Beiträge von BineNRW

    Dyreng
    sry, aber ich muß dir leider widersprechen..es wird vom BRUTTO abgezogen..


    Auszug/Quelle: http://www.sozialleistungen.in…alg-ii-2/zuverdienst.html
    ...Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale ( € 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten..
    ..Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.....

    es ist leider so, unterschiede von amt zu amt, von bundesland zu bundesland und unterschiede, die die SB selbst machen..
    nimm dein wohnungsangebot und sprich bei deinem SB vor und du weist, ob du dir ein anderes suchen mußt..
    es wäre aber nett, wenn du uns über den ausgang informieren würdest..


    danke und lg
    BineNRW

    hallo,
    sofern kein kind im spiel ist, könntet ihr mit dem jahr auf probe durchkommen..ihr müßtet ein schreiben aufstellen, in dem ihr erklärt, das ihr füreinander nicht aufkommt auch nicht finanziell..dann könntest du alg2 beantragen und würdest deine hälfte der miete zahlen müssen..aber íhr einkommen würde nicht angerechnet werden


    lg
    BineNRW


    Nachtrag:
    stimmt, dein alter hatte ich ganz außer acht gelassen..das spielt natürlich eine große rolle dabei..so wie Kitty121 schon schrieb..

    moinsen,
    er wird mit sicherheit kein alg2 mehr bekommen.
    mein sohn viel mit einer rente i.H.v. ca. 170€ und einem 400€-job aus der BG, also wird es bei ihm nicht viel anders sein..was die KV anbelangt habe ich damals einfach bei der KK angerufen und er wurde umgestuft, wieder auf Rentenversichert..was für ihn wichtig ist, er muß auf sein einkommen achten, sonst kommt entweder die kindergeldkasse oder die RV auf ihn zu und sagt es wird was verringert oder wegfallen..er könnte schonmal wohngeld beantragen..
    am besten wohngeld beantragen und an die arge den AV mit veränderungsmitteilung schicken, so ist er auf der sicheren seite und bekommt evtl. wohngeld ohne eine pause dazwischen..
    uns hat man das mit wohngeld und kg-zuschlag zu spät gesagt, wir haben es nicht gewußt und nichts dazu bekommen..


    lg
    BineNRW

    moin moin,


    das würde ja heißen (so liest es sich) du hättest eine sehr hohe rente..


    versucht doch mal einen alg II rechner..vl werdet ihr dann ein klein wenig schlauer..
    jedoch versteh ich nicht, wieso die sagen, wenn ihr beide h4 empfänger wärt..wenn ihr als BG gerechnet werdet, seit ihr beide doch h4 empfänger..


    vl gebt ihr uns mal noch ein paar eckdaten bitte z.bsp. höhe der miete, der rente usw.; dann kann hier der eine oder andere noch was dazu sagen


    gruß BineNRW

    hallo,


    wenn du im bezug von ALG2 bist kannst du dir einen beratungsschein vom gericht holen und prozeßkostenhilfe beantragen..dies geht *glaub ich* auch bei geringverdienern..


    am einfachsten wäre es, du gehst zu einem anwalt in deiner nähe und erkundigst dich vor ort..viele haben auch schon notwendige formulare vorrätig..


    lg BineNRW

    hallo,


    sofern du im bezug von alg2 bist, dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst.. hast du auch anrecht auf einen vermittlungsgutschein..


    was den lkw führerschein übers amt angeht, in NRW (z.Bsp.) gibt es das nicht mehr, auch nicht mit einstellungszusage..sowas wurde abgeschafft, man bekommt maximal noch einen zuschuß für ein fahrzeug..


    zum bildungsgutschein habe ich auch erst etwas *nettes* erlebt..
    ich wollte über die dekra eine kurzquali machen, habe mir die info geholt das auch alg2 empf. einen anspruch darauf haben; also stellte ich antrag..dieser wurde abgelehnt mit begründung, die arge beteiligt sich nicht an dieser maßnahme..tolle sache find ich..wie soll man es dann jemals auf den 1. arbeitsmarkt schaffen, ich bin fast 40 jahre, verliere auch langsam die lust zur suche..


    lg
    BineNRW

    hallo,


    also ich kann nicht nachvollziehen wie er für ein einzelnes kind mehr unterhalt beansprucht, als du mit 2 kindern..


    mal mein eigenes beispiel:
    meine tochter lebte viele jahre beim vater, der sohn war bei mir.. unterhalt mußte ich nicht zahlen, da er eigentlich über den versicherungsausgleich an mich hätte zahlen müssen, mein anwalt wollte sich damals jedoch nicht über 15 euronen streiten, also wurde beschlossen *kein unterhalt*


    nun frage ich mich doch, warum du für 2 kinder weniger bekommst?..wenn man es mit meinem vergleicht, müßte eins ausgeglichen sein und für das zweite müßte er voll zahlen..


    ich denke es werden dir hier noch einige andere antworten..wollte dir nur mal ein beispiel geben..
    viel glück
    lg..BineNRW

    hallo,


    was hat sie denn mit den 750€ gemacht?..wenn möbel davon gekauft wurden, dann sollte sie diese auch mitnehmen, denn es sind ihre..demnach sollte sie dann dort hin, auchw enn sie vorher geflüchtet ist..begleite sie doch einfach..

    tjia, man soll für so vieles ansparen..jaja..wenn man das machen würde, dann wäre der monat doch recht dünn..denk ich..so solls in etwa aussehen..
    ~~
    Zusammensetzung der Regelleistung
    Die jeweils maßgebliche Regelleistung setz sich anteilig etwa wie im Folgenden dargestellt zusammen.
    in der Regelleistung enthaltene BedarfeAnteil an der RL in %


    Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 37%
    Freizeit, Kultur ca. 11%
    Bekleidung, Schuhe ca. 10%
    Telekommunikation ca. 9%
    sonstige Waren und Dienstleistungen, insbesondere Kosten für Hygiene und Körperpflege ca. 8%
    Wohnung (ohne Mietkosten), Strom ca. 8%
    Möbel, Haushaltsgeräte ca. 7%
    Kosten für Medikamente, Hilfsmittel ca. 4%
    Verkehr ca. 4%
    Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 2%


    Quelle: hier
    ~~
    BineNRW

    hallo,


    mit dem kleidergeld hat mein vorschrieber recht, gibts nimmer..


    was die möbel anbelangt könntest du einen formlosen antrag mit auflistung stellen, schreib rein, was ihr benötigt, gib auch an das ihr möchtet, das der außendienst die notwendigkeit überprüfen sollte, bevor es als bedarf bewilligt wird..unten drunter setzt ihr einfach..wenn nicht als bedarf bewilligt, dann in form von einem darlehen..
    dann wirst sehen was passiert..manchmal bekommt man auf diesen wege die bewilligung..
    lg
    BineNRW