Beiträge von BineNRW

    kein problem..war zufall, das ich nochmal nachgesehen habe..
    also mach als erstes den anruf da, wo du die elternzeit übertragen mußt..dann gib es beim arbeitgeber an..wenn du das alles geklärt hast melde es bei deinem sb vom hartz 4..aber denke daran, alles schriftlich machen../ achja, sagen denen auf arbeit erst einmal nur, das du gern die elternzeit übernehmen würdest, da dein männe nicht kann..erklären kannst immer noch, warum und weswegen..
    soa..also denne allen mut zusammen nehmen, nach dem auftsehen und los gehts..immer die kids im kopf haben, dann klappts auch..bis morgen dann..
    (ich weis leider nicht viel über elternzeit, mein jüngster ist schon 9 und es hat sich so viel geändert)

    ich würde da einfach morgen mal anrufen und nachfragen, geht am schnellsten..du kannst es ja begründen; da er ja nicht in der lage ist, die nächsten monate und du so oder so nicht arbeiten kannst wegen den kindern, da keine betreuung gewährleistet ist.....ich wünsch dir viel glück..vl gibst du uns ja hier bescheid, wie es ausgegangen ist..

    ich würde einen formlosen antrag stelle..
    *hiermit stelle ich einen antrag auf diverse einrichtungsgegenstände als notwendigen bedarf...bei ablehnung hilfsweise als darlehen.*
    dann fügst du alles als liste an, was ihr beide benötigt..bitte auch gleichzeitig um einen besuch der außendienstler für die festellung der notwendigkeit der sachen..


    viel glück..

    tjia, ihr habt EIN bett und kocht zusammen..also warum sollte euch das amt keine bg unterstellen..wäre vl möglich gewesen, wenn ihr vorher nicht schon 2 jahre miteinander gelebt hättet..
    ich kann mir nicht vorstellen, das das amt eine andere ansicht hat..

    also mal ehrlich..ihr wohnt schon zwei jahre zusammen und wo euch das amt nun eine bg unterstellt wollt ihr angeben kein paar zu sein..ist selbst für mich nicht einleuchtend..sry, aber da habe ich leider keine tips nur meine meinung dazu..aber hier sind ja auch noch andere, die vl etwas dazu sagen möchten..

    also was mich speziell jetzt wundert, es hätte doch ein einfaches urteil wo von dem unterhalt ist, gereicht..dann wären dir nicht solche kosten entstanden..
    sicherlich hättet ihr das jahr auf probe zusammen wohnen können, ohne das sie dich mit einberechnen; sofern natürlich kein kind vorhanden ist ..
    das klingt mir sehr nach schikane der sb..sry, aber meine meinung..

    das kann ich dir erklären..es ist eigentlich einfach..
    du zählst die kinder nach geburt in reihe, vom erstgeborenen, der mutter..
    als zählkind bezeichnet man dieses mit, was nicht im haushalt der mutter wohnt..
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Das Kindergeld ab 01.01.2010 für das


    * erste und zweite Kind monatlich 184 Euro,
    * für das dritte Kind 190 Euro
    * für das vierte und alle weiteren Kinder 215 Euro

    darum habe ich ja auch die links drunter gesetzt..die ich hinterher fand..da steht auch was mit bank drinne, die das geld nicht einfach nehmen dürfen..sry, hätte es dann vl rausnehmen sollen..*merk es mir fürs nächste mal..danke aber trotzdem

    sofern du weist, das dir kein alg II zusteht mußt du nix beantragen in der richtung........anspruch verlieren wäre etwas in richtung alg I... ihr könntet jedoch versuchen wohngeld zu bekommen, falls es nicht genug einkommen ist, versucht doch mal einen der rechner in meiner signatur...

    wichtig sollte hierbei noch sein, du hast genau 7 tage zeit, dein h4 geld vom konto zu holen, sofern du pfändungen oder sonstiges in der art, auf deinem konto hast, danach ist es futsch.....zum AG gehen und einen Freistellungsbeschluss erwirken. Alle Unterlagen wegen ALGII, Mietzahlungen und sonstige monatl. Zahlungen mitnehmen.....ging mir leider auch schon so.....weiter infos, denke ich werden hier noch folgen


    oder schau mal hier => HIER
    oder hier => HIER

    du sollstest dich vl unverbindlich bei deiner arge nach den kosten erkundigen, die dir für 2 personen zustehen..
    dann weist du was euch zusteht und kannst dementsprechend suchen..und es zur genehmigung vorlegen, bevor du einen mietvertrag unterschreibst..

    du solltest es melden, sobald du einen arbeitsvertrag in der tasche hast..und auch dir sei angeraten einstiegsgeld kurz formlos schriftlich zu beantragen, VOR arbeitsbeginn..leider wissen das zu wenig..wenn aus deinem arbeitsvertrag hervorgeht, das dein lohn erst im februar ausbezahlt wird, wirst du für januar noch leistungen erhalten..