hallo,
trifft heir nicht in aller erster linie die unter25 regelung in kraft..=> genehmigung zum auszug bei den eltern?
gruß BineNRW
hallo,
trifft heir nicht in aller erster linie die unter25 regelung in kraft..=> genehmigung zum auszug bei den eltern?
gruß BineNRW
lach..hallo quader,
ich denke mal deine fragen wurden bereits beantwortet..
wie hoch die HWR ausfällt, das kann dir hier glaub ich, keiner sagen..
geh auf deine stadtverwaltung und erfrage dort, die notwendigen schritte..
gruß BineNRW..
hallo quader,
als erstes mein beileid..
du wirsd eine hwr bekommen, mußt du beantragen..
dein kindergeld wirsd du auch bekommen, sofern mit der rente dann und deinem einkommen nicht zu viel wird..
umzugskosten und/oder erstausstattung bekommsd du, wenn bestimmte vorraussetzungen erfüllt sind, hole dir bei deiner arge eine zustimmung zum auszug..dann kannsd du alles weitere in die wege leiten..
wenn noch fragen sind, meld dich wieder..
viel glück..
gruß BineNRW
hallöchen,
u25 gesetz:
du solltest dir auf jeden fall ne bestätigung für deinen auszug vorher einholen, somit sichersd du dir spätere zuschüsse..
z.bsp. erstausstattung, umzugsgeld usw.
das mit der meldung als ausbildungs- /arbeitssuchender stimmt auch, somit bekommsd noch kindergeld, dafür mußt du auch nicht auf die familienkasse..
für jede geschriebene bewerbung bekommsd 5€, sofern du eine kopie des anschreibens aufbewahrsd (ist in nrw jedenfalls so), sammle einfach ein wenig.. * , laß dir vom sachbearbeiter den zettel für bewerbungskosten aushändigen, dann kannsd diese da anheften und bekommsd deine kohle (a 5€)..
von dem 2. 400eurojob würde ich dir ebenso abraten, wie christina
gruß BineNRW
hallo,
das konnte ich finden, hoffe es hilft etwas..
den § 811 ZPO
...
u.a.
Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:
1.
die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf; ferner Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Wohnzwecken dienende Einrichtungen, die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen und deren der Schuldner oder seine Familie zur ständigen Unterkunft bedarf.
...
gruß BineNRW
hallo susi,
hasd du es mal damit versucht?
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.
Als Mobilitätshilfen können folgende Leistungen gewährt werden:
* Übergangsbeihilfe, die den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern soll. Sie kann als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1000 Euro erbracht werden und ist in zehn gleich hohen Raten zurückzuzahlen.
* Ausrüstungsbeihilfe kann in Höhe von bis zu 260 Euro für die Anschaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsgerät gewährt werden.
Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme können gewährt werden
* Reisekostenbeihilfe für die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle bis zur Höhe von 300 Euro,
* Fahrkostenbeihilfe für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle für die ersten sechs Monate der Beschäftigung
* Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate der Beschäftigung, wenn eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist (bis zu 260 Euro monatlich),
* Umzugskostenbeihilfe für Kosten, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist unter anderem , dass der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt. Der Umzug muss innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt werden.
Für die Aufnahme einer Ausbildung können als Mobilitätshilfen nur Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe und Umzugskostenbeihilfe erbracht werden.
Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.
gruß BineNRW
Ulrike
vl hlfts ersteinmal..
Die Haushaltsgemeinschaft ist von der Bedarfsgemeinschaft zu unterscheiden.
Eine Haushaltsgemeinschaft ist gegeben, wenn Personen mit dem Erwerbsfähigen einen gemeinsamen Haushalt führen, also aus einer Haushaltskasse, aus einem "Topf" wirtschaften, jedoch nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören.
Verwandte und Verschwägerte, die dem Grundsatz nach nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, können zur Haushaltsgemeinschaft zählen.
Großeltern zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wohl aber zur Haushaltsgemeinschaft.
Gem. § 9 Abs. 5 SGB II wird eine gesetzliche Vermutung aufgestellt: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden, z.B. durch eine gegenteilige schriftliche Erklärung der Verwandten oder Verschwägerten.
Wird die Vermutung nicht widerlegt, so hat das zur Folge, dass das Einkommen der Personen der Haushaltsgemeinschaft angerechnet werden kann und die Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft entsprechend vermindert werden können.
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susi
soweit ich weis, kann jeder der gemeinschaft die 100 euro frei beanspruchen..
gruß BineNRW
würde bei der arge gifhorn erst einmal nachfragen wie hoch die miete und wie groß die wohnung sein darf..
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die Kontaktdaten des Arbeitslosengeld II Trägers (Arbeitsamt / ARGE) aus Gifhorn.
