Beiträge von BineNRW

    hallo,


    was das kindergeld anbelangt anschliesend ein auszug..
    meines wissens nach, wenn du dich auf der arge arbeits-/ausbildungssuchend meldest, is es verzeichnet, dann hat die kindergeldkasse einen nachweis und du kannsd es beantragen..


    Kinder in Ausbildung


    Kindergeldrecht bei Ausbildung: Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann.
    Kind ohne Ausbildungs-/Arbeitsplatz


    Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz und ohne berufsqualifizierenden Abschluss bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.



    gruß BineNRW

    Hallöchen,


    hab da was gefunden..


    Hartz IV Empfänger dürfen auch Urlaub haben


    Im Prinzip müssen erwerbslose ALG II-Empfänger zu jeder Zeit zu erreichen sein, um auf Job- oder Weiterbildungsangebote sowie überhaupt auf Belange des Amtes reagieren zu können. Für drei Wochen im Jahr gilt das allerdings nicht. Diese drei Wochen können als Urlaub von der Arbeitsagentur gewährt werden. In dieser Zeit erhalten Erwerbslose ganz regulär weiterhin ihre Leistungen.


    Wichtig ist dabei, dass sich Erwerbslose vorher rechtzeitig bei der Arbeitsagentur oder der Arge ordnungsgemäß abmelden. Wenn das geschehen ist, können sich Erwerbslose während dieser Zeit außerhalb ihres Wohnortes oder auch im Ausland aufhalten. In der so genannten Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) werden Einzelheiten geregelt.



    Bleibt man aber länger als drei Wochen weg, ist das ebenfalls nach vorheriger offizieller Abmeldung möglich. Allerdings sollte man dann bedenken bzw. beachten, dass man nur für die drei Wochen sein ALG II erhält. Für die übrige, längere Zeit der Abwesenheit erhält man keine Leistung mehr. Bleibt man länger als sechs Wochen weg, erhält man auch während der ersten drei Wochen kein Geld. Ganz wichtig zu wissen ist auch noch, dass man sich sofort nach dem Urlaub zurück meldet. Ist man pünktlich aus dem Urlaub zurück, hat sich aber nicht gemeldet, droht nämlich schon eine dreimonatige Absenkung um 20 % vom ALG II-Regelsatz. Die Arbeitsagentur fordert für Zeiten unerlaubter Abwesenheit das gezahlte ALG II zurück.


    Einen ausdrücklichen Urlaubsanspruch haben ALG II-Empfänger nicht. Ein Urlaubsantrag kann zurück gewiesen werden, wenn z.B. eine Ein-Euro-Job-Vermittlung während der geplanten Ortsabwesenheit möglich ist. Eine Beurlaubung wird völlig ausgeschlossen, wenn in der geplanten Abwesenheit am Wohnort ein Saisonjob kurzfristig frei wird. Beispielsweise wären das laut Arbeitsagentur Aushilfstätigkeiten in Hotels- und Gaststätten sowie auch auf Messen.


    Gruß BineNRW

    hallo sonja,


    das hier konnte ich für dich finden..


    Kinderbetreuungskosten gehören zu den Weiterbildungskosten. Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.


    Kinder


    Aufsichtsbedürftig im Sinne der Arbeitsförderung sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind.


    Betreuungskosten


    Betreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind


    * Kindergarten- / Hortgebühren,
    * Kosten für eine Tagesmutter,
    * Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten.


    Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten.


    Kostenübernahme


    Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten.

    hallo,


    das überbrückungsgeld ist richtig, aber es gibt noch etwas anderes, was ihr vl besser helfen könnte..
    mir hat man auf der arge angeboten ein *einstiegsgeld* zu nehmen, dieses ist keine einmalige zahlung sondern erstreckt sich über 6 monate, kann aber in bestimmten fällen auch länger gezahlt werden (der wortlaut der bearbeiterin: is doch egal aus welchem topf wir es nehmen, hauptsache ihnen ist geholfen <= sie ist wohl ein seltener fall von netter bearbeiterin)
    weiterhin versuch doch mal sofern führerschein vorhanden, einen *mobilitätsantrag* könnte dir evtl. ein auto bis 1000€ einbringen, oder nen roller, je nach führerschein..


