Der Antwort kann ich nur meine Zustimmung geben. Miete steht im Vordergrund.
Beiträge von BineNRW
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Ich konnte leider nur das finden. Berechnung Nebenkosten
Stromkosten Beitrag hier vom Forum -
Normalerweise dürften diese 9qm keine Problem darstellen, solange die Miete im vollen Rahmen liegt. Dabei müßtet ihr dann nicht einmal etwas drauflegen.
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Reiche einfach die Bescheinigung Nebenverdienst mit der Abrechnung ein und es wird dann schon in Ordnung gehen. Kannst ja auch morgen noch die Änderung angeben, das sollte kein problem darstellen.
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Das das Amt die Miete direkt an den Vermieter (in dem Fall möchtest du ja nicht)zahlt, kann man beantragen. Man müsse dann Bescheid geben, wegen evtl. Zweckentfremdung oder so. Dann dürfte das auch klappen.
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genau aus dem grund, hat dir advokat vorgeschlagen, mit deinem Sohn einen Untermietvertrag abzuschliesen. Damit nicht mehr DU sondern die ARGE FÜR IHN die Miete zahlt. Das war doch auch Dein Anliegen. Oder ihr redet mit dem Vermieter, ob er mit Euch den MV abändert, so das dein Sohn der Hauptmieter ist. Jedoch denke ich, das ist nicht in Deinem Sinne, wegen evtl. spätererer Gefahr zur Obdachlosigkeit. Dabei solltest Du aber auch bedenken, jeder muß mal fallen, um dann ALLEINE wieder auf die Beine zu kommen. Du kannst Ihn nicht ewig unterstützen, er muß es auch lernen. Auch muß er die Therapie selber wollen. Es ist keine Vorschrift, aber ein guter Rat.
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Am wichtigsten ist hierbei die Miete, die dann übernommen werden soll. Die Größe der Whg. steht da meist an 2.Stelle.
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Trotzallem hilft das hin und her nun nix. Sie haben es Dir unterstellt oder unterstellen es Dir. Nun muß da ebend Klarheit geschafft werden.
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Von der ARGE wird dir durchaus zugemutet soetwas aus deinen Regelleistungen anzuschaffen/anzusparen. Bekleidungsbeihilfen wurden abgeschafft, soweit mir bekannt ist. Aber um auf Nummer sicher zu gehen, kannst Du ja einen formolsen Antrag stellen und alles auflisten, dann weist du es genau.
Vl. sagst Du uns dann hier Bescheid, falls mal jemand das gleiche Anliegen haben sollte. Viel Glück. -
Wenn die Küche von der Wohnbau ist, dann sollte der erste Weg dort hin sein. Da sie im Mietvertrag steht würde ich da mal anfragen, ob sie diese ersetzen, oder dir einen Zuschuß geben, damit diese erneuert wird. Immerhin ist sie ja Bestandteil der Wohnung. Wenn Du von da dann Nachricht hast, kannst Du dich immernoch an die ARGE wenden. Dies wäre mein Vorschlag.
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Am einfachsten wäre es, wenn ihr einen Antrag auf Umzugsgenehmigung stellt, legt euer Wohnungsangebot mit bei und ihr werdet sehn, was passiert. Am besten vl einen termin machen und pers. hingehen.
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Beschlagnahmt wird dir nix, höchstens angerechnet. Von Deinen 400 euro Verdienst hast du 100 euro anrechnungsfrei, dann kommen von den 300 nochmals 20% als anrechnungsfrei. Alles was nun drüber ist, wird auf deinen Anteil vom H4 angerechnet. Hier kannst du nachlesen.
Wenn es sich bei deinem 400 eurojob jedoch um einen Ferienjob handelt, gelten andere Regeln, der Anrechnung. -
Wenn du noch keine Erstausstattung erhalten hast, würde ich einen Antrag stellen und darin alles auflisten was du benötigst. Dann wirst du sehen, was du bekommst. Für die Umzugsfirma kannst du Antrag stellen, auf Umzugsbeihilfe. Du legst 3 Angebote von Firmen vor und dann werden sie dir eines genehmigen, wo du dein Auto bekommst. Am besten schnellstmöglich.
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Hier die Erklärung zum Zuverdienst / Nebenverdienst
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Wirst du einen 400eurojob annehmen oder nur auf 165 euros arbeiten?
Bei einem 400eurojob werden dir als Freibetrag (also nicht angerechnet) ca. 160euro, alles was drüber ist wird angerechnet. -
Habt ihr vl irgendwelche Darlehen, welche von der Leistung abgezogen werden?
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Ja, das mit den 6 Wochen ist richtig.
Ich kann nur nicht verstehen, warum man Samstags im Forum eine Frage stellt und am Sonntag schon mitteilt, das der Anwalt alles auf dem Tisch hat. Für was wurden denn dann hier Fragen gestellt, stellt sich mir die Frage.
Wenn die ARGE beim Hausbesuch Zahnbürste u.a. Sachen von dir dort vorfindet, werden sie dir auf jeden Fall etwas unterstellen. Das ist nun mal so. -
Kannsd du denn nachweisen/beweisen, das du es im Januar schon eingereicht hast?. Da liegt nemlich der Hund begraben. Kannst du es Ihnen nachweisen, das du eine Bescheinigung schon vorgelegt hast, die nicht einer Kopie des Mutterpasses entspricht, kannst Du auf jeden Fall etwas unternehmen. Bei solchen Dingen sollte man sich die Abgabe immer bestätigen lassen. Bei mir sind auch schon Briefe abhanden gekommen und ich mußte es ausbaden.
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Du wirst bei der Wohnungssuche, wenn überhaupt nur eine Wohnung zugesprochen bekommen, die für 1 Person ist. Das Kind zählt erst später als "Person" in dem Sinne.
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Da du wieder arbeitest wird natürlich dein Lohn mit eingerechnet (Zuflußprinzip, wenn Lohn auf Konto, in dem dem Monat auch die Anrechnung). Die Rechner im Netz sind nicht 100%ig, also würde ich mich nicht darauf versteifen, sind meist nur in etwa Beträge. Ihr müßt alles berücksichtigen, Lohn von dir und ihm, Kindergeld.