Mag sein, aber du wirst dann für deinen Mietaneil selber aufkommen müssen, vom Verdienst.
Bleib lieber in der BG wenn es möglich ist, somit hast du weiterhin Anspruch auf irgendwelche Leistungen, die du vl mal beantragen möchtest und sei es nur Fahrgeld. (das ist meine persönliche Meinung) Setz dich mit deinen Eltern mal zusammen, rechnet es aus und redet darüber.
Beiträge von BineNRW
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Es könnte unter umständen passieren, das du aus der BG fällst. So war es damals bei meinem Sohn auch. So ist es leider.
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hallo,
ich gehe mal davon aus, das du in der BG deiner Eltern mit bist.
Dein Lohn wird auf Deinen Teil in der Berechnung angerechnet. Du hast 100 Euro Freibetrag, von den restlichen 300 Euro werden dir nochmals 20% genehmigt. Im Endeffekt hast DU 160 Euro für Dich, der Rest wird mit Deinem Anspruch als Einkommen angerechnet. Versucht es doch einfach mal mit einem Rechner auszurechnen. -
Hallo,
für Euer Bafög Problem versucht mal in diesem Bafög-Forum Euer Glück, vl wissen die etwas mehr darüber.
Für andere Angaben benutzt Rechner, da hat man Beträge die in etwa stimmen. -
Hallo For,
jetz weis ich erst einmal warum du kein ALG II erhälst.
Wieso ist es relevant, ob ich verheiratet bin, wenn ICH (in dem Fall Du) Rente für Erwerbsunfähig oder Berufsunfähig beantrage. Du bist doch derjenige, der die Rente bekommt. Bitte zeige mir den Gestzestext dafür. Ich rege auch eine Beantragung an. Dankeschön. -
Hallo,
ihr solltet mal versuchen, mit Euren Angaben einen Rechner zu benutzen, dann habt Ihr in etwa Beträge, mit denen Ihr etwas anfangen könnt. (In meiner Signatur, ist der eine oder andere). Wie es bei ALG I ist weis ich nicht genau, aber bei ALG II schreibt man einen formlosen Antrag auf Umzugserlaubnis ( mit kleiner Begründung, warum Umzug), legt 1 oder 2 Mietangebote bei. Dann erwartet man die Antwort vom Amt. Hat man die Erlaubnis zum Umzug bekommen, stellt man alle anderen Anträge. Ihr könnt dann die Übernahme der Kaution, Umzug ect. beantragen. Wenn Ihr nur ein klein wenig Anspruch auf ALG II habt, könntet Ihr mit der Übernahme Glück haben. -
Du wohnst in einer BG und bekommst kein H4. Hast Du selber Einkommen, oder warum erhälst Du keine Gelder?
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moere1986
Warum stellen sie denn nicht einfach einen Antrag, bei der zuständigen Arge? Dann wißt Ihr ob sie einen Anpsruch haben oder nicht. Evtl. vorher mal einen Rechner (in meiner Signatur) benutzen. -
hallo,
zu den Anträgen am besten Auflistungen beilegen, mit ALLEM was gekauft/benötigt wird. Bei mir war das bisher immer von Vorteil. -
Ein Aushilfsjob würde Dir auch etwas einbringen, damit kannst du deine Ausgaben decken.
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Beim nächsten mal, einfach ausfüllen, abschicken.
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AHA. Na in dem Fall wird es wohl so kommen, das sie dann erst wieder Anspruch ab Antragstellung hat.
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Hatte sie denn keinen Weiterbewilligungsantrag zugeschickt bekommen?
ALGII wird im voraus bezahlt, also wenn sie Ende Februar (ich gehe mal vom 26.02.2010) erhalten hat, wäre dies für März gewesen.
Eine Weiterbewilligung ergeht aber erst ab Antragstellung, in dem Fall würde dies der o.g. 07.04.2010 sein, für 01.-06. gbt es dann nix. -
Wenn Du die Stelle annehmen solltest, würde ich vom Fahrgeld abraten und lieber Einstiegsgeld nehmen, es ist wesentlich mehr und deckt dadurch deine Fahrtkosten besser ab. Dieses mußt Du auch nach Abschluß des AV, jedoch VOR Arbeitsaufnahme kurz beantragen. (Geht auch Formlos, den Termin für den Antrag selbst kann man dann so setzen wie es möglich ist, arbeitstechnich.)
