Die besten Vorraussetzungen für den Antrag hat man (zumindest hier), wenn der Arbeitgeber einem bestätigt, das es notwendig sei, ein PKW zu haben. Damit man zur/von der Arbeit auch zu Zeiten gelangt, wenn keine öffentli. Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
Beiträge von BineNRW
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Hast du schon versucht ALG II als ergänzende Hilfe zu beantragen, bevor du zu Wohngeld wechselst?
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Wie du schreibst, legst du jetzt schon was oben auf. Demnach wird sie wohl zu teuer für die beiden sein, dann müßten sie auf jeden Fall im nächsten halben Jahr umziehen.
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Wenn du in Bezug von ALG II bist, hast du die Möglichkeit, die Kaution in Form von einem Darlehen zu bekommen. Jedoch ALG II und Wohngeld, ist nicht möglich.
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Es ist egal, ob man Leistungen bezieht oder nicht. Hauptsache arbeits-/ausbildungssuchend gemeldet. Bis zur Klärung bei der F-Kasse wird die Zahlung eingestellt. Bei mir hat es vor kurzem auch gute 8 Woche gedauert bis die endlcih mal etwas gemacht haben und ich meine Nachzahlung bekam.
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Warum versucht ihr nicht enfach die fehlenden Papiere einzureichen, oder bei einem Termin abzugeben?! Dabei kann evtl. auch eine Wohnungslosigkeit verhindert werden, wenn man redet. Und du müßtest nicht jetz schon ausziehen, sofern sonst alles daheim seinen Gang ginge. Wäre eine Möglichkeit. Denn als Azubi schon allein, würd ich nicht machen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
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Im normalfall im nächsten Monat. Je nach dem natürlich, wann du die Abrechnung einreichst.
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Zu den Maklergebühren habe ich Dir weiter oben schon etwas geschrieben. Wegen deiner Antwrt vond er ARGE, würd ich einfach nochmals nachhaken. Schriftlich natürlich.
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Die Vorraussetzung ist leider, die letzten 24 vor Antragstellung.
Im Normalfall gilt, ab Antragstellung. Jedoch könntest Du vl Glück haben, das man Dir ab 01.06. doch noch Zahlt. Am besten alle Anträge für ALG II ausdrucken, ausfüllen und gleich mitnehmen mit allen Nachweisen.
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lirafe
Man hat mich vor 2 Jahren schoneinemal beurteilt, natürlich nur nach Aktenlage, die Atteste waren dabei aber schon gute 5 Jahre alt. Klasse Sache dachte ich mir. Dann letztes Jahr wieder eine Untersuchung. Die Amtsäztin hat getestet ob ich genügend Kraft in den Händen habe. Klasse Leistung. Die Schmerzen kommen immer spontan, man kann es nicht kontrollieren. Als Antwort bekam ich, alles in Ordnung sie können voll arbeiten. Sie sollten bei einem Vorstellungsgespräch nicht unbedingt erwähnen, was sie für ein Handycap haben. Habe ich Ihr zu verstehen gegeben, das ich dies nicht machen werde. Wenn mir etwas runterfällt und es kommt raus, das ich was verschwiegen habe, nö, das will ich nicht. Diese Einstellung wollte sie nicht verstehen. Nunja, ich bin aber in dem Punkt ehrlich.
Na ich werde mal einen neuen Termin verlangen, denn jetzt habe ich eine weitere Diagnose. Mal sehen was die dieses mal sagen werden. -
Ja, die 20% von den 65 restlichen Eus darfst als Freibetrag behalten, alles was nun drüber ist, dürfen sie dir anrechnen.
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Da diese genehmigung schon über ein Jahr ist, würde ich anchfragen, ob diese ncoh ihre Gültigkeit hat. Ansonsten sieht es echt schlech aus, ohne Grund.
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AN DEN ADMIN: Post Bitte schliessen, doppelt. Danke
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Hast du einen Grund, fürs Amt für den Umzug? Ein Arbeitsplatz wäre ein wichtiger Grund.
Wenn man Maklergebühren zahlen muß, sollte nachweisbar sein, das keine andere Wohnung ohne zu haben ist. Dann kann man diese als Wohnungsbeschaffungskosten geltend machen. -
Achso, sry, bin von 400eus ausgegangen.
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Dann hast du die 100 Freibetrag und vom rest nochmals 20%. Macht im Durchschnitt 160 eus aus. also dürften sie normal nur die 5 eus anrechnen. Hast Du Lohnzettel eingereicht, als Nachweis?
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Dann wirst auch nicht mehr dazu bekommen.
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Ich würde mir da keinen Kopf machen, solange ich gesund bin.
Mir hat man "voll arbeitsfähig" bescheinigt, obwohl ich das seit langem schon nicht mehr bin. -
Wird die Ausbildung vergütet?