Ich denke mal, wenn die jetzige Wohnung nicht "angemessen" für 2 Personen ist,, wirst Du wieder aufgefordert werden, die Kosten zu senken, selber Aufzulegen oder umziehen.
Beiträge von BineNRW
-
-
Dann würde ich heute schonmal vorab einen formlosen Antrag auf Einstiegsgeld stellen. Wenn Du eine Mail deines Sb´s hast, is das auch so möglich. Die Stelle sollte mindestestens 15 Std. die Woche betragen.
-
Wie lange wohnen sie denn schon zusammen? Ist sie schon Ü25? Wie hoch liegene die KdU?
-
Du kannst das Wohngeld ja für deine Kinder beantragen, vl hast Du Glück und es kommt dabei noch etwas raus.
-
Wann fängst du denn an zu arbeiten?
-
Du kannst es versuchen, dies liegt im Ermessen deines SB, ob er das so handhabt.
-
Auf jeden Fall schon einmal alle Anträge schnell abholen oder Downloaden und ausfüllen, vl zeitnah noch einen Termin zur Abgabe ergattern. ALG II ist Hartz IV. Wenn Du Anspruch hast bist Du / seit Ihr auch versichert.
Bezüglich Pflegegeld: HIER 1 / HIER 2 / HIER 3 -
Du bildest keine BG mit deinen Eltern. Ich denke mal du wirst als Haushaltsgemeinschaft geführt. Also du hast deinen eigenen Bescheid.
-
Klar kannst du das machen lassen. Aber auch hier hält es jede Schule anders. Einfach mal nachfragen da.
-
Wie HIER auch schon beantwortet. Es müßte mit der Augustleistung kommen.
-
dinkel
Es müßte Dir mit der Augustleistung ausbezahlt werden. Bei mir stand es letzten Monat schon auf dem Bescheid mit. -
Soweit ich weis, fällst du in dem Fall aus dem H4 Bezug. Demnach bist du deine eigen"BG". Also wirst du deinen Anteil zur Miete beitragen dürfen/müssen. Sofern Sie dein Kindergeld noch bekommt, wäre es wohl unfair außer dem Mietanteil noch etwas zu verlangen.
Ich denke Du wirst hier noch andere Antworten bekommen, von denen die sich etwas besser damit auskennen. -
Tjia, dann melde Dich doch Ausbildungs-/Arbeitssuchend und suche dir einen Job. Den kannst du doch dann auch im Februar neben der Abendschule noch weiter machen. Somit hast Du dein eigenes Einkommen. Ebenso auch bessere Chancen für eine eigene Wohnung.
-
Wie alt bist du denn?
-
Üps, sorry da war ich wo etwas schnell beim lesen. Tjia, dann stimmt es wohl so, das sie keine Leistungen oder Zuschüsse erhält.
-
Sofern sie noch ergänzenden Bezug hat, kann sie diese o.g. Leistungen in Anspruch nehmen. Ab wann hat sie denn Arbeit? Sie sollte vor Arbeitsbeginn noch Einstiegsgeld beantragen. Das würde Ihr auch etwas helfen, denn dieses wird nicht angerechnet.
-
Was die Schulbücher anbelangt, sofern sie auch im Bezug ist kann sie die Befreiung in der Schule beantragen. Weiterhin bekommt sie 100€ für Schulmaterial im August zusätzlich. Für Klassenfahrten haben die Schulen meist einen Vordruck, den muß man VOR der Klassenfahrt einreichen, dann wird dies auch übernommen.
Hmz, was Du in dem Fall tun kannst. Du bist zahlendes Mitglied (is leider so). Unterstütze sie bei den Käufen evtl. mit. Nimm evtl. eine Arbeit auf und versuche Unterhalt zu zahlen, damit hilfst Ihr bestimmt auch. Es soll nicht abwertent klingen, aber is nun mal die Tatsache. Denn andere Anträge kannst du leider nicht stellen. -
Weis denn wirklich keiner etwas dazu?
-
Bei ihm wird es genau wie bei jedem anderen angerechnet. 100€ Frei, von den 170€ nochmals 20% Frei. Demnach werden Ihm 136€ angerechnet. (Hoffe, habe mich net verrechnet). Ist leider so.
-
Ich denke mal, so viel mehr wird es nicht gewesen sein (da Minijob), da du erst am 30.5. angefangen hast. Weiterhin hast du doch bei dem, was die 100 übersteigt auch nochmals 20% frei. Widerspruch in deinem Fall absolut zwecklos.