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Habt Ihr eine Aufforderung zum Umzug erhalten?
Ist die neue Wohnung genehmigt worden, vom Amt ? (Kann ich mir zwar nciht vorstellen, wenn Sie teurer ist.)
Die genauen Beträge erhaltet Ihr, durch einen Anruf der Hotine der Arge; ganz unverbindlich. Mit denen könnt Ihr entsprechenden Wohnraum suchen und gehmigen lassen, VOR Unterzeichnung des Mietvertrages.
^^Ist zwar keine genaue Beantwortung Eurer Frage, aber Information dennoch. -
Nimm die Rechnung, füge ein formloses Schreiben, mit Bitte um Übernahme bei und lege es beim Amt vor. Laß dir die Abgabe bestätigen. Nur so wirst Du erfahren, was passiert. Eigentlich dürfte es da keine Probleme geben.
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Hier ist etwas zum nachlesen.
Mietvertrag auch mündlich wirksam
Kündigungsfrist auch ohne Mietvertrag -
Hallo,
heute habe ich auch mal eine Frage, die sich mir nach erhalt des Bescheides auftut.
Allg. Info´s erst einmal:
Wir haben ein Haus bezogen, mir genehmigung und allem Drumm und Drann. Haben Miete die im Rahemn für 6 Personen liegt. Weiterhin haben wir eine Etage mit Ölheizung, die andere Etage mit Nachtspeicheröfen.
500,00 € Kaltmiete
150,00 € Nebenkosten
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700,00 € Miete (diesen Betrag überweist die ARGE direkt an Vermieter)Für 6 Personen gelten in Detmold:
600,00 € Kalt
180,00 € Nebenkosten
162,00 € Öl oder Gas, fällt ja weg, da wir Antrag auf Brennstoffhilfe machen konnten
174,00 € Nachtspeicher
Für Öl müssen wir selber sorgen, d.h. es wurde 2x getankt seit November 2009, wurde auch übernommen, sind ca. 800,00 €. Für die Nachtspeicheröfen wurden von den Stadtwerken 285,00€/mtl. veranlagt.Nun bekam ich gestern einen Bescheid, aus dem ich nicht mehr Schlau werde.
Zitat:
..Die Höchstgrenze für angemessene Heizkosten für einen 6-Personenhaushalt beträgt für ein Jahr 1.944,00€. Die gewährten Heizkosten Für Januar 2010-Mai 2010 betragen bisher insgesamt 1.794,01€. In dem Monat Juni 2010 wird der Restbetrag in Höhe von 149,99€ (1.944,00€.1.794,01€) gewährt. ..
Da stellt sich mir doch die Frage, wieso wird der Gesamtbetrag der Nachtspeicheröfen auf die angemessenen Heizkosten angerechnet?!
Als wir das Hausangebot einreichten hies es, es gibt Pauschalen für Öl und Nachtspeicheröfen.
So wie es aussieht wird mir aber alles als brennstoffhilfe angerechnet. Das Öl gehört doch "meiner Meinung nach" zu dem Antrag auf Brennstoffbeihilfe (der auch gestellt wurde), die Nachtspeicheröfen jedoch nicht. Müßten die nicht für die Berechnung der Warmmiete anerkannt werden, statt des Ölanteils?
Im Grunde liest sich der Bescheid für mich so, das ich im kommenden Winter, weder Nachtspeicheröfen noch Öl für ein warmes Haus habe?!Wer kann mir bei der Entwirrung dieser Sache helfen? Was kann ich noch tun, damit wir Ende des Jahres nicht frieren?
Vielen Dank für Hilfreiche Tips, evtl. mit Nachlesemöglichkeiten. -
die örtlichen Zeitungen würden mir da noch einfallen..
Wohnen in Hamburg / pro Wohnen / provisionsfreie Whng. in Hamburg
weiterhin würd ich google empfehlen, gib *wohnen in Hamburg* ein und du wirst sehen, was sich da auftut.. -
Ein unverbindlicher Anruf bei deiner Arge klärt Dich da am besten auf.