Beiträge von BineNRW

    hallo,


    sofern ihr gemeinsam eine bedarfsgemeinschaft seit, ja..denn es zählt als einkommen, wird dementsprechend bei den betreffenden personen angerechnet..


    wie alt sind denn die kinder?
    bezieht die mutter ALG I oder II ? (geht aus deinem text nicht genau hervor)


    lg
    BineNRW

    hallo,


    nehmt euren bescheid und alles was ihr noch an nachweise habt, geht zum jugendamt und stellt antrag auf übernahme..achja, die kitaanmeldung noch ..*;)


    lg
    BineNRW

    hallo,


    wie ist denn die sperre im bescheid begründet?


    wenn nix drinn steht würd ich widerspruch einlegen, immerhin hast du ja beschäftigungsverbot bekommen..
    wegen dem gekündigten job, konntest du das auch belegen, mit den infektionen, das dies als begründung der kündigung angenommen wurde?


    gruß
    BineNRW

    hallöchen,


    ich finde auch, du solltest den kurs antreten..es läuft nun mal nicht so, wie man immer möchte, bei der arge..


    was die egv angeht, dann lies nochmal genau durch, was da steht, wegen auflösen dieser usw. ..


    ein abbruch deinerseits, ohne *trifftigen* grund würde ich mir nochmals überlegen, welche folgen es für dich hat; auch hier gilt, die bedingungen zum kurs nochmals genau lesen..


    eine abmeldung von der arge, davon rate ich dir ab, denn ich glaube nicht, das du eine gute begründung hierfür hast *außer urlaub* um aus dem bezug rauszukommen, meist wird für eine abmeldung arbeitsaufnahme genommen..dies liegt aber bei dir nicht vor..


    TIP: wen ein sb etwas zusichert, dann sollte man sich dieses schriftlich bestätigen lassen..


    zum abschluß: solltest du der meinung sein, hier jeden kommentar mit nicht kompetent genug zu beantworten, dann rate ich dir doch lieber ein gespräch mit deinem sb zu suchen, denn hier im forum sind betroffene und welche, die einfach nur mit ihren erfahrungen helfen möchten..


    ich wünsche dir trotzallem viel erfolg auf deinem weg..


    BineNRW

    er könnte es aber trotzdem erst einmal nutzen..
    die letzten jahre haben die beiden keinen mv gehabt, wenn nun so aufgelistet ist, vl reichts ja aus..wäre zumindest ein anfang mit allen daten..denk ich..wenn dann nochimmer ein mv gewünscht wird, kann man den vermieter ja dazu aufordern..

    hallo,


    versuch doch mal beratung beim jugendamt zu erhalten, .. fragen kostet nichts.. die könnten dir evtl auch weiter helfen..
    könnte mir gut vorstellen, das sie so einen vorschlag machen, wie *Hoffi81* machte bzgl. betreutes wohnen oder so in der art.. wäre doch erst einmal ein anfang und dann kannst du dich in ruhe um eigene 4 wände kümmern..


    lg
    BineNRW

    ja ist schon etwas seltsam..
    mein sohn geht auch arbeiten, ich wurde nie zur vorlage irgendwelcher unterlagen aufgefordert, da er eh keinen anspruch hätte..
    was kost und logie anbelangt stand ein netter satz drunter " wie sie die kosten für unterkunft und essen regeln ist ihr privates problem"..


    das schreiben:
    ..hiermit erklären wir XXX und XXX das wir in keinster weise füreinander einstehen..


    aber warte bitte lieber bis morgen vormittag, dann können dir die anderen vl. auch noch einen tip geben..
    der eine tag wird nicht viel ausmachen, denk ich..


    ich sach für heute mal gute nacht..sry
    lg
    BineNRW

    ich denke mal in dem fall solltet ihr dieses schrieben aufsetzen und deine eltern sollten dieses umgehend vorlegen..
    wenn sie dann irgendwas wissen oder sehen wollen, müßte sich das amt bei dir selber melden und vorallem auch eine begründung dafür abgeben..


