Beiträge von BineNRW

    hallo,


    erstmal möhte ich dir miteilen, das du da wohl etwas verwechselst..ALG II/ Hartz IV ist der gleiche Bezug..kann es sein, das Deine Mutter ab Januar anrecht auf ALG I (Arbeitslosengeld) hat und Ihr derzeit im Bezug von ergänzend ALG II/Hartz IV seit?..
    eine Beadrfsgemeinschaft bildet Ihr nicht unbedingt, eher eine Haushaltgemeinschaft,.. soweit ich weis, kannst du deinen eigenen ALG II-Antrag stellen, da du eigenes Einkommen hast..dafür müßtest du ein Schreiben einreichen, wo deine Mutter und du schriftlich niederlegen, das Ihr in keiner weise finanziell und unterstützend füreinander einsteht..dann müßtest du deinen Anteil an der Miete tragen..ich denke aber, bei deinem nebeneinkommen wirst du wohl eher nix mehr vom Amt bekommen,..deine Mutter würde dann nur noch Ihren Regelsatz und ihren Anteil der KdU bekommen, abzüglich evtl. vorhandenes Einkommen..wenn kein ergänzenderAnspruch mehr besteht, könnte man Antrag auf Wohngeld stellen..
    vl versucht ihr für diese eventualitäten mal einen ALG II Rechner und/oder Wohngeldrechner vorab..
    LG
    BineNRW

    hallöchen,


    bevor jetzt von euch die Frage nach den Kosten kommt, habe hier etwas für euch..man kann Wohnungsbeschaffungskosten AUCH vom Amt bekommen..
    so z.Bsp.: Fahrten zur Besichtigung ect., Maklergebühren/Provisionen usw.

    ~~
    (3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html
    ~~
    viel glück bei der suche..
    lg
    BineNRW

    hallo,


    leider nein..es handelt sich um eine sanktion..diese wird nicht im nachhinein gewährt..diese 3x 97€ kanst du abschreiben unter MINUS im Geldbeutel..sry, is aber leider so..LG BineNRW

    versuch doch mal einen antrag auf einstiegsgeld, zusätzlich vorab zu stellen; sobald du deinen arbeitsvertrag hast, legst den dann vor..vl hast ja glück..sind immerhin paar euros zusätzlich..
    ich habe in der sache gelernt, antrag vorher stellen (mit angaben, die man schon weis), dann mußt eh zum termin und unterlagen vorlegen..

    ich würde auf jeden fall anraten, auf deinem zuständigen amt anzurufen und dort die daten für angemessenen wohnraum bei 3 perosnen zu erfragen..somit hast du schon einmal anhaltspunkte in richtung miete..
    achja, einen mietvertrag wirst du wohl benötigen, da der bei antragsabgabe mit dazu gehört..

    hallo,


    wenn du die genehmigung für einen umzug erhalten hast, dann ist das schön zu hören, glückwunsch für euch..
    demnach kannst du deinen eigenen alg II antrag inklusive mehrbedarf für schwangere stellen..
    einen antrag für bayerstausstattung kannst du auch schon einreichen, ebenso schwangerschaftskleidung (weis aber nicht, ob es sowas überhaupt noch gibt)..
    wenn du den mietvertrag hast, dann antrag auf umzugsbeihilfen stellen, sofern möbel vorhanden sind..
    sonst fällt mir nur noch der antrag auf erstausstattung (erste wohnung) ein..


    hoffe, konnte helfen..die anderen geben bestimmt auch noch tips..
    viel glück
    lg
    BineNRW


    du könntest evtl. noch fahrtkosten beantragen, wenn der weg zu weit ist, solang du noch bei deiner mutter lebst..
    ich hoffe ich konnte dir etwas helfen .. die anderen geben bestimmt noch ergänzende angaben..


    lg
    BineNRW

    hallo,
    mit zurück erstatten siehts immer schlecht aus..man sollte alles was man denkt beantragen zu müssen VORHER formlos als antrag einreichen..
    also für neuen Telefonanschluß, Nachsendeauftrag bei der Post kann ich dir mal den wind ausen segeln nehmen, soetwas wird nicht übernommen..es gibt zwar den sozialtarif bei der telekom, aber dies beinhaltet glaube nur den analogen anschluß, jedoch nciht die kosten..

    hallo,


    stell gleichzeitig auch einen hartz IV antrag..somit ist fristwahrung vorhanden und wenn die bearbeitung vom alg I länger dauert kannst du vorschuß über hartz IV bekommen, was dann hinterher verrechnet wird ( was zu viel ist/war)..

    hallo,


    wieso wird dir das abgezogen?
    die rente und ihr einkommen fliesen zu ihrer berechnung..rente is einkommen..der lohn wird so angerechnet wie es der freibetrag wil..freigrenzenbetrag
    oder bekommt ihr nicht als bedarfsgemeinschaft das geld?

    hallo,
    da du in einer bg lebts denke ich es wird dieser regelbedarf *Regelleistung für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. (323€)* angewendet..


    es wird dir sicherlich heute noch wer eine bessere antwort geben können..
    lg
    BineNRW

    hallo,
    ihr würdet dann eine BG bilden, wenn ihr es so darlegt..
    d.h. mietangebote vorlegen, genehmigung einholen, mietvertrag dann erst unterzeichnen und alle notwendigen anträge mit einreichen, ebenso den antrag für die bedarfsgemeinschaft..