Wenn du diese Angaben (Fax oder Mail ) hast, dann würde ich einfach formlos einen Antrag dafür stellen.
Beiträge von BineNRW
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Nimmst DU eine Teilzeit oder Vollzeitarbeit an?
Wenn DU eine TZ stelle hast, mit mehr als 15 Std./Wo. und sozialversg.-pflichtig, kannst DU auch Einstiegsgeld beantragen. Dieses solltest Du aber VOR Arbeitsbeginn formols beantragen. Dass würde bei dir nur noch greifen, wenn du eine Mail oder eine Faxnummer deines Bearbeiters hast. -
Hier alle Info´s
Berechnungsbeispiele könnt Ihr anhand von Rechnern meiner Signatur erstellen. Die sind aber nicht 100%ig, nur in etwa. Am besten Termin machen auf der ARGE, dann alle Formulare abgeben. Schnellstmöglich, da Leistung ab Antragstellung erst gezahlt werden.Es kann natürlich auch sein, das man Euch (bezüglich deiner Krankheit) erst einmal zur Sozialhilfe schickt. Dann habt ihr jedoch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.
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Könnt Ihr euch denn nicht die Strecke irgendwie teilen, somit haben beide Parteien ihren teil zu tragen. Sie kann es nicht von Dir verlangen, sie kann dich nur darum Bitten. Argumentiere Ihr doch, das du dein Kind nicht mit zur Arbeit nehmen, kannst, somit urlaub nehmen mußt und das aber nicht kannst. Wie alt ist denn Euer Kind?
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Wenn sich die Sachbearbeiterin nicht darauf einläßt würde ich anderes versuchen. Mit dem Verantwortlichen bei der Maßnahme um Freistellung für diese 2 Tage Bitten. Kleines Schriftstück vorbereiten und unterzeichnen lassen. Am besten vl noch bevor die Maßnahme beginnt. Somit ist man auf der sicheren Seite. Bei meiner Nachbarin funzte es damals so. Man kann sich ja vom Arbeitgeber dann eine Bescheinigung oder einen Nachweis geben lassen, für die Probetage.
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Hmz,
vl könnte man ja hier mir dem Admin etwas erreichen und einen Chat integrieren, oder sowas wie eine Shoutbox, für solche Zwecke. Die vl von dir zu bestimmten Themen besucht wird. Aber wie gesagt, es ist eine Anregung von mir, damit die anderen nicht zu kurz kommen, mit Ihren und Unseren Antworten.
LG Bine -
Hallöchen,
ich muß da mal ebend was loswerden.
Ich finde es echt Spitze was "Litia.de" hier anbietet. Dankeschön. Jedoch wäre vielen mehr geholfen, wen man nicht immer die Leute in den Chta locken würde. Was ist dann mit den Fragestellern, Neugierigen HIER, die gerne Antworten auf die hier gestellten Beiträge/Themen haben möchten?! Könnte man nicht mit "Litia.de" hier irgendwie etwas machen, damit wir alle in den Genuß der Antworten kommen. Denkt mal drüber nach, am Ende haben wir hier nur noch Fragen aber keine Antworten mehr.
Ein schönes Wochenende allen.
P.S. Bitte verschieben, wenn Ihr meint, es solle nicht hier stehen. Danke / Es ist keine Kritik an der Arbeit und dem Aufwand des Schreibers, nur an der Art und Weise gegenüber den anderen.
LG BineNRW -
Bezieht sich deine Anfrage auf die Provision und/oder Kaution?
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Wenn du mindestens 3 Stunden arbeiten kannst, steht dir ALG II zu. Ich würde dir raten mal alle Antragsformulare zu nehmen, auszufüllen und vorzulegen. Nur so kannst du erfahren, ob un in wie weit dir diese Leistung zusteht.
Siehe auch => HIERhaben deine Eltern denn auch schon ALG II beansprucht/beantragt?
Hier Dein AMT zum beantragen
Hier alle Formulare zum beantragenIch hoffe, ich konnte Dir etwas weiter helfen.
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Soweit mir bekannt ist, sagt die ARGE wenn man lieber Wohngeld beantragen solle. Hier wird der Vorschlag gegeben, wenn es ersichtlich ist, das du mehr hast. Ich würde ALG II beantragen und Du wirst sehen was passiert. Ist der einfachste Weg.
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Na ich denke mal, dann werden Sie dir keine Sanktion geben. Hast Dir ja das volle Programm eingehandelt. Na denn mal weiterhin alles Gute für Dich.
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Wenn du Wohngeld nehme würdest, hättest Du evtl. die Chance auf Kinderzuschlag.
In meiner Signatur findest Du den ein oder anderen Rechner, damit kannst DU nochmals überprüfen. -
Im Normalfall bekommst du für jede schriftliche Bewerbung (wo auch Anschreiben und/oder Absage beiliegt) diese 5Euro. Wir haben hier z.bsp. Listen die extra aufgeteilt sind für Telefonische und schriftliche Bewerbung. Ich selbst habe für Mails noch nie etwas erstattet bekommen, denn man hat ja auch keinen Aufwand in dem Sinne.
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Wenn Du das noch nachreichst, denke ich das es seinen Gang geht. Was hast denn, wenn ich fragen darf, da du schon so lange krank bist?
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Ich denke mal Du hast heute ein Schreiben bekommen, in dem Dir erklärt wird, das du eine 10% Sperre bekommst, wenn du dieses Anhörungsschreiben nicht mit Begründung zurückschickst, oder gar nicht darauf reagierst. Denn der Termin liegt doch relativ nah. Hast Du denn deine Krankmeldung eingereicht?
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Wenn das Amt die Miete direkt an den Vermieter überweist, wird normal der ganze Betrag überweisen. Es kann natürlich sein, das das Kind durch Einkommen (Kindergeld+ Unterhalt) evtl. aus der Bedarfsgemeinschaft fällt. Somit müßte die Mieterin die Miete selbst aufstocken.
Ich würde einfach mal bei der zuständigen Sachbearbeiterin anrufen oder schriftl. anfragen, was Sache ist. Entweder es kommt Auskunft oder nicht. Die Mieterin gleichzeitig nochmals zur Auskunft anhalten. -
Was wäre noch teurer?
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Du kannst versuchen es über die Heizkostenpauschale zu bekommen. Ob dies geht weis ich nicht. Unsre laufende Rechnung für NS-Hzg. wird so berechnet.
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Es sind zwei verschiedene Seiten.
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Hallo,
zu1.
Sie können Dich sogar in eine Maßnahme ohne EInkommen stecken, da bekommt man dann nur die Fahrtkosten. Aber auch Leute, die keine Ausbildung haben können/dürfen/wollen/sollen arbeiten.
zu2.
Ach wie schön wäre es, wenn man ständig Jobangebote bekommen würde. (ich habe in den letzten 4 Jahren nicht ein einziges bekommen) Wenn man bei solch einem Vermittelten Job in der Probezeit, oder wie auch immer gekündigt wird. Kommt es auf den Einzelfallan, warum und weswegen.
zu3.
ein Bsp.: Du verdienst 400 eus, es gibt 100 freibetrag(nicht anrechnungsfähig), dann von den 300 nochmals 20% anrechnungsfrei..sprich..160 sind frei, die restlichen240eus werden auf den ALG II als Einkommen angerechnet. Achja, deinen Lohn i.H.v. 400eus, hast ja im Endeffekt sowieso auf deinem Konto.Ich hoffe, ich konnt Dir etwas helfen..bissle seltsam erklärt, aber naja..