hallo ichhoffe mir kann mal jemand hier eine antwort geben....
ich fange ab 04.01.2010 an zu arbeiten für 30 stunden die woche, bekomme mein erstes geld am 15.02.2010
du solltest auf jeden fall noch VOR arbeitsaufnahme einstiegsgeld beantragen..dabei ist die antragstellung maßgebend, kannst du auch schriftlich machen..außer du triffst nächste woche noch deinen sb an..einfach formlos *hiermit beantrage ich einstiegsgeld..wegen arbeitsaufnahme ab xxx*..
also genau eineinhalb monate später !! steht mir denn für januar und bis mitte februar noch mein alg2 zu weil sonst weiss ich ja bis dahin garnicht wie ich meine kosten abdecken soll ??!! :(
im januar wird dir noch nix angerechnet, sofern im arbeitsvertrag steht, wann die lohnzahlung ist und du deinen sb darauf hingewiesen hast..ab februar (zuflußprinzip) wird dir dein lohn angerechnet..es könnte auch sein, (sofern im av niedergelegt) das sie ein fiktives einkommen nehmen..damit du anfang februar evtl. noch geld bekommst..
und dann noch eine kurze frage, ich verdiene im schnitt um dir 800 euro netto und bin alleinerziehend von einem 6 jährigen sohn der im august sieben wird, steht mir bei dem verdienst noch eine aufstockung zu ??
benutz doch hierfür bitte kurz den alg 2 rechner, der in meiner signatur steht..
lg susi