Arbeitsgemeinschaft im Landkreis Gifhorn
Ribbesbütteler Weg 2
38518 Gifhorn
Telefon: (05371) 594 0
Fax: (05371) 594 421
E-Mail: [email protected]
Telefon der Familienkasse:
KINDER 01801 546 337
ZAHLUNG 01801 924 5864
zum Arbeitsamt / ARGE Gifhorn gehörende Orte
Steinhorst, Ummern, Wittingen, Dedelstorf, Hankensbüttel, Obernholz, Wesendorf, Groß Oesingen, Schönewörde, Wahrenholz, Schwülper, Brome, Bergfeld, Ehra-Lessien, Parsau, Rühen, Tiddische, Tülau, Barwedel, Jembke, Tappenbeck, Gifhorn, Sassenburg, Meine, Adenbüttel, Didderse, Rötgesbüttel, Vordorf, Meinersen, Müden, Leiferde, Hillerse, Calberlah, Isenbüttel, Algesbüttel, Ribbesbüttel, Wasbüttel, Weyhausen, Bokensdorf, Osloß, Ringelah, Wagenhoff
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dir würde mit dem kind zustehen:
RL für alleinerziehende => 351,-€
RL für kind bis 13 J. => 211,-€
MB für Alleinerz. => 126,-€
+ deine kaltmiete
+ heiz-/nebenkosten
von deinem bruttolohn sind 100€ frei, dann werden vom Rest nochmals 20% als freibetrag gerechnet, der rest wird als einkommen angerechnet, ebenso das kindergeld und eventuel unterhalt oder unterhaltsvorschuß..
hoffe das hilft ersteinmal..
berichtigt mich bitte wenn etwas falsch ist..Danke
LG BineNRW
soweit ich weis, sind die banken verpflichtet dir ein neues guthabenkonto zu geben, da die ämter ja ohne keine zahlungen leisten..ich werde mal nachsehn ob ich was finde, was ich dir evtl. hier dann reinschreiben kann..
...
Wenn Sie noch kein eigenes Konto bei einem Geldinstitut haben, liegt es in Ihrem Interesse,
* sich ein Girokonto - auf Ihren Namen lautend - sofort einzurichten oder
* gegebenenfalls zu einem bestehenden Konto einer anderen Person die zusätzliche Aufnahme Ihres Namens der anderen Person zu betreiben.
Lassen Sie sich die Leistung nicht auf ein inländisches Konto bei einem Geldinstitut überweisen und können Sie nicht nachweisen, dass Ihnen ohne eigenes Verschulden die Einrichtung eines Kontos versagt wurde, werden Ihnen die fälligen Beträge durch die Deutsche Post unter Abzug der dadurch verursachten Kosten gezahlt.
Sollte Ihnen von einem Geldinstitut die Führung eines Kontos verweigert worden sein, haben Sie die Möglichkeit, unter Hinweis auf die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses die Entscheidung von diesem Geldinstitut selbst beziehungsweise der Kundenbeschwerdestelle der jeweiligen Kreditinstitutsgruppe unter Einschaltung der Agentur für Arbeit überprüfen zu lassen oder aber eine Kontoeröffnung bei einem anderen Geldinstitut zu beantragen.
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das habe ich in einem anderen forum gefunden:
Ein kleiner Tip:
Auch ich bin in einer finanziell schwierigen Situation. Nach Trennung von meinem Mann stand ich ohne eigenes Konto da, was immer Probleme mit sich bringt.
Ich habe mich zur Schuldnerberatung innerhalb der ARGE zuweisen lassen und bin - glücklicherweise - von dort in eine reguläre Schuldnerberatung aufgenommen worden, und zwar ohne Wartezeit.
Erst meine Schuldnerberaterin dort hat mich darauf hingewiesen, dass es bei der ARGE einen Ansprechpartner gibt, der behilflich ist bei Erlangung eines Guthabenkontos.
So habe ich ein Guthabenkonto bei der Sparkasse Köln-Bonn bekommen, obwohl ich dort auch noch Schulden habe.
Also: Fallmanager ansprechen und Hilfe einfordern!
Wenn der sich doof stellt, bitte hartnäckig sein und auf die ARGE Köln hinweisen!
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Ethikbank für Schuldner mit Insolvenz
Hier kann ein Girokonto für Überschuldete mit einem Insoverfahren eröffnet werden.
Antragsformular und weitere Infos... (http://www.ethikbank.de/index.html)
...
na tach ooch,
es ist echt erbärmlich, nee nee nee..
sven
ich danke dir für das, was du hier gepostet hasd, kann einiges davon verwenden für bekannte, die sich mit foren nicht auskennen und/oder angsd davor haben..
