Beiträge von BineNRW

    Ich habe da auch mal ne Frage.
    Ist es möglich das innerhalb der BG mehr wie eine Person Einstiegsgeld beantragen können?
    Sprich, hier der Vorfall: Ein Ehepaar bekommt ca. gleichzeitig einen Arbeitsplatz, beide möchten Einstiegsgeld beantragen..der Mann beantragte es, die Frau hat einen anderen SB, jedoch sagte der vom Mann, es wäre nicht möglich, das beide in der BG dieses beantragen können, hat aber auch nix weiter dazu gesagt..


    Weis irgendwer, ob dies zutrifft und wo man dies nachlesen kann.
    Danke Euch für die Hilfe.
    LG


    HIER habe ich mich schon belesen, aber keine Hinweis das nur einer beantragen kann/darf.

    Ich würde trotzallem nochmals eine Stundung, schriftlich beantragen. Wenn Ihr googelt " Mustervorlage Stundung", werdet ihr auch etwas kostenloses finden. Wenn nicht, dann melden. Wir haben das auch gemacht, als er vor 3 Jahren einen Infarkt hatte. Nun haben die sich wieder gemeldet und wir haben 2 x schreiben müssen, bis wir das Ratenangebot bestätigt bekamen, mit 10 €/mtl. Laßt Euch nicht abwimmeln, habt einfach etwas Mut zur Geduld.

    Für die Klassenfahrt kannsd du, sofern du im Bezug von ALG II bist, einen Antrag auf Übernahme VOR Fahrtantritt stellen. Die Schulen haben dafür spezielle Schreiben, die man beim Amt vorlegt. Wie oben schon erwähnt, es gibt pro Kind 100 Euro im August. Es ist nicht einfach, ich kenne das (habe selber 3 Schulkinder). Jedoch gebrauchtes Zeug (z.Bsp. über eBay usw.) tuts auch manchmal, bei ranzen Rucksack ect.; für die Schulbücher kann man auch eine Befreiung beantragen.
    Ferienbetreuung, hm; bist du berufstätig? Die Spange, da solltest mit dem Doc reden, ob man eine Ratenzahlung vereinbaren kann und dann mit deinem EX, ob er da ein wenig übernimmt.

    Ich würde mich beim Vermieter, über die Leute beschweren, notfalls Mietkürzung androhen. (schriftlich, versteht sich) Dann wird er schon handeln, auch wenns der Sohn ist. Denn jeder hat sich da an die Hausordnung zu halten.
    Einen fachlichen rat wirst hier kaum bekommen. Wir sind alles private Leutz, mit Problemen und hilfsbereite Tipgeber. Aber dein Thema ist ja erst von heut`, vl schreibt ja noch wer was dazu.

    Ich würde mich trotzallem schon melden, beim Amt. Somit ist gewährleistet, das du dann dein Geld sofort bekommst, wenn es soweit ist.

    Habt Ihr evtl. die Möglichkeit zusammen dort beim Amt vorzusprechen? Somit könnte Sie den Antrag stellen (für sich und die Kinder) und Du könntest Deine Angaben gleich da machen. Vl. fällt ihr dann der Weg zum Amt bedeutend leichter. So wie du schreibst, denke ich, habt ihr nochimmer einen guten Umgangston usw., versucht es doch mal. Immerhin mußt Du ja auch von was leben.
    Sind denn die Kinder 18+21 in einer Ausbildung oder dergleichen? Sie sollten sich auf dem Amt Ausbildungs-/Arbeitssuchend melden. Sie wird evtl. auf Sozialamt gehen müssen, da sie nicht mehr Arbeitsfähig ist.

    Wenn du nun über 25 bist, dann werden sie dich wohl Hausintern zu einem anderen Bearbeiter schicken, oder du ziehst es selbst in Erwägung.
    Wenn DU diese Termin wegen Krankheit im Vorfeld, schon abgesagt hast und nicht erst hinter her, dann sehe ich kein Problem. Sollte aber die Krankmeldung IMMER erst im nachhinein erfolgt sein, dann werden sie mißtrauisch, kann ich auch nachvollziehen.
    Bist du denn überhaupt, mindestens 3 Std. täglich arbeitsfähig? Wenn nicht sollte man Dich lieber zur Sozialhilfe schicken, denn bei H4 muß man wenigstens 3 Std. täglich arbeiten können.
    Was das Geld einschränken anbelangt. Überlegen sollte man da schon ein wenig. Es kann bis zu 100% gekürzt werden. Wie willst du dann Rechnungen ect. bezahlen, geschweige denn Leben können. Manchmal einfach tief Luft holen, hilft auch. Immerhin möchtest Du ja etwas von denen, z.bsp. zum Leben.

    Wenn du im Bezug von Leistungen bist, wirst wohl oder übel nicht um die Genehmigung für den Umzug kommen. Sofern du natürlich dann später auch deine NK bezahlt haben möchtest ect. und/oder den Umzug auch noch.
    Es ist ganz einfach, suche dir Wohnungen, die du haben darfst (lt. KM+NK). Stell einen Antrag auf Umzugsgenehmigung. Eine Begründung hast DU ja. Am besten eine Auftsellung der zugehörigen Kosten, für die ein oder andere Wohnung mit beifügen. Dann wirst du sehen, welche Dir genehmigt wird. Ganz WICHTIG: Mietvertrag erst Unterzeichnen, wenn OK von AMT da ist.

    Wenn du arbeitslos seit 1.7. bist, bist auch erst seitdem ohne KV, außer du hast nur einen 400eurojob gehabt.
    Die einfachste Möglichkeit, um "raus zu kommen" wäre natürlich ein Job. Damit würdest du eine Wohnung bekommen, hättest dein Einkommen, evtl. noch ergänzend Alg II und wärest KV.