    ^^ das sind die dinge, die ich vor kurzem auf dem amt vorgelegt bekam, von der netten dame da..


    ich hoffe es konnte bischen weiter helfen..


    schönes WE und gruß BineNRW

    tachschen,


    manchmal frag ich mich echt...naja..


    mein rat ist es auch *geht zum anwalt*..nehmt alle unterlagen mit, der soll euch dann vertreten und den widerspruch in die wege leiten..eigene erfahrungen zeigen, das ein widerspruch vom anwalt "meist" schneller bearbeitet wird..(außer der bearbeiter auf der arge liebt kaffe mehr als seine arbeit, sry, is aber so)


    was die sache mit dem vater anbelangt, das eilverfahren ist das allerbeste..


    gruß BineNRW

    hallo,


    na das ist doch eine feine nachricht, wünsche dir viel glück für die lehre..


    trotzallem, bedenke wenn sowas ist, IMMER aufs amt..man weis nie für was es gut ist..*g


    in diesem sinne..


    gruß BineNRW

    hallo,


    soweit ich weis gab es mal den unterhaltsvorschuß fürs kind, sofern der vater nicht zahlt..leider ändert sich da immer so viel..frag doch da mal beim jugendamt nach


    schönes WE


    gruß BineNRW

    hallöchen,


    lach, kommt mir bekannt vor..


    bezieht deine mutter hartz IV?, wenn ja, dann schieb dich auf die ämter, nimm die unnterlagen mit, wegen dem abbruch, meld dich arbeits-/ausbildungssuchend..
    wenn sie kein hartz IV bezieht, dann ebenso aufs amt, jedoch zu der stelle *unter 25*
    an deiner stelle würd ich das tun, es gibt ne menge möglichkeiten, die du dadurch ausschöpfen kannsd..


    meld dich einfach nochmal, wenn du auf den ämtern warsd..bis dahin schönes WE..


    gruß BineNRW

    hallo,
    ich denke mal, das wichtigsde was du machen solltest im moment:
    - ab zum amt, arbeits-/ausbildungssuchend melden
    - dir eine wohnung suchen, dann aufem dem amt fragen, ob du eine genehmigung für den einzug erhalten kannsd (höhe der kosten spielen hier ne rolle)
    - deine unterlagen mußt natürlich alle vorlegen, unter anderem auch die kündigung der lehrstelle und die anmeldung an dem ort, wo du nun gerne bleiben möchtest


    mehr kann ich im moment auch nicht dazu sagen, das ist das, was ich weis..
    achja, auf der ARGE gibt es speziell ne stelle für unter 25..*g


    gruß BineNRW

    Hallöchen,


    bei mir gab es vom Kindergarten einen Brief, mit einem anängenden Formular *Antrag auf Gewährung eines Einschulungszuschusses*, diesen muß ich in der Schule abgeben und erhalte dafür Gutscheine (2x25€+1x30€), diese sind jedenfalls zweckgebunden für Schulmaterial. Was die Bücherkosten anbelangt (bei mir in dem Fall die OGS-OffeneGanztagsSchule), habe ich ein Schreiben von der Schule bekommen, wo ein Abschnitt beiliegt für Hartz Empfänger, damit die Bücher ausgeliehen werden können bzw/und aus einem Fördertopf gezahlt werden.
    Ich werde aber weiterhin noch nach kleinen Lücken suchen, denn die Einschulung wird sich mit den^^ Dingen nicht vollständig bezahlen lassen.


    Wenn es hilft, kann ich es gern hier posten..jedoch zu Berücksichtigen, ich bin in NRW, es ist von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden, sehr viel Beamte entscheiden nach Nase, das habe ich in den vielen Jahren oft bemerkt.


    Ich hoffe, ich konnt ein wenig helfen..schönes WE noch
    Gruß BineNRW