Das was Du bei dem Eurojob erhälst ist kein EInkommen, es zählt als Aufwandsentschädigung. Aber auch ich würde dir empfehlen, diesen Eurojob anzunehmen. Oder Du findest mindestens einen Teilzeitjob, mit über 15std. Woche.
Beiträge von BineNRW
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Relevant ist in erster Linie die Miete, sprich Kaltmiete und Nebenkosten. Da du ja sowieso eine Aufforderung (so wie ich es verstehe) bekommen hast, dürfte sie dir das nciht verwehren. Darum soetwas schriftlich stellen und eine schriftliche Antwort erhalten, dann kann man dagegen was tun.
In deinem Falle solltest du aber die Wohnkosten von der "Neuen Stadt" als Anhaltspunkt nehmen. -
Stelle einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Umzugsgenehmigung, mit allen Anlagen und einer kleinen Begründung (warum Umzug). Wenn du es abgibst, laß dir die Abgabe bestätigen. Dann hast du wenigstens etwas in der Hand, falls sie dir es wieder ablehnt.
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Wenn die Miete im Rahmen liegt und du gleich noch das Attest mit beifügst und damit eine Umzugsgenehmigung forderst, hast du vl Glück.
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Wenn dir dein Vermieter offebart, das Du zu viele Nebenkosten geleistet hast und nun eine Rückzahlung daraus erhälst, dann zählt dies als EInkommen. Es wird dir in dem Monat angerechnet auf deine Leistungen (Regeleleistung+Kosten der Unterkunft) in dem es auf deinem Konto eingeht.
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Da wirst du wohl wieder Hartz IV beantragen dürfen, soweit ich weis.
Vorraussetzung für ALG I => hier -
Der Wohnberechtigungsschein (WBS), umgangssprachlich auch §5-Schein, ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) zu beziehen. Er wird im § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) geregelt.
Fragen zu Sozialwohnung und WohnberechtigungsscheinIch hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
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Monheim hier alle Daten zum nachfragen nochmals.
Die Auskunft bekommt man meist immer am Telefon, nicht abwimmeln lassen und nicht zu viel erzählen. Kurz und bündig "..hätte gern die Auskunft was 3 Personen zusteht..". -
Ich würde erstmal die 3 Monate da arbeiten. Vl ergibt sich ja denn endlich was in deiner Nähe, so wie du beschrieben hast. Allerdings werden dir die Fahrtkosten bei Aufstocker "glaube ich" nicht in Abzug gebracht, denn es ist ja eine Aufwendung. Wie dies genau berechnet wird, kann dir bestimmt jemand anderes hier noch erklären.
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ich muß lacki da leider widersprechen.........
es gibt eine möglichkeit diese kosten zu bekommen, wir haben auch ein haus angemietet, einen monat mietfrei nur nk zahlen müssen..selbst renovieren..ich suche gern alles raus..schreibt mich per pn an..dann schick ich euch mal meinen antrag dafür.. -
Miete, Heizkosten & Nebenkosten : Hier lesen
diverse Mietspigel : Hier lesenWenn ihr genau wissen wollt, wie und was euch zusteht, dann unverbindlich anrufen bei der ARGE Hotline und erfragen.
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Nein, die KH Gebühr wird nicht übernommen. Die muß man leider aus der eigenen Tasche Zahlen. Hier etwas dazu. Dein Freund sollte mal vorsprechen und nachfragen wo sein Bescheid bleibt.
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Hat sie denn schon eine Ahnung, wann die Kündigungen in der Firma anstehen? Wie lange arbeitet sie denn schon und wie lange wohnt sie allein?
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Was die Schulsachen angeht, gibt es die Pauschale i.H.v. 100eus pro Kind. Wenn Du kein ALG II erhälst, wie sieht es bei den Kindern dann damit aus, oder evtl. Anspruch auf Unterhaltsvorschuß? (dann würden sie auch das pauschale Geld bekommen) Auch würde ich einen Wohngeldantrag stellen. Jede Möglichkeit sollte genutzt werden.
Bezüglich des Kindergelzuschlages, kannst Du dich hier belesen. Und hier noch ein Rechner dazu, falls notwendig. -
Da muß ich charly599 Recht geben. Leider werdet Ihr davon nun nix mehr beantragen können. Denn diese Zusatzleistungen müssen in der Regel nach unterzeichnen des AV und vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Unwissenheit ist da leider kein Argument, um eine späte Beantragung durchzuführen. Leider.
Schade das wir da nicht bessere Vorschläge haben. Ich würde aber trotzallem den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, ganz formlos.
Gibt es bei Euch keine "Sozi-Fahrkarte"? Hier bekommt man auf dem Bürgerbüro mit ALG Bescheid einen Sozipass, damit kann ich eine Monatskarte für 19eus kaufen, die sonst fast das doppelte kostet. -
Die 73,93 sind das geld, was Dir vom H4 abgezogen wird. Sprich, dies ist das Einkommen, was nach Abzug allem dafür genutzt wird. Demnach ist die Differenz zu Deinem Verdienst von 199,63 i.H.v. 125,70 für Dich.
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julie87
Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, reicht ein unverbindlicher Anruf bei der Hotline, der zuständigen ARGE. Da kann man Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten erfahren. Ebenso die Quadratmeter. Denne die Preise sind nicht in jedem Bundesland gleich. -
Hast du Gas zum Heizen? Wenn ja, dann würde ich das mit einem Antrag auf Heizkostenpauschale mal von den Regelleistungen weglassen. Wieso bekommst Du wohngeld? H4 ind Wohngeld ist zusammen doch eigentlich nicht möglich, soweit ich weis.
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Ich würde dir empfehlen, die zwei kleinen in ein Zimmer, die andern beiden auch , außer wenn Mädchen und Junge. Dann würd ich sie trennen. Das macht schonmal 2-3 Zimmer. Dann solltest dir überlegen ob du selbst Wohnzimmer und Schlafzimmer benötigst, oder das Wohnzimmer groß genug ist, das du es auch zum schlafen nutzen kannst.