das man für Emailbewerbungen auch etwas bekommt, ist nicht richtig..ebenso wenig bekommt man für telefonische etwas..
die neuen Paßbilder hingegen kannst du dir erstatten lassen, aber vorher am besten nochmal nachfragen, dafür gib es einen Antrag..
das man für Emailbewerbungen auch etwas bekommt, ist nicht richtig..ebenso wenig bekommt man für telefonische etwas..
die neuen Paßbilder hingegen kannst du dir erstatten lassen, aber vorher am besten nochmal nachfragen, dafür gib es einen Antrag..
ich würde einfach die Servicenummer vom Amt anrufen und nachfragen was euch zusteht an größe und kosten..diese Auskunft bekommt man kostenlos und ohne wenn und aber..
höhere Kosten werden nur übernommen, wenn das Amt den Umzug genehmigt/angeordnet hat..ebenso alle Zusatzkosten, die man beantragen kann..
also ich kann mir nicht vorstellen, das du rückwirkend zahlen mußt..sofern du das Schreiben jetzt erst erhalten hast..
habe dazu folgendes gefunden..
§ 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
Mieterhöhung nach Modernisierung
versuch doch bitte mal einen alg2 Rechner aus dem Netz oder unten, in meiner Signatur..da hast du die möglichkeit alle Daten einzugeben und erhälst ein Ergebnis in etwa..
wann war denn der umbau der wohnung?
also ich denke mal, selbst wenn die sagen 6-8 Stunden sei oki..hmz..
es muß aber auf der Bescheinigung vom Amtsdoc auch drauf stehen, was für Arbeiten du machen kannst, nach einem Bandscheibenvorfall.. und danach kannst du dich richten..
was hast du denn für einen Bandscheibenvorfall, es gibt ja verschiedene ?
was den Unterhalt anbelangt, kann es sein, das sie nichts mehr bekommt, da je ein Kind beim Unterhaltsberechtigten lebt, vl gleicht es sich ja aus..demnach für Sie ein geringeres Einkommen zur Anrechnung; durch -1 Kind sowieso weniger Einkommensanrechnung..
dein Einkommen wird derzeit noch nicht angerechnet, bei einem Zusammenzug..jedoch wird sie nur noch den Anteil der Miete bekommen, der Ihr mit einem Kind zusteht und Du mußt den Rest übernehmen..
Das würde heißen Ihr bildet noch keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft bzw. Sie ist Ihre eigene Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind, da Du ja berufstätig und anscheinend nicht bedürftig bist.
ZitatAlles anzeigenfolgendes auf der Seite der Agentur für Arbeit gefunden:
Zitat:
5.Beweislastumkehr bei eheähnlichen oder partnerschaftsähnlichen Gemeinschaften
§ 7 Abs. 3a SGB II bestimmt nunmehr eine Beweislastumkehr bei der Prüfung, ob eine eheähnliche oder partnerschaftsähnliche Gemeinschaft gegeben ist. Eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft wird jetzt vermutet, wenn die Partner
a) länger als ein Jahr zusammenleben,
b) mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
c) Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
d) befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Hintergrund dieser Bestimmung ist, Leistungsmissbrauch durch falsche Angaben zu den häuslichen Verhältnissen zu verhindern und die praktischen Schwierigkeiten bei der Aufklärung der tatsächlichen Lebensumstände durch Leistungsträger und Gerichte zu beseitigen. Es handelt sich um eine widerlegbare Vermutung. Der Betroffenen kann also darlegen und muss nachweisen, dass die aufgeführten Kriterien nicht vorliegen oder die Vermutung durch weitere Tatsachen entkräftet wird.
ich würde mal sagen, zu dem *gebauten Mist* stehen und sofort den Weg zum Amt gehen und ein Gespräch mit dem zuständigen SB suchen..von nix kommt nix und hinterher tragen werden sie dir deinen Anspruch nicht..klingt hart, aber ist nun leider so..
