falsch; da es eh keinen Anspruch auf H4 hätte durch den UV. Für die Kosten des Kindergartens würde ich mich an das zuständige Jugendamt wenden, die haben Vordrucke für Übernahme der Kosten. Selbst wenn sie nur einen Teil übernehmen, hilft dir dieser weiter. Mit deiner Ausbildungsvergütung wirst du allerdings selbst auch keine Chance auf H4 haben. Daher würde ich dir auch einen Versuch für Kinderzuschlag raten und auf alle Fälle das Wohngeld.

    Wenn Du eine Genehmigung vom Amt hast, kannsd du sogar Antrag auf Übernahme der Umzugskosten und Helfer stellen. Vl. hast Du auch die Möglichkeit den Fahrer dazu zu bekommen? Hast du schon auf dem Amt danach gefragt?

    Einfach mal HIER schauen, da steht alles was Du haben darfst an Kosten. Wenn Du für Holz-/Gas-/Ölbefeuerung selbst aufkommen mußt, kann hierfür einen Brennstoffhilfe beim Amt beantragt werden.
    Schornsteinfeger ist meist in den Nebenkosten enthalten. Stromabschläge mußt von deiner Regelleistung selbst bezahlen.

    Ebend, vorraus. Darum ja auch das Zuflußprinzip. In dem Monat wo Du Lohn bekommst, hast Du nur auf ergänzend Hilfe Anspruch, wenn der Lohn zu niedrig ist/wäre. z.Bsp. bei einer Bg, wo mehrere Personen von dem Lohn leben müßten und Miete zahlen usw. Auf jeden Fall Antrag abgeben (wenn noch nicht) und auf ergänzend hoffen, wenn notwendig.