Beiträge von BineNRW

    robbo


    wie komst du darauf das hwr nur bedingt angerechnet wird ?..mein sohn bekommt, seit er 3 ist eine und seither zählt sie überall als einkommen, ebenso wie das kindergeld..kannst du das irgendwie belegen, zum nachlesen..


    dunklefee666
    nimm dir einen antrag auf hwr und füll ihn aus und gib ihn ab..die werden dir dann bei der abgabe schon sagen, wie mit den fehlenden informationen umgegangen wird..HIER bekommst du die Anträge


    LG..BineNRW


    LG..BineNRW

    hier bei uns hatte ich auf der arge nachgefragt, was uns zusteht..bei den nebenkosten fragte ich dann nach nachtspeicheröfen..sie sagte dann zu mir, das in diesem falle der betrag für heizung weggenommen wird und ersetzt wird mit der pauschale der nachtspeicheröfen..die ein ganz anderer betrag ist..; würde dir empfehlen einen unverbindlichen anruf zu tätigen und dich zu erkundigen, was dir/euch zusteht..somit hast du einen anhaltspunkt..

    ja ist richtig, du mußt eine ratenzahlung mit der regionald. vereinbaren, ist diese genehmigt, dann mußt du es bei den anderen, wo der gelbe zettel her ist vorlegen, einschicken oder einfach mal anrufen; die sagen dir dann schon wie sie den nachweis gerne hätten..laß nicht so lange zeit verstreichen und gib wirklich nur eine rate an, die du auch zusichern kannst..

    Die Frage von hofi81 mag ich aber auch mal beantwortet haben =)


    dazu kann ich auch nur einen auszug aus dem obigen link vorbringen..man kann dabei nix verlieren, vl etwas bekommen..jede chance muß doch irgendwie genutzt werden..denk ich

    Zitat

    Im Januar 2010 wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Regelsätzen im SGB II und SGB XII erwartet. Aufgrund der bisher stattgefundenen Verhandlung kann mit einer Entscheidung gerechnet werden, die von rechtswidrigen Regelsätzen ausgeht. In diesem Fall besteht die Chance, dass Bürgerinnen und Bürger rückwirkend Geldzahlungen erhalten können. Allerdings sind dafür Anträge zu stellen und enge Fristen einzuhalten.

    öhm, wenn er h4 beantragen würde, dann fällt doch der anspruch für bab weg..oder irre ich mich da??
    also solll er wohngeld beantragen..
    rechnet doch mal aus, was er dann ohne kg noch an bab erhalten würde, hier mal ein rechner dafür BAB-Rechner von der arge, da steht auch was von fahrtkostenerstattung drinn..

    ich kann dir momentan nur damit helfen (steht bie der arge)


    quelle

    wenn du auf der arge keine auskunft bekommst, dann gehe doch mal den weg zum jugendamt, vl findest du dort einen sachbearbeiter, der dir wenigstens weiterhelfen kann..die wissen meist mehr, wie wir hier, was in deinem fall zu tun ist..
    die sache würde für dich anderst aussehen, wenn du den ausbildungsvertrag schon inner tasche hättest, oder einen festen arbeitsplatz.. dann bekämst sogar noch zuschüsse für den umzug von der arge..

    da ihr so oder so umziehen werdet, weil ja eh zu klein..erfragt bei eurer arge die größe und die kosten für eine angemessene wohnung..dann sucht am besten schon ein geeignetes objekt..schreibt jedoch vorher noch unverbindlich einen antrag auf genehmigung für den umzug (begründung: aufgrund der personenzahl wohnung zu klein)..legt dann dieses objekt vor und bekommt evtl. die zusage (wenn alle anforderungen erfüllt)..dann alles weiter für die wohnung beantragen, dann erst den mietvertrag unterzeichnen..
    auch zu dem zeitpunkt würde ich alles für den sohn beantragen, denn WO wollt ihr denn SEINE möbel stellen, geschewige denn die babayausstattung in einer 2 zimmer butze..das will alles wohlüberlegt sein..