Beiträge von BineNRW

    danke dir, bisher habe ich auch immer alles so gefunden, jedoch heute..hmz ..geb mir mal mehr mühe ;)


    dann werde ich doch meine sb mal wieder beschäftigen, mit überprüfung der alten anträge hatte ich bisher immer glück..auch wenns ihr nicht paßte..vl klappts ja damit auch mal wieder..


    trotzallem dankeschön


    das sah meine sb aber anders, denn die kartons durfte ich aus eigener tasche zahlen, dafür gäbe es kein geld..und das ist nicht wenig bei 6 personen..grmlz

    im grunde kannst du schon umziehen..
    NUR wenn du im nachhinein etwas von der arge möchtest, dann wirds schwer..


    ich denke hierbei mal an umzugskosten, kaution, evtl. möbel usw. ..
    du wirst auch nur den mietbetrag bekommen, der dir zusteht, bzw. den du zuletzt hattest, falls die wohnung teurer ist, dann mußt du den rest selber beisteuern..


    also bessere möglichkeiten, wegen arbeit würd ich natürlich nicht angeben, denn wie du ja schreibst, bist du schwanger..

    hallo, ich habe das hier gefunden..ich weis, es ist nur rauskopiert ;), aber vl hilfts ja doch etwas..



    LG
    Bine NRW

    Hallo,


    Ich bekomme vom Arbeitsamt nich 1 Cent. Könnt ihr mir vlt. helfen was mein Gehalt damit zu tun hat und warum ich in ihrem Bescheid immer mit auftauche...


    liebe Grüße
    Norman86



    das problem liegt dabei, das er KEINE leistungen vom amt erhält, somit auch nicht zur bg gehört und nun sein eigenes süppchen kocht, also sind sie doch eine hg..

    hmz, versucht doch mal mit dem sachbearbeiter von ihr (deiner sis) zu reden, vl ist es ja ein mensch mit dem man reden kann und der einen rat geben wird..
    erkundigt euch schonmal vorab, bei der arge unverbindlich, was deiner sis an wohnung und miete zustehen würde..somit habt ihr dann schon etwas in der hand, vl auch schon ein oder zwei wohnungsangebote..aber NICHTS unterschreiben, bevor ihr die genehmigung vom amt habt..


    ich drück euch jedenfalls die daumen..

    dafür hast du aber noch die möglichkeit VOR arbeitsantritt fahrgeld oder einstiegsgeld zu beantragen (wenn mind. 15 std. und versicherungspflichtig)..je nach dem was für dich rentabler ist..
    dein erster lohn wird in dem monat angerechnet, wo er auf deinem konto ist..(zuflußprinzip)


    du mußt eh den AV vorlegen, bei der arge, demnach hätte dein sb auch die möglichkeit ein fiktives einkommen anzurechnen, nach angeben im AV..

    das ist nicht richtig..
    sobald die person ihren lebensunterhalt selbst bestreiten kann, ist es eine HG..


    ich berufe mich da auf unseren eigenen fall..und mein sohn ist erst 19..und ist aus der bg gefallen..mit der begründung, er bestreitet seinen lebensunterhalt selbst und muß auch seinen mietanteil zahlen, wir bekamen dadurch weniger kosten für miete und heizung..man sagte er solle wenn notwendig wohngeld beantragen..

    eine HG ist eine Haushaltsgemeinschaft, die ihr bildet, da du deinen lebensunterhalt selbst bestreitest und keinen anspruch auf leistungen von h4 hast..


    deine mutter sollte vl. den erwähnten überprüfungsantrag stellen, ab deiner arbeitsaufnahme und das schreiben *wir stehen finanziell und materiell nicht füreinander ein, seit arbeitsaufnahme* beilegen, gleichzeitig darauf hinweisen, das dies damals schon gemeldet wurde..
    du dürftest nicht in dem bescheid deiner mutter stehen..bist demnach auch nicht verpflichtet dein einkommen offen zu legen, da du für diich selbst witschaftest und auch deinen mietanteil selber trägst..


    einen widerspruch kann sie stellen, einfach formlos, mit dem zusatz begründung folgt..somit ist fristwahrung gerechtfertigt..


    wenn der sb dann immernoch nicht darauf eingeht, würde ich mal einen termin beim teamleiter bzw. in der nächsten etage verlangen..auf jeden fall den eingang der schreiben bestätigen lassen..

    ihr geltet als HG nicht als BG..
    ihr solltet das nochmals, dem sb von deiner mutter sagen.. gleich ein schreiben mit vorlegen aus dem man erlesen kann, das ihr seit deiner arbeitsaufnahme nicht füreinander aufkommt, weder materiell noch finanziell..


    evtl. wäre ein überprüfungsantrag notwendig..ab deiner arbeitsaufnahme..da du ja angemeldet hast, das du berufsttätig bist, hätte der sb dich damals schon aus der bg nehmen müssen und euch als hg führen....vl hat ja einer der anderen noch einen tip, ob du da eine möglichkeit hast, diesen überprüfungsantrag zu stellen..



    LG
    BineNRW

    meiner meinung nach ist ein job mit 30 std. wöchentlich ein teilzeitjob, der versicherungspflichtig ist und für den man sogar noch einstiegsgeld beantragen kann (vor arbeitsaufnahme)..
    rechne dir doch mal aus, bei 30 std. (120 im monat) wöchentlich und am ende "nur" 400 euros, du hättest ja nen weit unterbezahlten job..nee.. da ist was nit richtig..
    nach den worten meines sb ist ein job ab 15 std. zu versichern und auf lohnsteuerkarte abzurechnen..