Das heißt, du bist Aufstocker. Du kannst dir auf dem Gericht einen Schein holen für eine Rechtsberatung, beim Anwalt. Würde ich dir empfehlen, den Gang zum Anwalt.
Beiträge von BineNRW
-
-
Bist du Leistungsempfänger?
hast Du arbeit? -
Wieso bezieht sie 2x im Monat Hartz IV; Hab ich da was falsch gelesen?
Sie sollte sich überlegen ob sie da nicht lieber den 70€-job sausen läßt und den 400€-job annimmt, evtl. vl lieber eine Teilzeitstelle anzunehmen. -
Ist der VdK nicht etwas für ältere Menschen?
-
Nein, oben im Formular wird nach der Person gefragt welche diese Änderung betrifft (in dem Fall Du).
Einkommen wird sich ändern, weil ... Arbeitsaufnahme bei, Lohn ect.pp
Sie kann dieses Formular auch selber ausfüllen, als o.g. Person, sie müssen nur beide unterzeichnen, denn noch ist er ja in der BG.
So wie ich das lese, hat man dir auch nicht angeboten Einstiegsgeld zu beantragen. Frag morgen unbedingt ganz früh auf dem Amt, ob eine Beantragung noch möglich ist, wegen fehlender Information diesbezüglich. -
Ja es gibt eine Veränderungsmitteilung(3. von unten), diese füllst Du aus und reichst sie mit dem o.g. Schreiben ein.
-
Versuche doch mal anhand eines Rechners (in meiner Signatur) Etwabeträge zu erhalten. Du hast ja alle Daten im Kopf, daher kein Problem für dich. Für Fragen einfach nochmal melden.
LG Bine -
Ich würde dem SB einfach noch ein paar Tage geben. Solang du keine Ablehnung oder dergleichen hast, kannst du eh nix unternehmen. Wenn du den SB noch nie erreicht hast, würde ich mal einen Termin vereinbaren.
-
Ich bin mal davon ausgegangen, das sich diese Frage hier, auch um die Erstausstattung dreht.
-
-
Sofern die Mutter das Aufenthalsbestimmungsrecht hat, kann der Vater das Kind nur als Gastkind in der Schule anmelden. Die Schule müßte aber auch heir eine Info von der Mutter anfordern, ob dies okay geht.
-
Bevor du das Gewerbe abmeldest setze es doch um, in eine Nebengewerbe.
-
Der Einladung solltest du Beachtung schenken. Dort kannst du dann auch deinen Standpunkt darlegen.
Ich sehe das in deinem Fall so: Du erhälst ergänzende/aufstockende Leistung unter Vorbehalt. Wenn sich nach den 6 Monaten rausstellt, das du auf diese Leistungen nicht angewiesen warst, wirst du zur Rückzahlung gebeten. Da Du Hauptberuflich Selbstständig bist werden sie Dich evtl. an Wohngeld verweisen, wenn sich die Nichtbedürftigkeit rausstellt. -
Hmz, nungut. Dann habe ich wohl mit meiner SPK Glück. Fein. Die haben es mir immer 7 Tage ab Eingang überlassen. Nunja, man lernt nie aus.
LG Bine -
Nicht die ersten 7 Tage, des Monats. Sondern 7 Tage ab Geldeingang, der Sozialleistung.
-
Benutz doch mal den Rechner in meiner Signatur.
Ich verstehe das nicht. Normal müßtest Du mit Deinem Verdienst deine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. In dem Fall dann deinen Anteil an Miete selber zahlen. Deine Mum würde dann ihren Mietanteil und ihre Regell. erhalten. -
Natürlich beziehst du deine eigene erste Wohnung.
-
Mit der Wohnungssuche würd ich noch warten, bis das kleine auf den 1. Geburtstag zu geht. Bei vielen Ämtern werden die Kinder erst als 1jährge, als Person gezählt, bzgl. der Wohnkosten.
Wenn ich es richtig gelesen habe bekommst du für dich Regelleistung und Wohnanteil, die 3 Kinder bekommen Kindergeld, Unterhalt und Wohngeld? -
Ich würde mal kurz behaupten, das ist Anstiftung zu einer Straftat. Ist dir vl irgendein Essen nicht bekommen, oder magst Du jemand persönlich nicht? Nur mal so gefragt.
Unserem Griechen würde ich soetwas nicht antun, das ist eine sehr nette Familie. Sehr gut besucht. Und außerdem würde ich meiner Tochter auch nicht ihre Ausbildung versauen. Das war meine Meinung dazu. Vl meldet sich ja noch einer dazu, der deiner Ansicht ist. -
Man sollte dem Vermieter nochmals schriftlich informieren. Vl. auch darauf hinweisen, das bei Fristgesetzter Nichtbehebung eine Mietminderung/Zurückbehaltungsrecht vollzogen wird.
Schimmel in der Wohnung - Urteile und Tipps
mietminderung bei schimmelbefall