Danke für Deine Antwort.......
aber es geht mir nicht ums Fahrgeld - sondern ob es noch gültig ist dass eine Fahrzeit von zwei Stunden einfach - zumutbar ist ???
habe mal das hier gefunden:
Eine Beschäftigung kann wegen der täglichen Pendelzeiten unzumutbar sein. Dies ist der Fall, wenn die täglichen Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte außer Verhältnis zur Arbeitszeit stehen. Unverhältnismäßig lang sind bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden bereits Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden und bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden (die Zeitgrenze wurde mit dem 2. SGB III-ÄndG zum 1.8.1999 abgesenkt).
Ausnahmsweise sind längere Pendelzeiten zumutbar, wenn diese in einer Region bei Arbeitnehmern, die vergleichbare Beschäftigungen ausüben, üblich sind. Dies wird namentlich in strukturschwachen Gebietenmöglich sein, in denen weite Fahrten zu Arbeitgebern nicht ungewöhnlich sind.
Dass ich eine Sanktion erhalte weiss ich.....wollte wissen ob diese 30 % ausmacht .
die sanktion richtet sich nachdem, ob bisher schon eine erfolgte, wie lange her, oder was man dir als sanktion in die egv gepackt hat..
Dass das Kindergeld zur BG zählt weiss ich auch.
Wollte nur wissen ob es "egal" ist auf wessen Konto es geht oder ob mein Sohn mehr davon hat
wenn ich es auf sein Konto überweisen lasse. Also...wieviel hier angerechnet wird zum Einkommen.
du mußt evtl. damit rechnen, das dein sohn dann auch regelmäßig seine kontoauszüge vorlegen muß..es könnte ja noch mehr deines geldes auf dieses konto gehen..damit muß man leider rechnen..
Oder wird das Kindergeld komplett angerechnet ??
also bei meinen kindern ist es so, die die arbeitsfähig sind, wird es mit freibetrag angerechnet, bei den anderen wird kindergeld der regelleistung gegenüber gestellt..
teste es doch bitte einfach mal in einem alg2 rechner, dann hast du auch gleich zahlen vor dir..
Gruss Elli