KdU = Kosten der Unterkunft = Betrag der vom Amt für die Miete übernommen wird
was mich allerdings wundert, was bitte schön sind denn diese Beträge i.H.v.
Ich 255,48 / Freundin 255,48 / Tochter 22,04 ???
Also die Regelsätze sind dies nicht..die kannst du hier nachlesen und dann vl den ALG II Rechner meiner Signatur benutzen..
also nachvollziehen kann ich dies auch nicht,..eine erklärung für zwei überweisungen wäre dieses jahr auf probe, aber dieses scheint ihr ja nicht zu nehmen..da ihr eine bg seit..
da ihr laut bescheid, als bg zusammen veranlagt werdet, warum laßt ihr nicht einfach ein konto aus der akte nehmen, somit bekommt ihr nur noch eine zahlung und ihr müßt nicht dauernd hin und her überweisen..wäre die einfachste form..
natürlich, denn es wird dir ja *nur* angerechnet, erhalten tust du es ja trotzallem..
hmz, kindergeld und unterhalt/unterhalsvorschuß werden abgezogen bei h4..das ist klar..da bleibt leider nicht viel unterm strich, jedoch übersehen viele, das am ende das unterm strich plus kindergeld und unterhalt/unterhaltsvorschuß zur verfügung steht..
vor ein paar jahren gab es noch eine andere möglichkeit, weis aber nicht ob dies noch so möglich ist..ein anruf beim finanzamt dürfte dir da helfen..
ich hatte eine bescheinigung vom finanzamt ausgefüllt, in der der vater sich bereit erklärt für das jahr die ganze klasse auf mich zu übertragen, dann wurde mir statt 0,5 1,0 eingetragen..wir hatten zu dem zeitpunkt beide das sorgerecht..
was da 2 stunden dauert, kann ich mir net vorstellen..es wird wohl so ablaufen, das ihr gemeinsam den antrag durchgeht, dir gesagt wird was noch fehlt zur vorlage..am ende wirst du vl nur mit einer info *wir bearbeiten den antrag* das zimmer verlassen..
wieso abmahnung, es gibt doch die möglichkeit, das der arzt DICH krank schreibt, weil deine frau nicht in der lage ist, sich um die kinder zu kümmern..wenn es längerfristig sein sollte, besprich dies doch mal mit deinem arzt..weiterhin würde ich ein gespräch mit dem bearbeiter suchen und mit ihm über die situation sprechen..
im normalfall gibt es für die tochter auch den freibetrag, wie bei jedem anderen (meine tochter hatte es auch gemacht, mußte nur immer die abrechnung vorlegen)..
da deine tochter nun aber zum regelsatz noch kindergeld und unterhalt erhält, kann es sein, das der sb eine einkommenverteilung macht und sie nicht aus der bg gerechnet wurde..
versuch doch mal zu überprüfen, mit einem der rechner in meiner signatur..
es gibt eine möglichkeit; der vermieter verlangt eine bescheinigung von der arge, das SIE die miete mtl. überweisen, womit die miete zugesichert werden kann..
soetwas haben wir mit unserem vermieter gemacht..ist mir eigentlich auch ganz recht so..
das einfachste wäre, ein kurzer anruf, bei der zuständigen arge (in kiel) im servicecenter, die sagen die genau, was euch beiden zusteht an qm, kosten ect. ..
gleichzeitig würde ich einen termin bei der derzeitigen arge machen, mich mit dem sb besprechen, wo du welche leistungen beantragen mußt und was du unterehmen mußt/kannst, damit der umzug genehmigt werden kann, da du sonst auf den kosten dafür sitzen bleibst..
auf den kosten wird sie wohl allein sitzen bleiben müssen..jedenfalls war es bei mir so damals..
würde ich dir auch anraten, dir das schrftlich bestätigen zu lassen..somit hast du etwas in der hand, wenn du andere anträge im bezug auf den umzug stellen möchtest/solltest..