@adins/moderatoren
könnte man dieses thema nicht einfach schließen und für die leute, die WIRKLICH hilfe brauchen und auch annehmen möchten nen neues öffnen, is ja kein wunder das die sich dann nich mehr trauen was zu schreiben, denkt doch mal drüber nach liebe admins..dieser mensch ignoriert jede hilfestellung, die einzigen antworten die er kennt, sind beleidungen usw.
in diesem sinne..
scheen sonntag noch..
gruß Bine NRW
mann mann mann..
kannsde dir nicht irgendwo was suchen, wo du mit deinem klavierspiel geld machen kannsd, wenn du der meinung bisd, du kannsd es so gut, dann muß sich damit auch geld verdienen lassen..
un dann kannsd anfangen deine schulden beim stromanbieter zu zahlen, oder such dir nen helferjob..
mit jammern kommt man heute nimmer weit..
wenn ich mich recht erinnere, bisd du auch schon in gesetzterem alter, auch da wird sich wohl ne halbtagsstelle, oder so etwas in der richtung finden, man muß nur WOLLEN..
nur, im forum wirsde sowas nicht finden, also mach dich tagestauglich und ab ins reale leben, nach draußen..
soa, nun kannsde des als kritik oder als tips bewerten, is mir ehrlich gesagt egal..über meine formulierung brauchsde dich auch nit uffregen, is AOL-deutsch..nun viel glück bei der suche, wäre mal was anderes als ständig jammern, ich hätt hier auch gern mal bissl mehr über stromprobleme gelesen, als dein gejammer...sry, aber is so..
gruß BineNRW
hallöchen,
soweit mir bekannt ist, kommt folgendes in frage
bekommsd du die vergütung noch im august, keine kohle vom amt
bekommsd du die vergütung ab 01.09. aufs konto, bekommsd noch kohle vom amt..
aber ich denke KdU werden trotzallem, vorerst übernommen
berichtigt mich Bitte, wenn was falsch ist..
gruß BineNRW
hallo,
wenn es das alte erziehungsgeld ist *was ich denke*, dieses wurde/wird auch nicht angerechnet, nur das folgende das landeserziehungsgeld..
gruß BieneNRW
hallo,
mit welcher begründung wurde einstiegsgeld abgelehnt?
versuch doch mal nen antrag auf fahrtkostenbeihilfe..
und.....immer alles mit bescheid ablehnen lassen, das habe ich mittlerweile auch gelernt..
ich finds lustig, die beamten entscheiden wirklich nach nase..traurige welt..
hallöchen,
ob es zumutbar ist, weis ich nicht genau..
hasd du versucht mal einstiegsgeld zu beantragen, dies wird in den meisten fällen bis zu nem halben jahr zusätzlich gezahlt und/oder nen antrag auf mobi (oder wie der heißt) dann könntest vl nen roller rausschlagen, sofern führerschein vorhanden..
sind nur kleine tips, aber vl helfen sie ja..
gruß BieneNRW
hallöchen ihrs,
vl hilfts ja ein wenig
http://www.arge-halle.de/inhalt/index.php?nid=15
gruß BineNRW
hallo,
ja, die witwenrente wird angerechnet..
gruß BineNRW
hallo,
vl könnt ihr damit was anfangen..
gruß BineNRW
Sozialversicherungen bei Bezug von Arbeitslosengeld II
Nur wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert. Dies erfolgt vorrangig im Rahmen einer Familienversicherung, das heißt, Sie werden bei einem bereits krankenversicherungspflichtigen Angehörigen mitversichert.
Wer mindestens fünf Jahre vor Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II nicht gesetzlich krankenversichert war, kann einen Zuschuss bis maximal 118,31 € plus 15,29 € für die Pflegeversicherung zur bisherigen Versicherung erhalten.
Der Zuschuss wird nicht gezahlt, wenn es in der Bedarfsgemeinschaft bereits ein krankenversicherungspflichtiges Mitglied gibt und eine Familienversicherung erfolgen kann.
Sie sind auch rentenversichert, sofern Sie nicht bereits auf Grund einer Beschäftgung oder selbstständigen Tätigkeit oder des Bezuges von zum Beispiel Arbeitslosengeld rentenversicherungspflichtig sind und das Arbeitslosengeld II nicht als Darlehen oder einmalige Leistung erbracht wird.
hallo,
es ist vl sogar noch etwas mehr..
bei zeitarbeit, die verpflegungspauschalen werden glaub nicht mit einbezogen, dann erhält er noch einen abzug, der vom lohn abgezogen wird..
die miete wird nach bedarf berechnet, also zustehende größe und kaltmiete, dann, das was dir an nebenkosten und heizkosten zusteht bzw. euch..
ich hoffe das war so in etwa richtig, bitte berichtigt meine aussage, wenn was falsch sein sollte..
gruß Bine NRW