Öhm, 40 Std./Wo., das ist bei mir aber kein 400eurojob?! Das ist ja schon Vollzeit.
Beiträge von BineNRW
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OGS = Offene GanztagsSchule
Es ist normal, das man dich ins Berufsleben setzen will, um die Hilfebedürftigkeit beenden zu können. Deine Kinder sind in der Schule. -
Da wirst du wohl drauf eingehen müssen. Sie werden dir vorschlagen, dem Kind einen OGS Platz zu suchen (diese Kosten werden übernommen, bzw. bist von befreit) Leider ist in der Hinsicht ADS "nur" ein Diagnosevermerkt, du bekommst in keiner Weise irgendetwas bzgl. dieses Kindes extra.
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Das Amt wird Dir und Kind nur eine entsprechende für Euch beide bewilligen. Wenn ihr so oder so mit Freund dort einzieht, dann stellt auch den Antrag beim Amt zusammen. Sein Einkommen (sofern er welches hat) wird so, oder so bei Dir+Kind angerechnet.
HIER kannst du die größe für Euch drei erfahren. -
Strom ist generell aus den Regelleistungen zu begleichen.
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Du wirst Kindergeld und UV weiterhin erhalten. Der Bezug von ALG II hängt in eurem Fall, vom Verdienst deines Freundes ab. Ihr könnt ja mal versuchen den Rechner (in meiner Signatur) zu benutzen, da erhaltet ihr "in etwa Beträge".
Soweit ich das verfolgt habe, bildet ihr eine BG, betreut gemeinsam ein Kind. Du wirst den Zuschlag für Alleinerziehende auch nciht mehr bekommen.
Um den Anspruch evtl. auf Leistungen zu haben, sollten bei ergänzender Hilfe auch die Kosten der Unterkunft den Richtlinien entsprechen. Diese könnt ihr HIER finden. -
Ich bin der Meinung das auch hier, wie bei einer Witwenrente o.ä. als Einkommen angerechnet wird. Ist ja in dem Sinne auch welches.
Du kannsd allerdings auch HIER mal nachlesen. -
Kein Problem.
Für die ARGE ist dies Einkommen. -
Ich denke mal, es wird genau wie jedes andere Einkommen, per Zuflußprinzip angerechnet.
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Nu sicher doch, ist doch Einkommen. Es gilt das Zuflußprinzip, so wie es auf dem Konto ist, wirds in dem Monat angerechnet, doer wenns sehr viel ist, auf Folgemonate verteilt und für die Monate erhälst dann keine Leistung.
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indem du eure Miete durch die Personen teilst, die da wohnen.
Wenn ihr das gemacht habt, nutzt einen rechner aus meienr Signatur und ihr habt "in etwa beträge", was sie noch erhalten werden.Zu der Veränderungsmitteilung solltet ihr noch ein Schreiben beilegen, was ihr alle unterzeichnet. Vl. ist "gewain" so nett und setzt es rein, der kann es so gut formulieren.
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Mit dem Verdienst und KG wirst Du selbst vom Amt weg sein, bzw. man wird dich rausrechnen. Deine Eltern bekommen dann weiterhin ihre Regelsätze und IHREN Mietanteil. Du wirst von deinem Geld DEINEN Mietanteil an Sie weitergeben. Hast Du denn schon einen Ausbildungsplatz in Sicht?
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Die 30Euro Pauschale bleibt bei EInkommen auch. Sie wird bei der Berechnung mit einbezogen.
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Ich denke ihr bekommt Hartz IV und keine Sozialhilfeß jetz verwirrst mich etwas..
Trotzallem macht man eine Veränderungsmitteilung, sowas klärt man nie am Telefon. Und auch wenn eine Firma mir sagt, sie habe es weiter gegeben bist DU in der MITTEILUNGSPFLICHT dem Amt gegenüber.
Nungut, du gibst an ihr bekommt jeder 184 eus; das Kind lassen wir jetzt ma ausen vor; obwohl der Überschuß meist angerechnet wird. Wo sind dann eure Wohnungskosten?
Ach stop, mir fällt gerade ein, du sagtest was davon, das die deinen Nebenjob noch angerechnet haben. Müßte aber im Bescheid ersichtlich sein. Aber das bekommst ja wieder, sobald der Nachweis vor liegt. Eigentlich hätte deine Kündigung und die Verä. ausreichen müssen, um dies zu bestätigen. -
So wie ich es lese, haben die beiden kein jahr auf probe angegeben. Demnach werden sie zusammen veranlagt.
Hast du denn keine Veränderungsmitteilung hingeschickt, wenn du gekündigt hast?Was habt ihr denn alles für Einnahmen, wenn ihr nur so wenig erhaltet?
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habe hier was gefunden, lest es euch durch:
Zitat aus den Durchführungsanweisungen der Agentur für Arbeit:"(2) Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für den Mehrbedarf vorliegen, wenn der volle Regelleistungssatz gezahlt wird. Allein stehende Personen, die mit einem oder mehreren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben, erhalten die Leistungen für den Mehrbedarf, weil damit dem Umstand Rechnung getragen wird, dass keine weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft lebt, die sich an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligt.
Ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht nicht, wenn sich das Kind wechselseitig bei beiden Elternteilen aufhält. In diesem Fall erfolgt die Pflege und Erziehung des Kindes gemeinsam, wenn auch räumlich getrennt. Der Tatbestand der alleinigen Sorge und Erziehung liegt damit nicht vor.
Der Tatbestand „allein erziehend“ liegt auch vor, wenn volljährige Geschwister in der Bedarfsgemeinschaft leben. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese an der Erziehung ihrer minderjährigen Geschwister beteiligt sind." -
Da kommt es darauf an, ab wann der o.g. "neue Bewilligungsbescheid" ist. Wenn die 129 ab Oktober fehlen, ist es rechtens. Das hat er uns oben aber nicht genannt.
Achso, du meinst das "jahr auf Probe". Das müssen sie dann angegeben haben, bei seiner Anmeldung, wenn nicht, dann leider Pech. -
Für die Bewerbungskosten solltest du dich an deinen Arbeitsvermittler wenden, der hat Vordrucke dafür da. Kannst aber auch per mail oder so anfordern, wenn du seine Addy hast. Dann ausfüllen, eintüten, hinschicken.
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Eigentlich schon. Da iht zusammengezogen seit, ist sie nicht mehr Alleinerziehend.
§ 21 III Nr. 1 SGB II -
Solange Du/Ihr im Leistungsbezug seit, sollte man sich die Erlaubnis zum Umzug holen und eine Wohnung die den Richtlinien entspricht.
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Schau doch mal über DIESE SEITE etwas. Da hast schon einmal vieles erklärt.