Boah, wenn man es so sieht, stimmt, da gibts nix mehr.
Dazu kann ich nur sagen, ich habe zur Verfügung ca. 1800€ und das Amt zahlt mir 700€ Miete. Und wir sind auch 6 Personen. Nun könnter mal überlegen, ob ihr versucht noch was vom Amt zu bekommen. Überlegt mal, was ihr mehr an Kohle habt.
Beiträge von BineNRW
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Nee, schice issed nicht. Ihr solltet euch nur mal darüber einig werden, ob ihr nun aus einem Topf lebt oder nicht. Das ist ein tierisches Heckmeck und hilft keinem von euch.
Sie ihre Wohnung, sammt Konto und eingehender eigener Leistungen und DU deine Wohnung. Oder ihr macht Nägel mit Köbben. -
Sicher doch. Wohngeld für die Kids.
Da die Kids ja in die KiTa gehen könnte sie doch arbeiten, oder was spricht dagegen? -
P-Konto = Pfändungsfreies Konto
Wo liegt das Problem, du hast derzeit eigenen Wohnraum und sie auch, also habter doch 2 Kühlis. -
Natürlich wird in einer Wg meist das Bad und die Küche gemeinsam genutz, jedoch sollte es sichtbar getrennt sein, in beiden Räumen.
Hmz, das ihr Geld natürlich auf dein Konto geht, ist ja nich gerade vorteilhaft für Sie. Aber warum hat sie denn kein eigenes? Es Gibt die Möglichkeit eines P-Kontos, sofern sie Schulden hat. -
Hier habt ihr einen Link fürs WOHNGELD, da sind alle infos, auch Rechner usw.
Ich weis nicht, wie es bei ihr mit Kinderzuschlag aussieht. Versucht man den Rechner in meiner Signatur.~
bzgl. KiTa:
Kostenbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) richten sich die Elternbeiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern/Sorgeberechtigten und nach der Anzahl ihrer Kinder.
Bei der Anmeldung des Kindes in der Kindertagesstätte erhalten die Eltern einen Einstufungsvordruck zur Berechnung der Kindergartenbeiträge. Dieser ist mit entsprechenden Einkommensnachweisen im Familienservicebüro vorzulegen. Daraufhin wird von hier die Einstufung vorgenommen. Bei fehlender Angabe des Einkommens bzw. bei Nichtvorliegen der Nachweise muss regelmäßig der höchste Beitrag berechnet werden.
Personen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Anträge gem. § 90 Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz auf Übernahme bzw. Teilübernahme des Beitrages für den Besuch einer Tageseinrichtung zu stellen (sog. wirtschaftliche Jugendhilfe).
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Auch als WG bekommt sie ihren Anteil. Ihr müßt darauf achten, das die Zimmeranzahl angemessen bleibt und das Du dein eigenes, abgetrenntes Reich hast. (z.Bsp.: dein Zimmer, eigener Kühlschrank usw.)
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Sie könnte Wohngeld für die Kids beantragen. (Rechner in meiner Signatur)
Was den KiGa anbelangt, könnte sie zum Jugendamt und eine Befreiung oder Teilübernahme beantragen. -
hefter
Wenn er ins Nebengewerbe einsteigen will bekommt er von den Förderbanken und vom AMt eh null Unterstützung. Und mit Privatkrediten sollte man eh vorsichtig sein.
Da er sich hier aber seit Oktober nicht mehr gemeldet hat, denke ich er hats geschafft (wie auch immer) oder is nun ganz abgesumpft. Ist schade, das die meisten NIE wieder den Weg hier her zurück finden. -
Ich denke mal, ihr solltet versuchen den Termin wahr zu nehmen. Somit wäre sein weiterer Gang zur Klärung bereit. Wenn ihr nicht geht verzögert sich doch nur alles. Zum Amtsarzt bekommt man einen Termin, da wird dann geprüft ob und in wie weit er noch vermittelbar ist. Wenn nicht, dann wird er an die Sozialhilfe weiter geleitet. Meist ist der AMtsarzt im Gebäude der ARGE.
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Hmz, man sollte vl in betracht ziehen um welchen Betrag es sich handelt.
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Dafür wirst du kein Darlehen bekommen.
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Du könntest evtl. versuchen Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen und wärest dann bei H4 raus. versuch doch mal den Rechner in meiner Signatur. Der gibt dir in etwabeträge.
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Also irgendwie ist das bissle verwirrend.
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Ihr solltet als erstes die Bescheide zur Hand nehmen, die man der Rückforderung zuordnet. Dann könnt ihr überprüfen, ob dort KG angerechnet wurde, oder nicht.
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Geldleistungen stehen euch ab Tag der Antragstellung zu.
Wenn du schon ein Wohnungsangebot hast, dann geh damit zum Amt und laß es Dir bestätigen. Somit kannst du schonmal deinen Mietvertrag unterzeichnen. Sobald du das hast würde ich in die Wohnung gehen und meine Liste für Erstausstattung für dich und die für´s Baby machen. Diese dann zusammen mit Antrag auf Umzugskosten (inklusive 3 Kostenvoranschlägen) abgeben. Sofern natürlich benötigt, wird ja nicht viel sein, bei soner kleiner Wohnung, bei Mama.
Wenn du beim Amt bist, zur Wohnungsbestätigung würde ich mal nach dem anderen Geld fragen; wie Schwangerschaftskleidung (immerhin is ja Winter). Die Gelder für die Erstausstattung vom Kind wirst eh erst nächstes Jahr erhalten. Am besten du nimmst jemanden mit, zu dem Termin. Lasse dir Zusagen oder dergleichen schriftlich bestätigen. -
Wenn man etwas mehr Angaben hätte, könnte man bestimmt besser antworten.
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Was bitte ist denn Zwischenübergangsgeld? Und was soll es denn überbrücken?
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Die schweigepflichtentbindung bezieht sich doch auf die persönlichen ärzte bzgl. der auskunft an den amtsarzt, soweit ich weis.
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Ja, da gibt es von der Sparkasse einen extra Vordruck für alle Eingänge. So kommt man über die normalen/standartmäßigen Freibeträge.
Ich werde mal den Vordruck anhängen.