Beiträge von BineNRW

    moinsen,


    durch den feiertag kann es durchaus sein, das deine bank noch nicht gebucht hat..
    warte mal morgen ab, wenn dann noch nix ist, dann würd ich mir evtl. gedanken machen..


    gruß
    Bine

    hallöchen,


    ich habe da was gefunden, ich weis jedoch nicht obs genau richtig ist :confused: , Bitte berichtigt mich, Danke.


    nach § 11 SGB II Pfeil sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert!


    Jedoch sind nach Absatz 3 dieses § "zweckbestimmte Einnahmen" aus dieser Berechnung herauszuhalten. Vom Grunde her sind "Spesen" als zweckbestimmte Einnahmen zu betrachten und somit nicht zu berücksichtigen, sprich sie müssten vom Amt aus dem Lohn herausgerechnet werden. Da dadurch das anrechenbare Einkommen deines Partnersn somit zu reduzieren wäre...


    Grüßle
    Bine

    Hallo Frauke,


    ich habe hier in der Presse gelesen, es soll wohl eins geben, jedoch wo und ab wann konnt ich noch nicht rausbekommen, lediglich das es nur 19€ kosten soll.. sry
    Sobald ich etwas genaueres weis, werde ich es hier bekannt geben..


    Grüßle
    BineNRW

    hallo,


    ich gehe mal davon aus du bisd über 25,
    da du noch keinerlei leistungen bezogen hasd, glaube ich weniger das da was dagegen steht, sofern alles im rahmen der möglichen, zu erwartenden leistungen bleibt..
    jedoch denke ich das sich hier noch wer dazu äußern wird *g


    gruß
    BineNRW

    Hallo,


    ich habe da einen bekannten, wo ich mal nachfragen muß, vl kann uns da wer helfen Bitte.
    Wenn es hier falsch ist, dann Bitte ich den Beitrag ins richtige zu schieben, Dankeschön.
    er ist drzt. 22, wohnt noch zu hause, ohne arbeit, arbeitssuchend gemeldet.
    Er bekam bis vor 2 jahren KG, dann nahm er einen 400€-job an, das amt sagte gibt kein KG mehr, dann kam der bund, gab auch kein KG, die mutter verdient ca. 852€ netto,(davon geht miete, strom ect. und leben für 2 Pers. ab), bekmmen vom amt nix.


    wie sieht es bei ihm mit dem anspruch auf KG und/oderKGZ aus?
    was könnten sie evtl. noch beantragen?


    vielen dank für eure mithilfe, er ist echt am verzweifeln, denn es ist ja immerhin nicht viel geld was übrig bleibt.


    Gruß und schönes Wochenende
    BineNRW



    weis denn wirklich keiner hilfe?

    hallo sussa,


    die kindergeldkasse hat dich falsch informiert..schau mal


    ...
    Kinderzuschlag


    Überblick zu wichtigen Regelungen für Eltern, die einen Kinderzuschlag beanspruchen möchten: Der Kinderzuschlag ist vorgesehen für Eltern mit geringem Einkommen, die in ihrem Haushalt unverheiratete Kinder unter 25 Jahre versorgen. Anträge auf Kinderzuschlag werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.


    Eltern mit geringem Einkommen können für ihre Kinder einen Kinderzuschlag erhalten. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beziehungsweise Empfängern von Arbeitslosengeld II wird kein Kinderzuschlag gewährt.
    ...


    Gruß BineNRW

    hallo lenchen2005,


    versuch mal nen formlosen antrag auf ein bett zu stellen..


    ich habe es mit schränken derzeit hier bei mir, habe denen gleich gesagt, kann gern einer kommend schauen, die waren auch fix, heute schon nachgesehen und als notwendig empfunden..


    mehr wie absagen können se nicht, das darlehen kannsd dann immernoch beantragen, würd ich sagen..


    gruß BineNRW

    also ich finds komisch da bei euch in salzgitter (hab nen bekannten da, dem gehts nich besser), ich hätte den job angenommen, auch wenns für n jahr gewesen wäre..und was das einstiegsgeld anbelangt, es steht dir zu..

    hallo,


    heute habe ich auch mal ne Frage..
    mein Sohn (18) hat die Chance ein Jahrespraktikum zu bekommen, mit evtl. Ausbildung im Anschluß..
    weis irgendwer, wenn dieses JP unentgeltlich ist, ob man Zuschüsse beantragen kann..er ist drauf und dran diese Chance sausen zu lassen, weil er kein Geld von dort bekommt..


    Vielen Dank für Eure Mithilfe
    Gruß BineNRW

    wenn ihr nicht als paar geltend gemacht werdet, dann würd ichs mal mit wohngemeinschaft versuchen..so hat jeder seinen bedarf gedeckt..


    wegen der größe müßt ihr euch halt informieren, was euch da genehmigt werden würde.
    würd pauschal sagen bad, küche dann ein zimmer für jeden..das liegt aber am mietspiegel auch, also erkundigt euch da mal..



    zusatz euer gesuchter mietspiegel..
    http://www.immowelt.de/Immobilien/ImmoMarktMiete.aspx?GeoID=10811002&EType=1&ESR=2&npv=31

    Ich (18) und ein Freund (20) wollen in eine Wohnung ziehen...


    ihr wollt zusammen ziehen, also ist in erster linie die genehmigung für einen auszug unter 25 notwendig (schriftlich zur vorlage), wenn ihr die in der tasche habt, dann könnt ihr euch nen kobb machen was und wie und ob und wo und in welcher höhe..
    mal angenommen ihr sucht euch ne wohnung, unterschreibt den mv, geht damit auf die arge, die lehnen die miete ab, weil => keine genehmigung zum auszug aus dem elternhaus unter 25..


    was könnt oder wollt ihr daran nicht verstehen..


    BineNRW

    ich kann mir vorstellen, das es eilt, ich habe selber rente und mein sohn auch, jedoch fällt die höhe der hwr nicht nach einem regelbetrag aus, darum meine aussage..
    normalerweise sollte dir das amt helfen, denn die sind berechtigt einen vorschuß zu zahlen, wenn feststeht das dir eine hwr zusteht, denn die können erstanspruch anmelden..


    gruß BineNRW

    hallo,


    ich denk mal wir haben hier sehr deutlich gesagt, das es einer genehmigung zum einzug/umzug vom amt bedarf, ob eure gründe für das amt ausreichend sind können wir hier nicht feststellen, das liegt im ermessen der bearbeiter..und wie ihr das rüber bringt, denen gegenüber..


    gruß BineNRW