Beiträge von BineNRW

    wenn ihr soetwas aufstellt müssen natürlich die daten von mieter und vermieter auch darauf stehen..sofern sie nicht den selben namen wie du hat, wird es wohl auch keiner merken..wobei ich nicht verstehe wo dein problem liegt..sie haben dir eine wohnung vermietet, also ist es ebend der vermieter..;)
    schau dir doch mal im netz einen mustermietvertrag an, vl hilft dir das beim aufstellen eines solchen ein wenig..
    hier wäre soetwas => muster mietverträge
    (quelle : http://www.inpopro.de/mietvertrag/mietvertrag.html)

    in welchem rahmen eure leistungen liegen würden, bezüglich der miete..da ruft einfach mal auf der arge an, fragt unverbindlich die dame am phone, was einer 4 köpfigen familie zusteht..dann könnt ihr nebenher mal suchen, was es da so in eurem gebiet gibt..

    jamesbrown


    hier etwas zum nachlesen..ich weis es ist lang, aber dafür etwas verständlich..
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    Hartz IV: Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft


    Für die Hartz 4 Emfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, wird der Arbeitslosengeld 2 (ALG-II) Anspruch zusammen ermittelt. Dem gesamten Anspruch aller Personen wird das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Personen gegenübergestellt. Die Logik lautet: Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft minus Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ergibt den ALG-II-Zahlbetrag.


    Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).


    Unter 25?
    Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur BG. Kann ein Kind unter 25 Jahre seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, dann wird es aus der Rechnung ganz herausgenommen. Das "zuviel" vorhandene Einkommen oder Vermögen des Kindes darf aber nicht bei den Eltern angerechnet werden.


    Besonders wichtig: Eltern können seit 2005 von den Ämtern nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn ihre erwachsenen Kinder nicht mehr zuhause Leben und ALG II erhalten (mit der oben genannten Ausnahme der unter 25-Jährigen in Erstausbildung). Umgekehrt müssen erwachsene Kinder auch nicht für die Hilfeleistungen an ihre Eltern aufkommen, wie es bisher beim Bezug von Sozialhilfe galt.


    Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
    Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Tipp: Wer faktisch keine Unterstützung erhält, kann der Unterstützungsvermutung des Amtes widersprechen. Dies sollte bei Antragsabgabe geschehen, am besten schriftlich!
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    quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659698480cb3501.php

    ich danke euch, für die info´s..
    ich werd mir das nächste woche mal genau anschauen, wenn wir die übergabe machen und vorab schonmal mit den stadtwerken telefonieren..


    werde dann hier davon berichten..vl helfen die infos auch anderen..

    Die normalen Stromkosten bekommst du nicht von der ARGE sondern nur das was du für die Heizung brauchst.


    ja, das weis ich ja, is ja auch richtig so.....
    mir geht es darum, wir werden auch nachtspeicheröfen haben, aber von dem anbieter erhalten wir auch die rechnung/den abschlag für den mtl. strom, wie berechnet dann die arge diese zwei dinge, so das ich weis, was ich einmal an normalem und einmal an nachtspeicherheizung habe?..das is alles etwas verwirrend..ich weis..aber vl versteht es ja jemand..

    du hättest eine möglichkeit, wenn du dir dort eine arbeit suchst, bewerbungsgespräche dort machst usw. und glück hast eine anstellung zu finden, das würde dir einiges erleichtern..
    denke daran, übernahme der kosten für vorstellungsgespräche zu beantragen "vorher"..bei so einer entfernung würde sich anbieten, wenn du mehrere termine an ein bis zwei tagen hast..es macht dir im nachhinein einiges leichter, für die die beantragung von umzug usw. .

    oh sry, hatte ich verwechselt mit den kosten für die "alte" wohnung..
    ich habe mir zum prinzip gemacht, immer eine liste beizulegen, was alles benötigt wird, bis zum kleinsten pinsel..manchmal schreibe ich auch gleich die preise von einem angebot dahinter..bisher habe ich glück gehabt..ich ziehe jetzt auch um (in ein haus, aus platzgründen), habe für die alte und neue wohnung bewilligt bekommen..und einen pauschalbetrag von 199€ für umzugswagen..
    aber so wie es aussieht, ist auch diese bewilligung abhängig vom wohnort..*denk ich mir..

    also halbwaisenrente kannst du bei der rentenanstalt nur beantragen wenn du eine sterbeurkunde oder vegleichbaren ersatz vorlegen kannst..sonst keine HWR..keine chance..
    wen du nicht weist wo es bei euch wohngeld zu beantragen gilt, dann ruf bei deiner arge an, die sagen dir das auch..oder bei deiner BAB stelle

    wenn mich nicht alles täuscht, sieht deine rechnung in etwa so aus:


    359,00 RL du
    + 215,00 RL kind
    + 129,00 mehrbedarf
    ________
    = 703,00 Bedarf
    + ? Kosten der Unterkunft
    ________
    = ? Anspruch
    ________
    - 164,00 KG
    - 125,00 Unterhalt
    ________
    = ? Leistung vom Amt

    wenn du mit deinem freund zusammen wohnst und alg2 leistung erhalten möchtest solltest du dich dort auch anmelden und es auch auf dem amt melden..