hallo,
was das kindergeld anbelangt anschliesend ein auszug..
meines wissens nach, wenn du dich auf der arge arbeits-/ausbildungssuchend meldest, is es verzeichnet, dann hat die kindergeldkasse einen nachweis und du kannsd es beantragen..
Kinder in Ausbildung
Kindergeldrecht bei Ausbildung: Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann.
Kind ohne Ausbildungs-/Arbeitsplatz
Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz und ohne berufsqualifizierenden Abschluss bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.
gruß BineNRW