Beiträge von BineNRW

    Meint Ihr nicht, das das Amt evtl. der Meinung ist, das er vl. noch diese knapp 14 Tage in der derzeitigen Wohnung verweilen könnte, ohne das die andere Kosten übernehmen müssen/wollen?! Ich denke mal die Zusage für die Wohnung, ab 01.06. hat er ja bekommen, so wie es sich liest.

    hallo,


    wenn ich von meinem Sohn ausgehe, war es so:
    Er bekam auch diese o.g. Nachzahlung, juhu..ihm wurde rückwirkend für die Zeit als er Leistungen bezog, der sogenannte mtl. Betrag neu berechnet; das was ich dann zuviel bekam, wurde von mir eingefordert. Hier lief es mal nicht nach Zuflußprinzip.
    Seit wann erhälst du denn zuschußleistungen, schon?

    Hallo,
    wenn der SB Euch grünes Licht gab, dann einfach beim Center anrufen und die fehlenden Fragen beantworten lassen. Diese Auskunft bekommt man Kostenfrei und am Telefon.

    Hallo,


    wenn deine Freundin genug Platz hat, Du ein eigenes Zimemr dort bewohnen kannst, könntet Ihr versuchen (wenn sie dir untervermietet) das Ihr eine WG bildet. Dann würdest evtl. anteilig KdU erhalten. Evtl. noch einen 400Eurojob oder eine Arbeit aufnehmen.
    Geh zusätzlich mal zu Deinem Bearbeiter und erfrage alles mögliche.

    Hallo,


    ich möchte dieses Thema einfach nochmal aufgreifen. Vl. gibt es ja schon Entscheidungen in dieser Richtung.


    Mein Frage trotzallem:
    Wenn ein Kind zum Vater fährt, 600km, dort eine Woche verbleibt (Ferien). Wie verhält es sich, die Kosten für die Fahrt werden glaube ich als Härtefallregelung übernommen. Aber was ist mit den Regelleistungen, werden die für die Zeit des "Urlaubs" dann gesperrt/abgezogen/vermindert?
    Denn, wenn man sich die Fahrtkosten erstatten läßt, jedoch dann wieder Abzüge hat..hmz..? Denn die Kosten für das Zimmer, heizung ect. muß man ja weiter zahlen, auch wenn das Kind nciht im Hause ist.


    Weis denn schon jemand etwas, wie da die Regeleungen sind und auf was man sich berufen kann? Dankeschön.
    Gruß BineNRW

    Ich würde einfach alle Anträge mal bei der derzeitigen Arge stellen, somit wird keine Frist versäumt, wenn später etwas noch gemacht werden muß.
    Einstiegsgeld beantragst du dort, wo du derzeit gemeldet bist und auch Geld her bekamst.

    Wenn ich das richtig lese, kommt folgendes in Frage:
    Da du wegen Arbeit umziehst müßten Dir die Kosten zugesagt werden bzgl. Umzug.
    Einstiegsgeld steht dir zu, wenn Du eine Arbeit aufnimmst, die mehr wie 15 Std./wö. ergibt und auch gleichzeitig eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist. Wichtig hierbei, der Antrag muß VOR Arbeitsaufnahme gestellt werden.

    Hallo,


    ich würde einen formlosen Antrag stellen, gleich eine Auflistung mit dazu, was benötigt wird (vom Pinsel bis Klebeband). Weiterhin einen formlosen Antrag auf notwendigen Bedarf für Möbelstücke, Liste beifügen und hinweisen das Sie einen Besuch vom Außendienst nicht entgegen steht, wegen einer Bedarfsprüfung. So hat sie die Möglichkeit, die Möbel als Bedarf (kostenlos) und nicht als Darlehen zu bekommen.

    Ein Anhaltspunkt bieten die bekannten 45qm + 15qm für jede weitere Person. Genau erfahrt Ihr es aber, bei einem Anruf im Servicecenter Eurer ARGE. Da bekommt man die genauen/vollständigen Angaben gesagt.

    Am allerbesten/einfachsten wäre es, eine Arbeitsstelle für Erlangen vorzulegen, dann gibt es Zuschüsse und keine Probleme beim Umziehen und beantragen sonstiges.

    Wenn ihr gemeinsam einen Antrag stellt, dann wird jedes Einkommen (Lohn, Kindergeld, Unterhalt usw.) mit angerechnet. Jeder hat 100 Euro + weitere 20% vom Rest als Freibetrag. Alles darüber wird angerechnet.
    Wenn Ihr keinen Anspruch auf H4 haben solltet, auch nciht als Aufstocker, dann käme evtl. Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag in Frage. Versuch doch mal einen Rechner für H4 (z. Bsp. in meiner Signatur), da weis man in etwa ob sich eine Antragstellung lohnt.
    Bzgl. Ausbildung:
    Erkundige Dich mal bei deinem Vermittler, da auf Der ARGE, was man Dir für Möglichkeiten bezüglich einer Ausbildung auftun kann. Ausbildungssuche Berufsausbildung

    Da du noch daheim wohnst, werden wohl deine Eltern den H4 Antrag stellen müssen. Eine Auszugsgenehmigung kann ich mir nicht vorstellen, in deiner derzeitigen Situation, es scheint ein wohlbehütetes Heim zu sein. Arbeistsuchend scheinst Du ja gemeldet zu sein. Wieso ergibt sich denn dann nicht die Möglichkeit über die ARGE eine Ausbildung zu bekommen?
    Hast Du versucht wenigstens einen 400 Eurojob zu bekommen, wäre ja nen Anfang.

    Da du keine Erlaubnis für den Umzug eingeholt hast, kann ich dies nachvollziehen. Sie will vo Dir einen Mietvertrag der von Dir noch NICHT unterzeichnet ist, wo alle Angaben zur Wohnung drauf stehen. Dann wird Sie Dir Eine Genehmigung für die Mietübernahme erteilen.
    Es gibt aber auch ein Formular KdU, dies würde auch ausreichen fürs Amt.

    Hast du denn keine Chance eine Monatkarte über die Schule zu bekommen?
    Bei uns hier gibt es z.Bsp. ein Sozi-Ticket, da zahl ich nur 19 Euro, kann immer fahren und ab 19 u. am WE dauerhaft jemanden mitnehmen. Man muß sich auf dem Bürgerbüro einen Sozialpass holen, dann kann man das Ticket kaufen. Frag doch mal nach, vl habt Ihr ja sowas bei Euch auch.