kann es sein, das der beitrag von 2006 ist..*denk
Beiträge von BineNRW
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hallo,
erstmal möhte ich dir miteilen, das du da wohl etwas verwechselst..ALG II/ Hartz IV ist der gleiche Bezug..kann es sein, das Deine Mutter ab Januar anrecht auf ALG I (Arbeitslosengeld) hat und Ihr derzeit im Bezug von ergänzend ALG II/Hartz IV seit?..
eine Beadrfsgemeinschaft bildet Ihr nicht unbedingt, eher eine Haushaltgemeinschaft,.. soweit ich weis, kannst du deinen eigenen ALG II-Antrag stellen, da du eigenes Einkommen hast..dafür müßtest du ein Schreiben einreichen, wo deine Mutter und du schriftlich niederlegen, das Ihr in keiner weise finanziell und unterstützend füreinander einsteht..dann müßtest du deinen Anteil an der Miete tragen..ich denke aber, bei deinem nebeneinkommen wirst du wohl eher nix mehr vom Amt bekommen,..deine Mutter würde dann nur noch Ihren Regelsatz und ihren Anteil der KdU bekommen, abzüglich evtl. vorhandenes Einkommen..wenn kein ergänzenderAnspruch mehr besteht, könnte man Antrag auf Wohngeld stellen..
vl versucht ihr für diese eventualitäten mal einen ALG II Rechner und/oder Wohngeldrechner vorab..
LG
BineNRW -
hallöchen,
bevor jetzt von euch die Frage nach den Kosten kommt, habe hier etwas für euch..man kann Wohnungsbeschaffungskosten AUCH vom Amt bekommen..
so z.Bsp.: Fahrten zur Besichtigung ect., Maklergebühren/Provisionen usw.
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(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.Quelle: http://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html
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viel glück bei der suche..
lg
BineNRW -
hallo,
dann würd ich doch die chance nutzen..die reha antreten..und nebenbei nach einer anderen wohnung suchen..du hast doch noch über 6 monate zeit, für einen umzug..
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hallo,
leider nein..es handelt sich um eine sanktion..diese wird nicht im nachhinein gewährt..diese 3x 97€ kanst du abschreiben unter MINUS im Geldbeutel..sry, is aber leider so..LG BineNRW
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versuch doch mal einen antrag auf einstiegsgeld, zusätzlich vorab zu stellen; sobald du deinen arbeitsvertrag hast, legst den dann vor..vl hast ja glück..sind immerhin paar euros zusätzlich..
ich habe in der sache gelernt, antrag vorher stellen (mit angaben, die man schon weis), dann mußt eh zum termin und unterlagen vorlegen.. -
ich würde auf jeden fall anraten, auf deinem zuständigen amt anzurufen und dort die daten für angemessenen wohnraum bei 3 perosnen zu erfragen..somit hast du schon einmal anhaltspunkte in richtung miete..
achja, einen mietvertrag wirst du wohl benötigen, da der bei antragsabgabe mit dazu gehört.. -
moin moin,
leider nein..da gibt es keine zuschüsse..
ich hatte das problem mit meiner tochter, kannst nur versuchen ratenzahlung beim doc zu machen.. -
moin moin,
ich lege schon ewigkeiten meinen ausdruck vom onlinebanking vor..bisher wurde er immer aktzeptiert überall..da ich auch keine am automaten ziehe (dafür ist mir die bank zu weit weg)..
gruß BineNRW
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hallo,
wenn du die genehmigung für einen umzug erhalten hast, dann ist das schön zu hören, glückwunsch für euch..
demnach kannst du deinen eigenen alg II antrag inklusive mehrbedarf für schwangere stellen..
einen antrag für bayerstausstattung kannst du auch schon einreichen, ebenso schwangerschaftskleidung (weis aber nicht, ob es sowas überhaupt noch gibt)..
wenn du den mietvertrag hast, dann antrag auf umzugsbeihilfen stellen, sofern möbel vorhanden sind..
sonst fällt mir nur noch der antrag auf erstausstattung (erste wohnung) ein..hoffe, konnte helfen..die anderen geben bestimmt auch noch tips..
viel glück
lg
BineNRW -
1.) Kann ich trotzdem (während der Probezeit von meiner Mutter) Sozialhilfe beantrage?
Ihr bildet eine HG keine BG mehr, da du dein eigenes einkommen hast..du solltest deinen eigenen antrag stellen..dann müßtet ihr schriftlich angeben das ihr nicht füreinander einsteht und du müßtest deinen teil der miete selbst zahlen..deine mutter erhält dann ihren teil der miete plus ihre regelleistung, abzüglich des einkommens
2.) Kann ich Wohngeld beantragen bzw. zahlt mir der Staat eine Wohnung?
wenn du alg II ergänzend erhälst, NEIN; wenn du allerdings keinen anspruch auf alg II hast, dann kannst du einen antrag stellen..(evtl. mal wohngeldrechner benutzen)..
3.) Kann ich alternative Sozialhilfen in Anspruch nehmen um auszuziehen?
wenn du dir eine genehmigung für einen umzug vom amt geholt hast, bei anspruch von alg II, dann kannst du mietangebote vorlegen und die notwendigen anträge dazu stellen..umzugskosten, kaution, einrichtung, u.a. ..
du könntest evtl. noch fahrtkosten beantragen, wenn der weg zu weit ist, solang du noch bei deiner mutter lebst..
ich hoffe ich konnte dir etwas helfen .. die anderen geben bestimmt noch ergänzende angaben..lg
BineNRW -
hallo,
mit zurück erstatten siehts immer schlecht aus..man sollte alles was man denkt beantragen zu müssen VORHER formlos als antrag einreichen..
also für neuen Telefonanschluß, Nachsendeauftrag bei der Post kann ich dir mal den wind ausen segeln nehmen, soetwas wird nicht übernommen..es gibt zwar den sozialtarif bei der telekom, aber dies beinhaltet glaube nur den analogen anschluß, jedoch nciht die kosten.. -
hallo,
stell gleichzeitig auch einen hartz IV antrag..somit ist fristwahrung vorhanden und wenn die bearbeitung vom alg I länger dauert kannst du vorschuß über hartz IV bekommen, was dann hinterher verrechnet wird ( was zu viel ist/war)..
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hallo,
ich würde erst einmal einen antrag für ergänzend hartz IV stellen.. -
hallo,
wieso wird dir das abgezogen?
die rente und ihr einkommen fliesen zu ihrer berechnung..rente is einkommen..der lohn wird so angerechnet wie es der freibetrag wil..freigrenzenbetrag
oder bekommt ihr nicht als bedarfsgemeinschaft das geld? -
hallo,
da du in einer bg lebts denke ich es wird dieser regelbedarf *Regelleistung für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. (323€)* angewendet..es wird dir sicherlich heute noch wer eine bessere antwort geben können..
lg
BineNRW -
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hmz,
muß..nunja, wenns vom arbeitgeber bezahlt wird, gibts vom amt nix, ebenso umgekehrt..
ich weis nur von hier, das die fahrtkosten übers amt dann nicht angerechnet werden.. -
ja bekommt man, wenns einem zusteht,
wird jedoch als einkommen angerechnet -
hallo,
in nrw gibt es noch fahrtkosten für fahrtkosten für 1 euro-job´s..
weis ja nicht wo du wohnst..
lg
BineNRW