    wie haltet ihr es denn wegen den mietkosten, wenn du schon so lange aus der BG bist? (haben deine eltern den vollen betrag für die miete bewilligt bekommen?)


    lg
    BineNRW

    dann würde ich sagen, da du arbeitest fällst du aus der BG raus, bist für deinen lebensunterhalt selbst zuständig..
    ihr bildet nur noch eine HG (haushaltsgemeinschaft)..
    vl könntet/solltet ihr ein schreiben aufsetzen das ihr nicht füreinander aufkommt, dann mäßtest du deinen mietanteil jedoch selber bestreiten..
    ich vermute du bist vollzeit beschäftigt, da du kredite am tilgen bist..


    wenn noch wer was hinzuzufügen hat, dann bitte, ich bin mir nicht ganz sicher..dankeschön


    lg
    BineNRW

    hallöchen,


    soweit mir bekannt ist kann unter gewissen umständen die maklergebühr/Provision erstattet werden..


    dies hängt davon ab, ob in der stadt anders kein geeigneter wohnraum zu bekommen ist, nachweislich..
    in solchen fällen kann man die maklergebühr/provision als wohnungsbeschaffungskosten geltend machen..


    ansonsten hast du nur die möglichkeit, mit dem amt zu klären ob so eine übernahme möglich ist, falls eine kaution nicht gewünscht ist, bei der wohnung..dann könnte die kautionsübernahme umgewandelt werden, jedoch dann nur in form eines darlehens..
    wenn alles nichts hilft, dann doch nach einem zusätzlichen darlehen für die provision fragen..


    ich wünsche dir viel glück dabei..aber du schreibst ja, beide ämter helfen dir, dann dürfte so eine vereinbarung möglich sein..


    lg
    BineNRW

    hmz,


    das ist natürlich nicht gerade schön..


    würde euch beiden vorschlagen, den gang zum amt zu tätigen und dort vorzusprechen, alles zu erklären bezüglich einer trennung, sie sind *normalerweise* in der pflicht euch zu unterstützen und zu beraten..


    snukibear
    an deiner stelle würd ich an der schulung teilnehmen, damit von deinen bezügen nichts verloren geht..selbstverständlich wird ihr satz dann gekürzt, aber du warst wenigstens dort..


    ich wünsche euch beiden viel glück..vl haltet ihr uns ja auf dem laufenden, damit andere in solchen situationen auch geholfen werden kann..danke schonmal


    lg
    BineNRW

    hallo,


    so wie ich es lese, ist die zahlungsaufforderung von der rechnungsstelle..
    die kommt nicht vom bearbeiter, wo sonst die bescheide herkommen, es müßte aber ein bescheid mit anhörungsbogen vorrausgegangen sein, um das die rechnungsstelle einen zahlungsaufforderung schreibt..


    ich würde dir auch raten, es so zu tun, wie jalale es schreibt..


    viel glück dabei
    lg
    BineNRW

    hallo,


    ich denke da werdet ihr wohl irgendwas aufsetzen müssen, denn wie sollen die dann die nebenkosten ersehen und berechnen, was dir zusteht.....
    trotzallem, schön das es solche vermieter gibt, scheint ja bei euch gut zu funktionieren..


    lg
    BineNRW

    hallo,


    ich finde *ihr habt glück, das die miete für 3 personen so hoch anerkannt wird*..wenn auch nicht ganz..
    und mit 1500 kann man hinkommen..glaube mir..
    was das schulgeld anbelangt, für die kinder von unterhalt, frage doch mal bei deinem SB nach, ob da was möglich ist..


    lg
    BineNRW

    hallo,


    so wie ich das lese..will er das ja nicht, sondern man schlägt ihm ne zweitwohnung vor..


    find ich allerdings auch unnütz, vorallem bei einem alleinstehenden; wenn noch ne familie wäre, okay, dann kann ichs nachvollziehen evtl.


    Bine