Haben sich evtl. eure Nebenkosten erhöht, das sie nun die Miete für zu hoch empfinden? Was ist denn der Richtwert 444€, sind da die Kosten für Heizung und NK schon enthalten?
Beiträge von BineNRW
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Man kann es Deiner Freundin vorschlagen, sie aber nicht dazu zwingen.
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Versucht doch mal einen der Rechner für ALG II. Dort könnt ihr all eure Daten eingeben und erhaltet "in etwa Beträge".
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Wenn die Rente als EInkommen angerechnet wurde, ist dies richtig so. Von der Rente bekommst du 100 € als Freibetrag, von den 644 € werden nochmals 20% als Freibetrag genommen, der Rest wird als Einkommen angerechnet. Versuch doch mal einen der Rechner in meiner Signatur, da bekommst in etwa Beträge raus, zum Vergleich.
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Die ALG II Stelle hätte evtl. auch eine Verrechnung mit der ALG I Stelle machen können und in Vorleistung treten.
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Ich möchte hinzufügen, das es in vielen Bundegebieten nicht üblich ist ein Kind unter einem Jahr, eigenen Wohnraum zuzusprechen. Also besser mit erfragen. Wenn du es nicht genau weist, dann Hotline anrufen und alle Beträge unverbindlich erfragen.
Bedenkt auch, wenn ihr in eine Wohnung OHNE Genehmigung zieht, kann man Euch die Übernahme für Nebenkostenabrechnung teilweise bis ganz verweigern. -
Normalerweise braucht es da echt nur einen formlosen Antrag. Aber wenn Du die Veränderungsmitteilung anhängen möchtest, Bitteschön HIER IST SIE.
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Du kannst beim Jugendamt nachfragen. Da stellst Du Antrag auf Übernahme und Dir wird alles notwendige erklärt. Ich war damals auch befreit von der Zahlung, mußte nur einen Zuschuß wegen Essen zahlen.
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Lori
Erstens bin ich keine Zecke. Zweitens kann sich hier jeder anmelden, der den Bedarf danach hat, also Bitte keine vorschnellen Bemerkungen über andere User. Dir, Mir und allen anderen steht es frei die pers. Meinung hier abzugeben.
Wenn Dir etwas an meiner Art nicht gefällt, dann schreib mich Bitte per PN an.Scheenen Tach noch..
Gruß BineNRW -
Das klingt ein bissle nach "anscheißen" und "sauer sein". Ist aber auch nicht die feine Art. Nunja, ist meine pers. Meinung.
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Versucht doch in erster linie mal einen der Rechner aus meiner Signatur. Dann habt ihr "in etwa beträge" und könnt abwiegen, was besser ist zum Beantragen.
Bei ALG II wird sein Einkommen mit einberechnet, wenn Ihr als Bedarfsgemeinschft( BG) auftretet.
Sprich, 1200 Netto - 100€ Freibetrag, von 1100€ nochmals 20% Freibetrag, der Rest wird als Einkommen angerechnet. Es wird noch eine Pauschale von 30€ abgezogen. Dann wirst Du einen Mehrbedarf für Schwangere bekommen. Sofern Ihr noch irgendwie Anrecht auf ALG II Leistungen habt, kannst du noch Erstausstattung beantragen. Schwangerschaftskleidung wirst ja wohl nicht mehr benötigen, aber versuchen kannst Du es ja trotzdem. -
Ich weis nicht ob dies möglich ist. Aber wenn ihr zusammen zieht versucht doch dieses Jahr auf Probe, noch ist das Baby ja nciht da. Wäre auf jeden Fall einen Versuch wert, wenn ihr noch nicht so lange zusammen seit.
MamaElke
Ich habe ne Frage zu deinem Beispiel: Wieso Unterhalt Kind 276€, die beiden wollen doch zusammen ziehen; da muß er nicht zahlen. Oder habe ich da in dem Bsp. was falsch verstanden?! Im Mietspiegel bzw. für den Bedarf (bei Wohnungswechsel) zählt das Baby unter einem Jahr noch nicht als eigene Person mit. Alos leider nur Wohnung für 1 oder 2 Erwachsene / Personen. -
Ich habe zwei Zahlungen, am Freitag erhalten. Eines war das Schulgeld.
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Ich nehme mal an, sie bekommt Wohngeld für die Kidner, da sie nicht mehr in der BG sind durch Unterhalt.
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Versuch doch mal einen Antrag auf Brennkostenbeihilfe, sofern du damit auch heizen mußt.
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klaus
Wer schreibt mir vor, das ich nur einen 400euronenjob haben darf? (würde mich pers. inter.) -
Es wird eine Neuberechnung (also Rückwirkend) getätigt und für diesen Zeitraum wird dann diese Rente als Einkommen einbezogen. Was dann noch übrig ist an Rentennachzahlung wird bei Euch aufgerechnet, je nachdem wie viel es dann noch ist.
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Wo hast Du denn bisher gewohnt, mit deinen Kindern?
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Dann versucht mal den Rechner für ALG II (in meiner Signatur z.bsp.). Auf jeden Fall wird sein Einkommen mit angerechnet. Das heißt 100 € Freibetrag, dann vom Rest des Lohnes nochmals 20% Freibetrag, der letzte Rest wird angerechnet.