Beiträge von BineNRW

    nein, muß sie nicht kann sie aber in form von wohnungsbeschaffungskosten..nur sie sollte sich die wohnung vorher genehmigen lassen (wegen den KdU), sonst gehen ihre alle zuschüsse bezüglich des umzuges verloren..
    bei nicht genehmigung wird ihr nur der zustehende betrag geazhlt, sofern die wohnung teurer ist..denkt dabei auch an die demnächst folgende jahresabrechnung, die dann nicht übernommen wird, zumindest nicht ganz..

    eventuell mal zur wohngeldstelle gehen und einen vorschuß verlangen..erkläre denen wie die situation aussieht, anscheinend hast du ja anspruch, also können die dir auch einen vorschuß zahlen, nach derzeitigen 3 monaten bearbeitung..ich wünsch dir viel glück bei der durchsetzung..

    du solltest die angemessenen kosten bei deiner zuständigen arge (in dem fall, in sachsen) erfragen..
    umzugskosten erhälst du nur, wenn die wohnung genehmigt wurde..
    was bewegt dich denn, von bayern nach sachsen zu ziehen?

    üps, habe cih vollkommen überlesen..du hast ja geschrieben, hast schon beantragt..*naja, man wird nich jünger hihi
    jo, mach des mal, ruf da mal an, dann wirst ja sehen, was sie sagen..viel glück trotzallem..
    ich weis, nach so vielen jahren hat man nix mehr von den kids..auch wenn das amt des öfters vorraussetzt..

    demnach würd ich sagen, du hast die 274eus für deine kleidung bekommen..
    geh einfach die tage mal bei der caritas vorbei und bitte um hilfestellung, was du alles bekommen kannst und ab wann du die anträge stellen mußt..
    bei der arge würd ich einfach einen antrag fertig machen, eine aufstellung anhängen, was du alles benötigst..den eingang bestätigen lassen, dann vergißt du es nicht, wenn die zeit ran ist..

    wenn ihr kein kind betreut, dann könntet ihr angeben, das ihr ein jahr auf probe zusammen wohnen wollt und nicht füreinander einsteht..dann würde keinen von beiden etwas vom anderen angerechnet werden..jeder müßte dann seinen teil für miete zahlen..

    hat sie sich bescheinigen lassen, das die wohnung übernommen wird ( wegen KdU und allen anderen kosten), also mit allen angaben bestätigen lassen und dann erst den mietvertrag unterzeichnet?..
    normalerweise muß das jc die kosten übernehmen bei geforderten umzug,.. anträge vorher gestellt wurden für alles was benötigt wird..

    bei mir ist nicht anders ich bin ebenfalls schwanger im 8. monat und möchte gerne allein mit dem kind in eine wohnung ziehen die sagen mir mir stehen kit kind 50qm und ne grundmiete von 200 euro zu... weiß gar nicht ob dit stimmt


    hallöchen,


    die beiträge sind zwar schon 2 jahre alt..aber naja..


    es wäre ein anruf notwendig, bei der arge, die für dich zuständig ist, dann weist du auch was euch zusteht..du mußt keinen sachbearbeiter verlangen, das servicecenter kann dir diese auskunft auch erteilen..


    lg BineNRW

    Frage 1: WER muss den Antrag stellen? Ich als "Vorstand" der Bedarfsgemeinschaft oder meine Freundin als eigentlich Bedürftige?


    Sie sollte den antrag stellen


    Frage 2: Wird zur Berechnung des "Gesamteinkommens" mein gesamtes Gehalt oder nur mein Grundgehalt herangezogen?


    du wirst deine lohnabrechnungen vorlegen müssen bzw. folgendes formular ausfüllen dürfen
    Formular
    wie das mit der verpflegungspauschale ist, kann ich dir nicht sagen, aber es gibt hier im forum darüber einige beiträge


    Frage 3: Kann hier evtl. jemand abschätzen ob es bei obigen Angaben überhaupt Sinn macht einen Antrag zu stellen?


    versucht mal einen alg2 rechner Rechner


    alle anträge und auch ausfüllhinweise und hilfen könnt ihr auch direkt hier erlesen Lesen


    mehr fällt mir im moment, spontan nicht ein..
    lg BineNRW

    habt ihr es denn mit wohngeld und kindergeldzuschlag versucht..
    evtl. übers jugendamt, eine reduzierung der kita-kosten erfragen..
    evtl. mit der krankenkasse mal reden, wegen befreiungsantrag..

    monsen,
    soweit ich weis kannst du auch so umziehen, bekommst jedoch keinerlei kosten erstattet oder zuschüsse, wie sonst bei einem genehmigten umzug..
    die miete sollte dann im rahmen liegen, (dort auf dem amt anrufen und unverbindlich nach den konditionen fragen), also vorher trotzallem erkundigen, am neuen ort..denn du wirst nur das bekommen, was euch zusteht..den rest müßtest du dann auflegen..

    hallo,


    ich gehe mal davon aus, das du über 25 bist..
    ihr könnt zusammenziehen..müßt dann halt angeben das ihr vorerst für ein jahr auf probe zusammen zieht..in dem fall würdest du weiterhin mit deinem kind leistungen erhalten und nichts von deinem partner wird angerechnet..

    im grunde mußt du wissen, wie es dir zuzumuten ist und vorallem wie dein kind betreut werden kann, wenn du arbeiten bist..
    bei arbeitsaufnahme wirst du ja den einen oder anderen zuschuß bekommen..
    jedoch immer daran denken, die meisten zuschüsse VORHER erfragen und/oder gegebenenfalls beantragen..

    da würde ich doch glatt einen hartz4 antrag stellen, die ablehnung vom wohgeld mit beilegen und gleichzeitig ein schreiben, das ihr euch gegenseitig nicht finanziell und/oder materiell unterstützt..da ihr nur eine WG bildet und keine BG..


    da es natürlich rückwirkend evtl. problem geben wird..würde ich einen überprüfungsantrag stellen, mit hinweis auf die wg ablehnung..