Beiträge von BineNRW

    Klar kannst Du umziehen, aber wie Klaus schon erwähnte. Bei den Kosten für Jahresrechnung oder Mieterhöhung mußt Du dann selber aufkommen. Das werden sie dir dann nicht zahlen. Das würde ich mir echt überlegen.
    Wenn Du denen aufzeigen kannst, das du keine andere Wohnung, ohne Kaution und Provision bekommen kannst, dann hast Du die Möglichkeit die Provision als Wohnungsbeschaffungskosten zu bekommen und die Kaution würde als Darlehen gewährt werden. Und vorallem, Du mußt dich dann später nciht sorgen. Denk lieber nochmals drüber nach.

    Hmz, ist schon seltsam. Eigentlich müßte auf dem Bescheid irgend etwas davon stehen, warum und weswegen Du aus der BG fällst. Dann könnte man alles nachvollziehen.
    Vl. hat ja noch jemand anderes morgen ne Antwort darauf. Ansonsten würde ich mal schleunigst einen Termin beim SB machen und mir es erklären lassen, um Klarheit zu bekommen.

    Auf die HWR erhälst du keinen Freibetrag, die wird abgezogen, als Einkommen. Da Du weiterhin Einkommen (Ausbildungsvergütung; hier kommt der Freibetrag ans Licht) hast, wird dieses auch angerechnet, also steht dir diesbezüglich auch keinerlei Leistung zu, du fällst aus der Berechnung. Als einziges könntest du versuchen Wohngeld zu beantragen, aber ob Du Anspruch darauf hast, weis ich leider nicht.

    hmz, in dem Fall würd ich sagen, die Mietkosten sollten im Rahmen liegen, sonst wirst du hinterher Probleme bekommen, das sie Dir diese übernehmen. Wie viel Dir genau zusteht erfährst du auch durch die Hotline, ganz unverbindlich.

    -Wenn ich im September bzw ab September HartzIV benötige,wann muss ich es beantragen und was brauche ich dazu?
    Du solltest Dich vorab schon mal bei der neuen ARGE melden, evtl. Schon einmal alle Anträge abholen und dann einen Zeitnahen Termin vereinbaren dort, zur Abgabe.
    -Da ich sehr billig wohne,bekomme ich trotzdem Hilfe?
    Das tut im Moment nicht zur Sache, da Du keine Leistungen beziehst.
    -In wie weit wird meine Familie /Eltern finanziell in die Pflicht genommen bevor ich HartzIV bekomme?
    Normalerweise nicht, da Du über 25 bist. Aber es ist nicht immer so.
    -Soll ich der ARGE jetzt schon mitteilen das ich vorhabe im Oktober nach NRW zu ziehen oder besser noch nicht?
    Ich würde mich mal bei einem persönl. Gespräch erkundigen.
    -Wie kann ich Hilfe für nach der Weiterbildung beantragen und bei wem,NRW oder hier (BW) ??
    Du mußt bei beiden vorstellig werden.
    -Bekomme ich den Umzug bezahlt?
    Nur wenn er genehmigt wurde.
    -Falls ich Unterstützung hier vom Amt bekomme,wird das beim Unzug nach NRW "weitergeleitet" oder muss ich es da neu beantragen?
    Nein, Du mußt Dich bei der neuen ARGE auch anmelden, dann wird die Akte angefordert.
    -Kann ich mir selbst eine Wohnung suchen oder muss ich eine vom Amt vorgeschlagene Wohnung nehmen?
    Du solltest Dir die Wohnung suchen, dann beim jetzigen Amt vorlegen und genehmigen lassen.
    -Wieviel qm bzw wie hoch darf die Miete für mich und meine Tochter sein?
    Dir würden 45qm+15qm zustehen. Genaue Angaben kannst Du erfahren, bei Deiner neuen ARGE, das geht auch telefonisch und unverbindlich. Somit bist Du auf der sicheren Seite wegen Höhe der KdU.
    -So lange ich dort auf Arbeitssuche bin,bekommt man von der ARGE die Krankenversicherung bezahlt?
    Solange Du vom Amt Leistungen beziehst, wird deine KV gezahlt.
    -Was kann ich beatragen für Möbel usw (ich muss mit fast nichts umziehen)?
    Dafür solltest Du einen formlosen Antrag stellen, mit Auflistung, was Du benötigst.
    -Gibt es einmalige Zahlungen die man beantragen kann in so einem Fall?
    Wenn eine Ablehnung kommt, kann man nach einem zinslosen Darlehen fragen. Ist aber abhängig, ob der Umzug genehmigt wurde.
    -Falls ich einen Teilzeitjob finden sollte (halbtags),und verdiene wenig,kann ich dann zusätzliche Unterstützung beantragen ?
    Ein TZ-Job wäre eine gute Voraussetzung für eine Genehmigung des Umzuges.


