das hier, konnte ich mal als erste Info für Dich finden:
§ 428 Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen
gesetzestext § 428 SGB III - Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen
das hier, konnte ich mal als erste Info für Dich finden:
§ 428 Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen
gesetzestext § 428 SGB III - Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen
Du solltest versuchen einen formlosen "Antrag aufnotwendigen Bedarf" zu stellen. Darin führst Du auf, was kaputt ist, bittest um einen Besuch des Außendienstes. Die kommen, bestätigen Dir das er nicht mehr zu reparieren ist und Du hast die Chance auf ein Darlehen.
(jedenfalls klappt das hier so)
Soweit mir bekannt ist, würde bei Euch das "Jahr auf Probe" zutreffen. Da wirtschaftet jeder für sich. Ihr solltet dabei auch ein Schreiben aufsetzen und beidseitig unterzeichnen das Ihr nicht für einander wirtschaftlich aufkommt. Somit bekämst du deinen Anteil für die Kosten der Unterkunft und regelleistung vom Amt.
(Wenn ich was falsch fomuliert habe, Bitte berichtigen.Danke.)
Entweder es ist Dein Kind, dann mußt du es natürlich angeben, es ist deine Mitteilungspflicht. Und nein, er bekommt kein Kindergeld, es wird bei seiner Zahlung mit berücksichtigt.
Das ist leider alles in den 100 Euro drinne.
Ihr beide bildet eine Bedarfsgemeinschaft, demnach würde zur Rechnung auch Kosten der Unterkunft fallen. Ich würde einfach mal einen Antrag mit euch beiden überprüfen lassen. Das Amt wird dir dann schon sagen, ob Euch noch was zusteht, oder ihr andere Leistungen benatragen könntet.
Selbstverständlich wird dann bei der Berechnung Kindergeld, Unterhalt evtl. dein Lohn (also dein Einkommen), ebenso Kosten der Unterkunft in einen Topf gehauen.
Benutze doch einfach mal einen Rechner (z.Bsp. in meiner Signatur), dann hast du in etwa einen Betrag. Der ist aber nicht bindend bzw. 100%ig.
Haben die beiden "großen" ihr eigenes Einkommen? Was machen die denn, Ausbildung, Arbeiten ect.?
Das wäre für dich aber eine Möglichkeit gewesen Kindergeld zu beziehen.
lirafe
stimmt, hatte den alg1 anspruch bei meiner überlegung nicht einbezogen; da habe ich wohl etwas falsch gelesen, oder nicht richtig (nunja, bei der uhrzeit..*g)
Auf jeden Fall erst einmal allgemeine Infos. Was ihr so machen könnt bezüglich Wohnung, Miete ect., wie ihr da vorgehen könnt müßt. Es ist einen Termin Wert, glaubt mir. Erzählt denen eure Situation auch was die drohende Wohnungsnot angeht.
Bist du eigentlich Arbeits-/Ausbildungssuchend gemeldet, auf dem Amt?
Was ist denn aus einem Wohngeldantrag geworden?
Kann doch nicht sein, das so kurz vorm Abschluß alles vorbei sein soll.
bezüglich des Kindergeldes:
Einfach dort mal anrufen bzw. einen Termin machen und mit denen Reden.
bezüglich der Wohnung:
Versucht doch mal beide einen Ansprechpartner beim Amt zu erreichen, macht auch dort einen Termin und laßt Euch beraten. Ebenso gibt es auch Caritative Einrichtungen (Sozialer Dienst, Caritas usw. ) wo man sich Infos holen kann. gerade in Eurer Situation wäre das sehr hilfreich.
Viel Glück Euch und vl haltet Ihr uns auf dem laufenden. Danke.
zu 1.
Wenn er keine eigenes Einkoommen hat, ist dies richtig.
zu2.
Ich vermute mal, dies fällt unter das Zuflußprinzip und wird angerechnet.
zu3.
Nein wird es nicht, da du mit Ihr nur eine Wohngemeinschaft führst. Jeder seinen Anteil (Strom, Kaltmiete, Nebenkosten, ect.). In Eurem Fall würde Sie 1/3 tragen, da Ihr ja 3 personen in der Wohnung seit.
Hast du dir schon einmal überlegt, eine Ausbildung zu machen oder Arbeit zu suchen? Dieses wäre eine Möglichkeit versichert zu sein und ebenfalls Geld zu haben.
P.S. Ich halte es Dir nicht vor, sondern ich Frage Dich.
das aber nich nett..
wenn die umschulung über die arge läuft wirst du fahrgeld beantragen können, also wäre dir da schon mal geholfen..
steht euch da echt nur so wenig zu, für eine kleine wohnung, das ist hart..
du bekommst deine regelleistung + unterkunftskosten und dann ebend noch das fahrgeld..benutze doch mal einen rechner (in meiner signatur), dann kannst du besser mit den zahlen umgehen, der ist aber nicht 100%ig..
einen 400€-job kannst du annehmen, allerdings wird dir dieser angerechnet, mit 100 freibetrag und dann nochmals 20% vom rest..
man kann bei der abgabe auch auf der arge kopien erstellen lassen, kostenlos
hmz..
ich würd dann den antrag fertig machen, den formlosen ebenfalls, die kündigung und alles notwendige bereitlegen..dann alles am dienstag nehmen und dort auflaufen..gleich erkundigen, was du noch beantragen mußt/kannst, ebenso nachfragen was du VOR unterzeichnung des Mietvertrages beantragen MUSST..wenn sie dir etwas zusagen laß es dir schriftlich geben, oder mach notizen und laß diese dir abstempeln..
Sofern der Umzug genehmigt wurde..aber ich geh mal davon aus, das er dies ist, wenn Dir gekündigt wurde.
Dann solltest Du umgehend einen formlosen Antrag stellen, in dem du auflistest, was du für Gegenstände/Möbel für die Küche benötigst. Diesen Antrag schnellstmöglich abgeben und dir dies Bestätigen lassen.