Beiträge von BineNRW

    moinsen,


    wieso bekommst du nur 210,09 bedarf?
    miete müßte in deinem fall ca. 222,50€ sein, da ja geteilt wird..
    demnach müßte es sich in etwa so rechnen:
    RL 359,00 € + KdU 222,50€ = Bedarf
    anrechnung wenn du einkommen hast, abzgl. deines freibetrages, der werbungskosten (30€)
    wenn du in arbeit stehst dan ahst du evtl. glcük kfz-versg. und fahrgeld geltend zu machen..


    deine tochter wird nicht mit dir als bg geführt, ihr seit nur noch eine hg, da sie selbst einkommen erziehlt..sie müßte demnach die hälfte der miete tragen..


    wenn du zurückzahlen sollst/mußt, solltest erst einmal klären wo der fehler lag, warum eine überzahlung entstand..bei berechtigten einwänden, steht es dir frei einen widerspruch einzulegen..weiterhin kann man eine berechtige überzahlung auch in raten abzahlen..


    vl haben die anderen ja noch etwas anderes in petto..
    lg
    BineNRW

    ich würde auf jeden fall eine meldung beim amt abgeben, das sie dich verlassen..ausziehen und mit den kindern woanders wohnen wird..
    so sind erst einmal deine leistungen gesichert..sie werden dir dann bestimmt sagen,w as du noch alles machen sollst..

    die anrechnung bezieht sich auf die person, also kannst du nicht alles zusammen nehmen..
    jedoch bin ich der meinung das man flohmarktverkäufe nicht unbedingt angeben muß, es sind ja dinge aus dem täglichen, naja fast täglichen bedarf, die man veräußert..

    dann solltest du bei der arge nochmals nachfragen, wo die miete denn ge leiben ist, da du über den vermieter ja belegen kannst, das da nichts angekommen ist..du solltest vl einen überprüfungsantrag stellen und eine anrechnungsfreie nachzahlung verlangen..


    wenn du nun die letzte rate nur noch abzahlen mußt, dann steht dir ja auch die kaution in vollem umfang zu und du könntest sie für die renovierung ja nutzen .. wenn umzug angeordnet und notwendig ist, gehört die übernahme zum bedarf, wenn es im mietvertrag so vereinbart wurde, das die alte wohnung renoviert/geweißt werden muß..dann ist es klar, das du aber nur einen teil bekommst..es sind ja erhebliche kosten wenn es von einer firma getätigt wird..du liegst aber immernoch besser, als wenn der vermieter jemanden beauftragen muß..

    hast denn schonmal nen antrag geholt für hartz4 ?( kann man sich aber auch downloaden, http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html )..wenn nicht mach es doch mal..füll alles soweit aus..leg es vor..jeder tag zählt, ab antragsabgabe, unterlagen die du nicht gleich hast, kannst nach einer abgabe immernoch einreichen, aber so hast du wenigstens den anspruchsanfang schonmal sichergestellt..
    wenn deine eltern dir nebenkosten abverlangen, dann müßtet ihr etwas schriftliches machen, denn das wirst du benötigen..
    du würdest evtl. dann auch krankenversichert sein, sofern du nicht anderweitig dieses bist..melde dich auch gleich noch mit arbeitssuchend..


    das waren erst einmal meine tips..ich denke die anderen werden dir auch ncoh was schreiben..

    weserbergland


    ich habe mal ne frage..werde hier eine antwort der arge mal einfügen..hatte dort nachgefragt warum einer 6 köpfigen familie nur ein teil der miete bezahlt wird, ich muß jeden monat bis ca. 150€ draufzahlen, weil nicht komplett übernommen wird..
    ist das nun so rechtens, oder müssen die komplett übernehmen, denn zustehen würden 6 personen eine warmmiete bis ca. 942,00€ pauschal..


    hier die scannung


    ich danke für evtl. hilfestellung


    lg
    BineNRW



    gruß
    BineNRW

    da es ein euro-job ist,d er dir auferlegt wurde, wirst ihn wohl antreten müssen..ansonsten bekommst eine sanktion.....auch daran denken, es gibt fahrgeld für den job..


    was das kg anbelangt, auch wenn du es auf ein anderes konto überweisen läßt, zähle es zum einkommen deiner bg..denn es ist ja für dich oder das kind im haushalt..


    den freibetrag für kg kenne ich nicht..kenne den freibetrag für arbeitseinkommen, renten etc. einkommen..


    jeder der bg hat seinen freibetrag, so das man auch von einem minijob etwas hat, oder ihm nicht das ganze einkommen abgezogen bekommt

    auch hier stellte sich die arge bei mir quer, habe übernahme beantragt..nichts..kam keine antwort..
    habe dann (nach abschaltdrohung) an die stadtwerke geschrieben mit der bitte um ratenzahlung, vorab unter vobehalt bis die arge sich entschieden hat..habe dieses schreiben auch gleich bei der arge eingereicht...und wieder nix, ich zahle meine raten immernoch..ich habe nicht mal ne antwort auf mein schreiben bekommen..
    klasse, was einem so übrig bleibt, wenn man alles selber zahlen muß und da soll man dann noch sparen für geräte, die kaputt gehen, oder kleidung etc. ..

    ich hatte mich auch an die arge gewendet, als ich von dem urteil ^^ erfahren habe; hatte es sogar als kopie angefügt; leider wurde mein anliegen einfach abgelehnt, mit der begründung, der § ist nicht übergreifend auf nrw..
    tjia, nun bin ich nochimmer am abzahlen meiner kaution, ziehe bald hier aus, anfang jahres ist dann nebenkostenabrechnung fällig, die wird wohl abgezogen (laut wohnbau), der rest..hmz, da muß ich eine freigabeerklärung der arge vorlegen, damit ich den rest selber bekomme...das feine daran ist, es wird bestimmt als einkommen angerechnet..
    ODER?