    Ich hoffe es hilft erst einmal. Die anderen werden bestimmt noch etwas ergänzen, denk ich.

    Hallo,
    ich habe kürzlich gelesen, das die Kaution/Provision zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehört. Ich selbst habe die Provision als Darlehen bekommen. Nach diesem Bericht habe ich jedoch einen Überprüfungsantrag gestellt. Bisher aber noch keiner Antwort. Sobald ich die habe, werde ich Euch das zur Verfügung stellen. ICh weis, es hilft nich viel, aber vl. die Antwort die ich dann mal bekommen werde.

    Wenn ich das richtig verstehe, hatte der Vermieter nur Analogen Anschluß und dieser wurde über die NK gezahlt?!


    Wir haben auch Unity bei unserer alten Wohnung bekommen, aber da hatte der Vermieter alle Wohnungen umgestellt. Da Dein Vermieter dies aber nciht gemacht hat und du "normalerweise" nun auch keinen Analogen Anschluß mehr nutzen kannst steht es ihm auch nicht zu. Wende Dich doch einfach mal schriftlich an Deinen Vermieter und erläutere es ihm. Das Du "seinen" Analogen Anschluß nicht mehr nutzen kannst, da dieser nicht mehr in dem Umfang nutzbar ist. (Blödes Deutsch, ich weis, sorry). Wenn er Dir dann eine Bestätigung zukommen läßt, das er die Kosten abzieht dann hast Du etwas fürs Amt und kannsd die Kosten überweisen lassen, damit Du sie dann für Deine Rechnung hast. Ohne diesem hast Du leider keinerlei Chancen beim Amt.

    [..Danke für die Antwort!!!


    Nun was anderes. Erst nach Nachfrage wurde mir von dem Einstiegsgeld erzählt. Unmöglich sowas... Wird dieses auch auf Wohngeld angerechnet??? Weiß das einer?


    Herzlichen dank..


    Gruß..]


    Da müßtest Du nachfragen, ich weis nur, das es bei ALG II NICHT angerechnet wird.

    Was mich jetzt ebend wundert, wieso ist Dein Anspruch auf HWR nur für diesen Zeitraum? Auch wenn Du in Ausbildung bist, bekommst Du weiterhin HWR. Bzw. entweder HWR oder Kindergeld, es kommt dabei auf die jeweiligen Beträge an.

    Du kannst Einstiegsgeld beantragen, wenn du eine SVpflichtige Tätigkeit von mehr als 15Std./Wo. annimmst. Wichtig dabei ist, das VOR ARBEITSBEGINN der formlose Antrag gestellt wird, sofern kein Termin möglich ist.

    Hast du denn kein Onlinebanking, dann muß man nix für Auszüge bezahlen.
    Das Bafög wirst wohl zurückzahlen müssen, schreibe die an, versuch eine Ratenzahlung mit einer kleiner Stundung herraus zu bekommen, dann hast erst einmal etwas Luft dafür.